Parlamentskorrespondenz Nr. 84 vom 27.02.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Aus der Ukraine Vertriebene sollen auch nach dem 4. März 2025 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld beziehen können. Ein entsprechender 4-Parteienantrag der Abgeordneten Norbert Sieber (ÖVP), Bernhard Herzog (SPÖ), Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) und Barbara Neßler (Grüne) sieht die Verlängerung des Anspruchs um ein weiteres Jahr bis 4. März 2026 vor (23/A). Mit der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe soll laut Erläuterungen eine geringfügige Beschäftigung weiterhin ermöglicht werden. Zudem soll eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgen, da dessen Höhe von 8.100 € pro Kalenderjahr für 2025 nicht mehr ausreiche. Die Regelung soll lückenlos an die bisherige anschließen und mit 4. März 2025 in Kraft treten. Zudem wird im Antrag betont, dass die Regelung im Einklang mit der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts für aus der Ukraine vertriebene Personen bis 4. März 2026 erfolgt.
ÖVP, SPÖ und NEOS: Redaktionelle Anpassungen im ABGB sowie bei Wohnen und Konsumentenschutz
Vorerst nur redaktionelle Änderungen sieht ein Antrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger (ÖVP), Julia Herr (SPÖ) und Sophie Wotschke (NEOS) vor (76/A). Damit sollen Änderungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, im Mietrechtsgesetz, im Richtwertgesetz, im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und im Konsumentenschutzgesetz erfolgen. (Schluss) pst
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums