Parlamentskorrespondenz Nr. 133 vom 11.03.2025

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – Der Finanzminister berichtet dem Budgetausschuss über die Liquidation der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG). Im Oktober 2023 hatte der Verfassungsgerichtshof die Konstruktion der COFAG wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben und die Übertragung der Aufgaben auf die privat organisierte Gesellschaft als unzulässig angesehen. In Umsetzung des Urteils wird die COFAG aufgelöst und die Aufgaben der Gesellschaft auf das Finanzministerium übertragen (siehe Parlamentskorrespondenz 784/2024).

Finale Übergabe an Finanzministerium in Umsetzung

Die Liquidation der COFAG sei bereits weit fortgeschritten, so der aktuelle Stand laut Bericht. Die Gesellschaft habe den operativen Betrieb wie vorgesehen eingestellt, Aufsichtsrat und Beirat aufgelöst, einen gestaffelten Personalabbau durchgeführt und sowohl alle wesentlichen Daten als auch entsprechende Unterlagen an das Finanzministerium übertragen. Die für den Abwicklungsprozess relevanten Schritte seien koordiniert worden, die jeweiligen Jahresabschlüsse inklusive der Liquidations-Eröffnungsbilanz ordnungsgemäß erstellt und testiert (13/BA).

Die finale Übergabe von Büchern und Schriften sowie der Liquidationsschlussbilanz befinde sich in Umsetzung, sodass die Gesellschaft in Kürze alle ihre Pflichten erfüllt, heißt es. Das verbleibende Personal erledigt die noch zu erfüllenden Aufgaben der Vollbeendigung der Gesellschaft und scheidet mit Löschung der COFAG aus dem Firmenbuch, die mit spätestens 30.06.2025 vorgesehen ist, aus dem Unternehmen aus. Der Bericht ist mit 31.12.2024 datiert.

638 Förderanträge wurden an den Finanzminister zur Entscheidung übertragen. Davon entfielen 567 auf Unternehmen, die beihilfenrechtliche Obergrenzen überschreiten, informiert das Finanzministerium. Bei 50 Fällen seien Rückforderungen offen. Bis Jahresende seien 4,4 Mio. € ausbezahlt worden. Die ersten Auszahlungen durch die Abwicklungsstelle erfolgten im September 2024. Die deutlich höchsten Auszahlungen entfallen mit 3 Mio. € auf drei Geschäftsfälle zur Gewährung eines Verlustersatzes. Die höchste Zahl an Auszahlungen betrifft mit elf Anträgen die Gewährung eines Ausfallsbonus.

Zum Jahresende waren 54 einzelne Überbrückungsgarantien bei 38 Kreditnehmer:innen in Höhe von 177,583 Mio. € aushaftend. Es wurden zwölf Garantien über 13,789 Mio. € verlängert. Im Jahr 2024 kam es zu Schadenszahlungen aus den Überbrückungskrediten von 2,508 Mio. €.

Finanzministerium: Alle Gläubiger werden befriedigt

Die COFAG sei seit 31.07.2024 in Abwicklung. Die operative Tätigkeit wurde mit 31.07.2024 eingestellt. Bis 31.07.2024 hatte die COFAG alle noch offenen COVID-19 Förderanträge abzuschließen. Soweit bis zu diesem Stichtag Förderanträge noch unerledigt waren, ging die Zuständigkeit auf den Finanzminister über. Forderungen, die der COFAG von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) oder der Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) übertragen worden waren, wurden auf die aws übertragen. Die COFAG bleibe auch in Liquidation für die Bereitstellung der Daten und Informationen, die für den Vollzug der Aufgaben durch die Abgabenbehörden erforderlich sind, verantwortlich, so das Finanzministerium. Seit 01.08.2024 sind die Abgabenbehörden für die Rückforderung von COVID-19-Hilfen, soweit diese zu Unrecht von der COFAG ausbezahlt wurden, zuständig.

Konkret werde die Auflösung der COFAG auf Grundlage eines Abwicklungs- und Liquidationsplans durchgeführt. Es erfolgten Gläubigeraufrufe an bekannte Gläubiger und unbekannte Gläubiger. Zum Liquidationsenddatum werden aus heutiger Sicht alle Gläubiger befriedigt sein, informiert das Finanzministerium. Um dem Finanzministerium laufend Informationen und Hilfestellungen zu sichern, sei ein spezieller Kommunikationskanal eingerichtet worden. (Schluss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.