Parlamentskorrespondenz Nr. 1 vom 08.01.2025
BMF evaluiert begleitende Kontrolle für Großbetriebe
Wien (PK) – Als Alternative zur Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung können Großbetriebe eine begleitende Kontrolle in Anspruch nehmen. In der begleitenden Kontrolle arbeitet die Finanzverwaltung kontinuierlich mit einem Unternehmen zusammen, während sie in der klassischen Außenprüfung nur zeitlich begrenzt und retrospektiv Einblick in ein Unternehmen erhält. Das Finanzministerium hat nun das Instrument der begleitenden Kontrolle evaluiert. Dem Parlament liegt der Bericht dazu vor (III-85 d.B.). Darin wird von einem großen Mehrwert für beide Seiten berichtet. Unternehmen würden insbesondere von der Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Bei der Finanzverwaltung stehe die Gewährleistung einer zeitgerechten und zugleich rechtssicheren Abgabenerhebung im Vordergrund. Es werde die Tax-Compliance der Unternehmen gesteigert. Zudem zeigte sich, dass die begleitende Kontrolle die Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen fördert.
Qualitätssteigerungen durch begleitende Kontrolle
Die Verankerung der begleitenden Kontrolle als alternative Betriebsprüfung wurde 2019 in den Regelbetrieb übergeleitet. Eine laufende Evaluierung ist vorgesehen. Bis 31.12.2024 musste eine allfällige Absenkung der Umsatzerlösgrenze evaluiert werden. In dem Evaluationsbericht wird über die begleitenden Kontrolle als Erfolgsgeschichte berichtet. Im Vordergrund stehe der laufende qualitative Nutzengewinn für beide Seiten.
Die Anzahl der Auskünfte, Rechtsmittel, Bescheidänderungen und Bescheidaufhebungen sei bei Unternehmen in begleitender Kontrolle geringer ausgefallen als bei Vergleichsbetrieben in klassischer Prüfung. Das Finanzministerium betont daher: Alle diese Faktoren unterstreichen auch den Beitrag der begleitenden Kontrolle zur Gewährleistung einer zeitnahen und rechtsrichtigen Abgabenerhebung. Darüber hinaus habe sich eine gesteigerte Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmen gezeigt. Jedoch könne noch nicht festgestellt werden, ob durch diese alternative Betriebsprüfung auch Ressourceneinsparungen ermöglicht werden.
Tax-Compliance Kosten gestiegen
Die Kosten für die begleitende Kontrolle seien sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Finanzverwaltung gestiegen, heißt es im Bericht. Bei den Unternehmen haben sich zwischen 2019 und 2023 die durchschnittlichen Tax-Compliance Kosten sowohl bei jenen in begleitender Kontrolle als auch bei jenen in klassischer Außenprüfung erhöht. Auch auf Seiten der Finanzverwaltung habe sich der durchschnittliche Personalaufwand erhöht und sei dabei über jenen der Betriebsprüfung gestiegen. Diese Kostenerhöhungen könnten aber auf externe Faktoren (etwa Corona-Krise und hohe Inflation) zurückzuführen sein, hält das Finanzministerium fest. Die Kosten der nachträglichen Bescheidänderungen reduzierten sich in der begleitenden Kontrolle gegen Null.
Empfehlung: Umsatzerlösgrenze beibehalten und an die Inflation anpassen
Als Teilnahmebedingung für die begleitende Kontrolle gilt eine Umsatzerlösgrenze. Auf Basis der Evaluationsergebnisse wird empfohlen, diese in Höhe von 40 Mio. € beizubehalten und regelmäßig an die Inflation anzupassen. Begründet wird dies damit, dass die begleitende Kontrolle nur für entsprechend große Unternehmen einen effizienten Mehrwert biete. Zudem wären bei einer Absenkung der Umsatzerlösgrenze mehr Ressourcen bei der Finanzverwaltung erforderlich, um die derzeitige Qualität beibehalten zu können.
Aus Sicht des Finanzamts für Großbetriebe wäre die Entwicklung einer "begleitenden Kontrolle-light" für kleinere Unternehmen eine Alternative zur Herabsetzung der Umsatzerlösgrenze von 40 Mio. €. Diese könnte einzelne Abgabenarten und Zeiträume abdecken und würde eine Lücke zwischen Außenprüfung und begleitender Kontrolle schließen - ohne den konkreten Nutzen der begleitenden Kontrolle durch eine Herabsetzung der Anforderungen zu beschneiden.
Expert:innen für Ausweitung des Systems
Der Bericht legt zudem nahe, ein zur begleitenden Kontrolle analoges System für den Themenbereich Forschungsprämien einzuführen und die begleitende Kontrolle auf Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu erweitern. Nach Ansicht des Finanzamts für Großbetriebe könnte durch diese Maßnahmen ein großer Zusatznutzen für Unternehmen und die Finanzverwaltung generiert werden. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.