Parlamentskorrespondenz Nr. 415 vom 19.05.2025
Neu im Verkehrsausschuss
Wien (PK)– Im Schifffahrtsgesetz (SchFG) sollen Anpassungen an EU-Vorgaben erfolgen. Neben Verwaltungsvereinfachungen soll damit auch sichergestellt werden, dass das SchFG künftig auch Aspekte des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit berücksichtigt.
Die Umsetzung neuer EU-Richtlinien erfordert außerdem Änderungen bei der Erfassung von Daten von Transportunternehmen. Die Bundesregierung hat nun eine Sammelnovelle zu drei in diesem Bereich relevanten Gesetzen vorgelegt.
Schifffahrtsgesetz soll Klimaschutz Rechnung tragen
Das Schifffahrtsgesetz (SchFG) soll an neue EU-Richtlinien angepasst werden, die in Zusammenhang mit der Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) stehen. Eine Regierungsvorlage soll sicherstellen, dass in diesem Sinne Verfahren zu einschlägigen Vorhaben prioritär behandelt werden können (89 d.B.).
Auch in der Schifffahrt können noch zahlreiche Schritte gegen den Klimawandel gesetzt werden, führt das BMIMI aus. Daher solle das SchFG im Sinne des Klimaschutzes, des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Damit sollen Entscheidungen und Verordnungen durch die Schifffahrtsbehörden künftig im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzgesetzes zu einer klimagerechten Mobilität beitragen und auf die Vermeidung verkehrsbedingter Treibhausgasemissionen ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang sei insbesondere die Errichtung von Landstromanlagen von Bedeutung. In diesem Zusammenhang soll mit der Novelle auch eine Anpassung im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) vorgenommen werden, um Genehmigungsverfahren von Projekten der transeuropäischen Energieinfrastruktur rascher umsetzen zu können.
Derzeit komme es aufgrund fehlender Vernetzung zwischen den schifffahrtspolizeilichen Organen zu Doppelkontrollen von Fahrzeugen, stellt das BMIMI fest. Auch würden noch immer alle Formulare handschriftlich ausgefüllt, was zu einer längeren Bearbeitungsdauer und unterschiedlichen Handhabung zwischen den einzelnen Dienststellen führe. Künftig soll es daher zu einer Standardisierung der Kontrollen und Datenaufnahmen kommen. Dafür sei die Einrichtung eines Kontrollregisters erforderlich. Die dafür anfallenden Investitionskosten werden in der Wirkungsfolgenabschätzung des Ministeriums auf rund 150.000 € geschätzt. Die Kosten für den Betrieb des Kontrollregisters soll laut Regierungsvorlage das Budget der IKT-Abteilung des BMIMI tragen. Den Bundesländern werden im Zusammenhang mit dem Kontrollregister keine weiteren Kosten entstehen, heißt es dazu.
Bisher können Befähigungsausweise nur verlängert werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sind. Das führe zu Problemen vor allem bei einjährigen Patenten, stellte das BMIMI fest. Künftig soll die Verlängerung von durch Zeitablauf ungültig gewordenen Schiffsführerpatenten über Antrag möglich sein. Dabei soll der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Führung eines Patents einfacher erbracht werden können.
Mit der Novelle sollen weiters eine Reihe von Bestimmungen präzisiert und formale Änderungen und Klarstellungen vorgenommen werden. So werden die Bestimmungen über Passagier- und Fahrgastrechte neu gefasst. Auch sollen künftig alle zuständigen Behörden ein Verzeichnis über die gewerbsmäßige Schifffahrt führen.
EU-konforme Erfassung von Daten von Transportunternehmen
Hintergrund der geplanten Novellierung von Gesetzesbestimmungen, die das Transportgewerbe betreffen, sind Änderungen der gemeinsamen EU-Regeln für die Zulassung zum Beruf "Kraftverkehrsunternehmer:in" und für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (90 d.B.). Eine Reihe der erforderlichen Anpassungen wurden laut dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) bereits 2022 im Güterbeförderungsgesetz (GütbefG) vorgenommen. Nun sollen im GütbefG, im Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG) und im Kraftfahrliniengesetz (KflG) weitere Anpassungen an EU-Recht erfolgen.
Im GütbefG erfordern die neuen EU-Vorgaben die Verankerung einer Übergangsbestimmung für bestehende Konzessionen im Hinblick auf die EWR-Angehörigkeit. Zudem soll in diesem Gesetz, ebenso wie im GelverkG und im KflG, eine gesetzliche Grundlage für die Bekanntgabe der Anzahl der beschäftigten Personen durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger und der amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge durch den Verband der Versicherungsunternehmen Österreich geschaffen werden. Im GütbefG und im KflG soll zudem eine Erweiterung der Bestimmung über den Widerruf der Ermächtigung von Ausbildungsstätten für die Weiterbildung vorgenommen werden. Aufgrund einer EU-Richtlinie über die Verwendung von ohne Fahrer:in gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr müssen im GütbefG unter anderem Bestimmungen zur Meldepflicht über die Kennzeichen von Mietfahrzeugen geschaffen werden.
Des Weiteren soll im KflG die Pflicht zur Eintragung der Kennziffer des Unternehmensregisters in das Verkehrsunternehmensregister durch die zuständigen Behörden für jene Personenkraftverkehrsunternehmen, die eine solche Kennziffer noch nicht eingetragen haben, eingeführt werden. Gegen die vorgesehenen neuen Meldepflichten bestehen laut der Wirkungsfolgenabschätzung des BMIMI keine datenschutzrechtlichen Bedenken. Außerdem seien keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger zu erwarten, teilt das Ministerium mit. (Schluss) sox