Parlamentskorrespondenz Nr. 1022 vom 31.10.2024
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Verbesserungen bei der Überwachung und Durchsetzung von Sanktionsmaßnahmen sieht ein Antrag von ÖVP und Grünen für ein FATF-Prüfungsanpassungsgesetz vor (2/A). Damit soll auf Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) in Folge von deren Länderprüfung 2016 reagiert werden. Ebenso fließen Erfahrungen aus der Praxis und Entwicklungen auf EU-Ebene ein. So sollen Kritikpunkte im Hinblick auf die anstehende FATF-Prüfung (2024-2026) beseitigt und die noch offenen Empfehlungen laut Erläuterungen vollständig umgesetzt werden. Mit dem Vorhaben sollen künftig Sanktionen der Vereinten Nationen schneller umgesetzt werden können. Weiters wird die Möglichkeit verankert, dass Österreich Vorschläge zur Aufnahme oder Streichung von Personen oder Einrichtungen aus Sanktionslisten machen kann. Neu verteilt werden sollen die Zuständigkeiten für die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung von Sanktionsmaßnahmen. Zusätzlich soll der Informationsaustausch sowohl unter den Behörden als auch mit den Vereinten Nationen und der EU verbessert werden. Aufgrund von Verfassungsbestimmungen ist für einen Beschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
Weitere Empfehlungen der FATF im Bereich der Proliferationsfinanzierungen sollen durch das ebenfalls von ÖVP und Grünen eingebrachte FM-GwG-Anpassungsgesetz umgesetzt werden.
Beschleunigung der Verfahren
Um Kritikpunkten der FATF entgegenzuwirken, soll das Verfahren zur Umsetzung von Sanktionen beschleunigt werden. Damit sollen Sanktionen künftig innerhalb von 24 Stunden auf nationaler Ebene umgesetzt werden können. Außerdem sollen österreichische Behörden künftig Vorschläge zur Aufnahme oder Streichung von Personen oder Einrichtungen aus Sanktionslisten machen können. Ebenso sollen kurz- bis mittelfristige nationale Sanktionen ermöglicht werden, die vor allem der Überbrückung bis zur Erlassung von Sanktionen der UNO oder EU dienen. Ausschließlich nationale Sanktionen außerhalb einer internationalen Kooperation sind nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen für Ausnahmegenehmigungen von Sanktionen sollen an die internationale Praxis angepasst werden.
Zuständigkeiten und Kommunikation neu geregelt
Zur Erhöhung der Effizienz soll die Zuständigkeitsverteilung neu geregelt werden und Synergien entstehen. Der Bundesminister für Finanzen und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) sollen die bisher auf diesem Gebiet bestehenden Aufgaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) übernehmen. Die FMA beaufsichtigt schon jetzt Finanzmarktteilnehmer in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Dies soll nun auf die Überwachung und Durchsetzung der Einhaltung von Finanzsanktionen ausgeweitet werden. Außerdem soll der Kreis der Beaufsichtigten im Bereich der Finanzsanktionen um Versicherungen, Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowährungen erweitert werden. Um die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen treffen zu können, soll ein Übergangszeitraum vorgesehen werden. Konkret schlagen die Antragsteller:innen den 1. Jänner 2026 zur Übertragung der Kompetenzen vor.
Ebenso geregelt wird die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der österreichischen Behörden untereinander. Darüber hinaus soll die Übermittlung von Daten an die Vereinten Nationen und die EU ausdrücklich geregelt werden. (Schluss) pst
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums .