Parlamentskorrespondenz Nr. 97 vom 04.03.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Ein Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetz (KKG) soll die EU-Richtlinie für Kreditdienstleister und Kreditkäufer umsetzen und weitere Richtlinienänderungen umsetzen. Die Richtlinie sieht den Abbau "notleidender Kredite" in Europa vor. Ziel der Richtlinie ist es, Kreditinstituten einen besseren Umgang mit notleidenden Krediten zu ermöglichen und ihnen zu diesem Zweck einheitliche und fundierte Voraussetzungen für den Verkauf der Kredite an Dritte zu bieten.
Es soll ein effizienter Sekundärmarkt für notleidende Kredite in Österreich und in der Europäischen Union etabliert werden, indem ein einheitlicher Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer geschaffen wird. Kreditinstitute, die notleidende Kredite in großem Umfang haben und die nicht über das Personal oder die Sachkenntnis verfügen, um diese ordnungsgemäß zu verwalten, sollen diese einfacher an einen Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft und Sachkompetenz veräußern können. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll als zuständige Behörde bestimmt werden und die notwendigen Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erhalten.
Mit dem von Andreas Ottenschläger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Christoph Pramhofer (NEOS) vorgelegten Gesetzesvorschlag sollen auch das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz und das Verbraucherkreditgesetz geändert werden (72/A). Im Bankwesengesetz sollen der Finanzmarktaufsicht technische Durchführungsstandards eingeräumt werden. Im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz sowie dem Verbraucherkreditgesetz ist vorgesehen, die Strafbestimmungen zu adaptieren. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.