Parlamentskorrespondenz Nr. 96 vom 04.03.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Das Gesetzliche Budgetprovisorium 2025 sowie das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz sind eingebracht und liegen dem Budgetausschuss vor. Andreas Hanger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) brachten die beiden Gesetzesinitiativen ein. Damit soll vorläufig Vorsorge für das Finanzjahr 2025 getroffen werden. Die Anträge werden voraussichtlich am 6. März 2025 im Budgetausschuss behandelt und könnten am 7. März 2025 vom Nationalrat beschlossen werden.
Gesetzliches Budgetprovisorium 2025
Der Gesetzesentwurf sieht das Budget 2024 als Grundlage für das diesjährige Budget vor - soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden (71/A).
Aufgrund der im Herbst 2024 erfolgten Nationalratswahlen und wegen der anschließenden Regierungsverhandlungen, konnte das Budget in Form des Bundesfinanzgesetzes 2025 nicht fristgerecht vor Ende des Jahres 2024 beschlossen werden. Daher ist ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft getreten. Um eindeutige Regelungen bis zum Beschluss des regulären Bundesfinanzgesetzes 2025 sowie die fortlaufende Finanzierung des Bundeshaushalts sicherzustellen, wollen ÖVP, SPÖ und NEOS nun ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen. Das Gesetz soll mit 1. April 2025 in Kraft treten.
Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025
Vorerst nur redaktionelle Änderungen sieht der Antrag zur Budgetsanierung vor (73/A). Damit wird Spielraum für kurzfristige Abänderungen gelassen. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BSMG 2025) sollen Maßnahmen in einer Reihe von Gesetzen erfolgen. Änderungen sind im Einkommensteuergesetz 1988, im Körperschaftsteuergesetz 1988, im Umsatzsteuergesetz 1994, im Gebührengesetz 1957, im Versicherungssteuergesetz 1953, im Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, im Tabaksteuergesetz 2022, im Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom, im Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-fossile Energieträger, im Stabilitätsabgabegesetz, im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 2021, im Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und im Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgesehen.(Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.