Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 25.02.2025
Härtefallfonds für Selbstständige: Auszahlungsbericht des Wirtschaftsministeriums für 2024
Wien (PK) – Ergänzend zu den früheren Berichten des Wirtschaftsministeriums über die Auszahlungen zu Maßnahmen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und aus dem Härtefallfonds von Oktober 2021 bis Dezember 2023 (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 113 vom 04.02.2022) liegt dem Nationalrat ein Bericht zum Härtefallfonds aus dem Wirtschaftsministerium für 2024 vor (III-110 d.B.). Demnach erfolgte im Dezember 2024 für die Systemprüfung des Härtefallfonds an die Buchhaltungsagentur des Bundes die Auszahlung der Restrate in der Höhe von 49.000 €.
Für den Härtefallfonds für Selbstständige sind laut Bericht seit Beginn der Maßnahmen bis zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2024 2.362.484 Anträge eingelangt. 2.056.681 waren davon positiv erledigt, mit Auszahlungen an Fördernehmer:innen von 2,4 Mrd. €. Die Fördernehmer:innen sind in den Phasen I bis IV vor allem den Branchen "Gewerbe/Handwerk", "Tourismus/Gastronomie", "Soziales/Gesundheit/Pflege" sowie dem "Handel" zuzuordnen. Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Dem Bericht zufolge wurden die Prüfberichte der Buchhaltungsagentur laufend dem Nationalrat übermittelt. Zudem sind in der Anlage des aktuellen Berichts Zusammenfassungen der Prüfungsergebnisse sowie ein Endbericht zur Ex-Post Prüfung enthalten. Die Stichprobe der Prüfung umfasste demnach 2.500 Fördernehmer:innen und einen geprüften Förderbetrag in Höhe von 6,3 Mio. €. Abzüglich einiger Sonderfälle, bei denen Fördernehmer:innen vor oder während der Ex-Post Prüfung verstorben waren oder ein Insolvenzverfahren eröffnet haben und daher keine Unterlagen einbringen konnten, wurden insgesamt 2.478 Fördernehmer:innen und ein Fördervolumen von 6,27 Mio. € geprüft. Bestätigen konnte die Buchhaltungsagentur davon insgesamt 4,8 Mio. € (76,8 %). Basierend auf den Ergebnissen der Nachkontrolle werde die Wirtschaftskammer Österreich die erforderlichen außergerichtlichen Rückforderungen einleiten, so der Bericht. (Schluss) mbu