Parlamentskorrespondenz Nr. 221 vom 28.03.2025
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ sorgt sich um die Meinungsvielfalt auf großen Onlineplattformen und hat dazu einen entsprechenden Entschließungsantrag (142/A(E)) eingebracht. Insbesondere geht es Abgeordneter Susanne Fürst darum, dass Beiträge von Nutzer:innen oder Benutzerkonten auf solchen Plattformen nur bei Rechtswidrigkeit gelöscht oder gesperrt werden dürfen, wobei die Beurteilung der Rechtswidrigkeit ausschließlich den Gerichten obliegen soll. Im Falle des Löschens rechtskonformer Beiträge oder Benutzerkonten sollen den Plattform-Betreibern Strafen bis zu 15 Mio. € drohen. Überdies ist Fürst ein Verbot sämtlicher Anwendungstools, die auf Basis bestimmter Begriffe oder Wortfolgen Inhalte automatisiert löschen oder einschränken, ein Anliegen. Dazu zählt sie etwa auch automatisierte Moderationshilfen. Solche "KI-Zensurtools" würden immer häufiger eingesetzt, beklagt sie.
In der Begründung des Antrags heben Fürst und ihre Fraktionskolleg:innen Christian Hafenecker und Katayun Pracher-Hilander die Bedeutung von Meinungsäußerungsfreiheit für eine funktionierende Demokratie hervor. Ihrer Ansicht nach geht es nicht an, dass "Plattformen mit Monopolstellung" wie Facebook, YouTube und Instagram "nach Gutdünken" über die Löschung von Beiträgen oder das Sperren von Benutzerkonten entscheiden können. Genau das passiert ihnen zufolge aber in Österreich: "Rechtschaffene Bürger", politische Parteien und Reden demokratisch gewählter Parlamentarier:innen würden "in immer kürzeren Zeitabständen" von den Plattformen verbannt bzw. die Sichtbarkeit ihrer Beiträge bewusst eingeschränkt oder Meinungsäußerungen mit Warnhinweisen versehen. (Schluss) gs