Parlamentskorrespondenz Nr. 375 vom 12.05.2025

Justizministerium: EU-Justizpolitik leistet essentiellen Beitrag zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit

Wien (PK) - Die europäische Justizpolitik leistet aus Sicht des Justizministeriums einen essentiellen Beitrag zur Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit und damit zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit. Dies ist der EU-Jahresvorschau des Justizministeriums für 2025 zu entnehmen (III-148 d.B.).

Um europäische Instrumente zum Nutzen der Bürger:innen auch in der Praxis bestmöglich einsetzen zu können, sei jedenfalls der Fokus der Europäischen Kommission auf Vereinfachungen der Rechtsvorschriften und auf bessere Rechtssetzung zu begrüßen, heißt es im Bericht. Unterstützt werde von österreichischer Seite grundsätzlich auch das Ziel der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Was die Ziviljustiz betrifft, sollte diese allerdings nicht als primäres Vehikel zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden, so der Bericht. Eine funktionierende Ziviljustiz sei aber per se Bedingung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Zu achten sein werde weiterhin auf eine Balance zwischen Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Gewährleistung von Nachhaltigkeit.

Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz

Befürwortet werden vom Justizministerium auch in vielen Bereichen die inhaltlichen Prioritäten der aktuellen Triopräsidentschaft Polens, Dänemarks und Zyperns, heißt es im Bericht weiter. So würden ausdrücklich Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Justiz als wesentlicher Bestandteil zur Stärkung von Freiheit und Demokratie unterstützt. Außerdem sollen Desinformation, Hassrede und ausländische Einflussnahme in demokratische Prozesse bekämpft und Transparenz und Online-Freiheiten bei gleichzeitiger Verantwortung für große Plattformen gestärkt werden.

Zur Verbesserung der Sicherheit und Strafverfolgung sollen auf EU-Ebene verstärkt Maßnahmen gegen Terrorismus, Extremismus, organisierte Kriminalität und Korruption insbesondere durch erweiterte justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit ergriffen werden. Besondere Aufmerksamkeit sollen laut Bericht auch Maßnahmen zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung geschenkt werden.

Zivilrecht: Neues "28. Regime" zu 27 Rechtssystemen in der EU geplant

Um innovative Unternehmen dabei zu unterstützen, in den Binnenmarkt zu investieren und dort zu operieren, ohne mit 27 verschiedenen Rechtssystemen konfrontiert zu sein, plant die Europäische Kommission dem Bericht zufolge ein 28. rechtliches System. Mit diesem "28. Regime" sollen demnach die anwendbaren Vorschriften vereinfacht und die Kosten des Scheiterns verringert werden. Die Europäische Kommission wolle dabei alle relevanten Aspekte des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts adressieren. Inhaltliche Details liegen dem Bericht zufolge aber noch nicht vor. Eine Mitteilung der Kommission dazu sei für das zweite bis dritte Quartal 2025 angekündigt.

Im Zivilrecht stehen laut Bericht unter anderem auch eine Harmonisierung des Insolvenzrechts, eine Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, das sogenannte Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sowie eine Harmonisierung der Transparenz- und Rechenschaftsstandards für Lobbying im Auftrag von Drittländern auf der EU-Agenda. Darüber hinaus werde über eine Einführung eines Europäischen Elternschaftszeugnisses verhandelt. Der "Knackpunkt" sei hier die Leihmutterschaft, zu der ein explizites Verbot in Österreich im Regierungsprogramm verankert sei. Ein Legislativpaket habe die EU-Kommission außerdem zur Stärkung des grenzüberschreitenden Erwachsenenschutzes vorgeschlagen.

Im EU-Datenschutzrecht zählen die Angemessenheitsbeschlüsse der EU zum Datenschutzniveau in Drittstaaten sowie verfahrensrechtliche Regelungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den Agenden der EU.

Strafrecht: Etwaige Kriminalitätsbereiche Hetze und Hasskriminalität

Im Strafrecht würde von österreichischer Seite unter anderem eine etwaige Erweiterung der Kriminalitätsbereiche um Hetze und Hasskriminalität befürwortet werden. Das Dossier sei allerdings zuletzt nicht weiterverfolgt worden. Weitere EU-Vorhaben im Strafrecht betreffen dem Bericht zufolge etwa eine Neufassung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, den Opferschutz, die Korruptionsbekämpfung, die Bekämpfung und Verhütung von Schleuserkriminalität sowie den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen. (Schluss) mbu