Parlamentskorrespondenz Nr. 1061 vom 22.11.2024
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – ÖVP, SPÖ und Grüne bringen einen Antrag für eine 2. Dienstrechts-Novelle 2024 im Nationalrat ein. Gleich zwei Gesetzesanträge zum selben Thema stellen die Freiheitlichen: Zum biologischen Geschlecht.
Zweite Dienstrechts-Novelle 2024 eingebracht
Vorläufig nur redaktionelle Anpassungen enthält ein gemeinsamer Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ und Grünen für eine 2. Dienstrechts-Novelle 2024, mit der unter anderem das Gehaltsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden sollen (14/A). Der Antrag könnte gegebenenfalls allerdings dafür genutzt werden, um den Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst für 2025 rasch im Parlament zu beschließen, sollten Regierung und Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) bei den laufenden Gehaltsverhandlungen eine Einigung erzielen.
FPÖ fordert Reparatur der beschlossenen Dienstrechts-Novelle 2024
Im FPÖ-Antrag wird "ein Bundesgesetz zum Schutz der biologischen Geschlechter vor woker Genderideologie, mit dem das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (Bundes-Gleichbehandlungsgesetz) geändert wird" gefordert (8/A). Hintergrund ist bei dem Antrag eine von ÖVP, SPÖ und Grüne im September beschlossene Regierungsvorlage zur Dienstrechtsnovelle 2024 (2711 d.B.) bzw. ein Passus im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, der darin enthalten war. Konkret wurde die Gleichbehandlung "von Männern und Frauen" auf eine Gleichbehandlung "aufgrund des Geschlechts" geändert. Die FPÖ ist der Auffassung, dass der Begriff "Geschlecht" ein unbestimmter Gesetzesbegriff sei. Außerdem hätten sich mit Jahresbeginn 2024 9.159.915 in Österreich lebende Menschen weiterhin dazu bekannt hätten, Männer oder Frauen zu sein. "Nur 78 wollten das nicht sein" und hätten sich als "divers", "inter" oder "offen" deklariert, machten keine Angaben oder seien unbekannten Geschlechts. "Vor diesem Hintergrund und um die Verwendung unbestimmter Gesetzesbegriffe hintanzuhalten, ist konsequenterweise die von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossene Abschaffung von Mann und Frau vollkommen rückgängig zu machen", fordern die FPÖ-Antragsteller:innen.(Auch von der ÖVP selbst wurde ein Gesetzesantrag (4/A) zur neuerlichen Änderung des Passus eingebracht.)
Zwei biologische Geschlechter im Staatsgrundgesetz festschreiben
Der zweite FPÖ-Antrag betrifft das Staatsgrundgesetz. Dort soll gesetzlich verankert werden, "dass es biologisch nur zwei Geschlechter gibt, nämlich Frauen und Männer" (9/A). Begründet wird das damit, dass in der Biologie beim Menschen zwei auch körperlich differenzierbare Geschlechter unterschieden werden: Männer und Frauen. Aus biologischer Sicht gebe es auch Menschen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen seien – "diese werden intersexuell genannt. Davon zu unterscheiden ist das soziale Geschlecht (gender), dem eine 'woke' und ideologisch motivierte Betrachtungsweise zugrunde liegt."
Eine Entscheidung des VfGH halte fest, dass intersexuelle Menschen ein Recht auf eine ihrer Geschlechtlichkeit entsprechende Eintragung im Personenstandsregister oder in Urkunden hätten. Der VfGH habe vorgeschlagen intersexuelle Menschen unter der Bezeichnung "inter", "divers" oder "offen" abzubilden. "Dennoch hat die Bundesregierung von ÖVP und Grüne eine Beliebigkeit in der Wahl der Bezeichnung des eigenen Geschlechts eingeführt. Im Gegensatz zum VfGH und seiner Judikatur, hat man sich vom biologischen Standpunkt (sex) verabschiedet und stattdessen der woken Ideologie (gender) unterworfen", kritisieren die Freiheitlichen in ihrem Antrag. Künftig sollte der Staat allerdings wieder aufgrund "biologischer Tatsachen" agieren. "Die Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz bleibt unangetastet und kommt im Einklang mit der Judikatur des VfGH weiterhin Frauen, Männern und Personen, deren körperliche Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig als weiblich oder männlich einzuordnen sind, zugute." (Schluss) map/gs