Parlamentskorrespondenz Nr. 578 vom 23.06.2025
Neu im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft
Wien (PK) – Unter Verweis auf aktuelle Missbrauchsfälle fordern FPÖ-Abgeordnete rund um Elisabeth Heiß in einem Entschließungsantrag ein umfassendes Kinderschutzpaket zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes von Minderjährigen (349/A(E)). Die bestehenden Regelungen sind aus ihrer Sicht zu milde und lückenhaft, insbesondere wenn man das Strafausmaß für Kindesmissbrauch mit jenem für Wirtschaftsdelikte vergleiche, bei denen oft mit mehrjährigen unbedingten Freiheitsstrafen gerechnet werden müsse. Auch bei Therapieangeboten, Verjährungsfristen und Schutzmaßnahmen für Betroffene orten die Abgeordneten deutlichen Nachholbedarf.
Konkret verlangt die FPÖ unter anderem ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig Verurteilte in allen Bereichen mit Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Gruppen, drastisch verschärfte Strafrahmen bis hin zur lebenslangen Haft, einen lebenslangen Strafregistereintrag, kostenlosen digitalen Zugang zum eigenen Strafregister, ein ausdrückliches Verbot von Kindersexpuppen und sogenannten "Pädophilen-Handbüchern", den Abbau von Hürden beim Zugang zu "Triebhemmern" und ein Verbot öffentlicher Förderungen für Einrichtungen die verurteilte Kinderschänder beschäftigen. Weitere Forderungen betreffen die vollständige Übernahme von Therapie- und Verfahrenskosten durch den Staat - mit Rückgriff auf die Täter:innen - , den Ausbau der psychologischen Verfahrenshilfe, die Ausdehnung zivilrechtlicher Verjährungsfristen auf über 30 Jahre und die Stärkung aller Kapazitäten im Kampf gegen Kindesmissbrauch und den Ausbau der Volksanwaltschaft zur zentralen Anlaufstelle für die Opfer.
FPÖ fordert Senkung der Gerichtgebühren
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert FPÖ-Abgeordnete Elisabeth Heiß eine Senkung der aus ihrer Sicht zu hohen Gerichtsgebühren (350/A(E)). Der Zugang zur Justiz sei ein grundlegendes Recht in einem demokratischen Rechtsstaat, doch hohe Gerichtsgebühren, wie in Österreich, stellten eine erhebliche Hürde dar – insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen.
Laut Heiß ist Österreich bei den Einnahmen durch Gerichtsgebühren bereits Spitzenreiter in Europa und mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II (91 d.B.) habe die Bundesregierung noch eine weitere signifikante Erhöhung beschlossen. Diese Maßnahme belaste Bürger:innen und Unternehmen und stehe im klaren Widerspruch zum verfassungsrechtlich und menschenrechtlich gebotenen Ziel, den Zugang zur Justiz für alle Bevölkerungsgruppen – auch für einkommensschwache Personen – sicherzustellen, so Heiß. Auch im Evaluationsbericht des Europarats für die Effizienz der Justiz werde Österreich geraten, die finanziellen Barrieren für den Zugang zu Gerichten zu senken.
Grüne: Nein zu Bundestrojaner und Messenger-Überwachung
Grünen-Abgeordneten Süleyman Zorba und Agnes-Sirkka Prammer fordern in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung auf, die geplante Überwachung von Messenger-Diensten umgehend einzustellen (209/A(E)). Zudem verlangen sie Maßnahmen, um den Einsatz von Spionage-Software gegen österreichische Staatsbürger:innen zu verhindern, ein aktives Eintreten für ein europaweites Verbot solcher Software sowie sinnvolle Maßnahmen zur Terrorbekämpfung.
Der Antrag bezieht sich auf den Ministerialentwurf zur Regelung der Messenger-Überwachung, der mittlerweile als Regierungsvorlage eingebracht wurde (136 d.B.). Laut den Antragsteller:innen werfe dieser massive rechtliche und technische Probleme auf. Sie zeigen insbesondere die Gefahr des Missbrauchs von Spyware auf, und verweisen auf internationale Beispiele, wo sie gegen Oppositionelle und die Zivilgesellschaft eingesetzt worden sei. Zudem werfen sie zahlreiche Kritikpunkte auf, die etwa die technische Umsetzung, die Kontrollierbarkeit der Software, deren Herkunft und den aus ihrer Sicht mangelnden Rechtsschutz betreffen. Der oder die vorgesehene Rechtsschutzbeauftragte könne als Jurist:in weder bei der Inbetriebnahme der Software, noch bei der laufenden Überwachung das technische Missbrauchspotenzial wirklich beurteilen. Der Entwurf basiere zudem auf der Ausnutzung von Sicherheitslücken, stehe damit im Widerspruch zum staatlichen Auftrag, die Netz- und Informationssicherheit sowie die Privatsphäre der Bürger:innen zu schützen und sei daher als verfassungswidrig einzustufen, so die Antragsteller:innen.
Ein gleichlautender Antrag wurde dem Innenausschuss zugewiesen (210/A(E)).
Grüne fordern klares Bekenntnis zu EMRK und EGMR
In einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen warnen deren Abgeordnete Agnes-Sirkka Prammer und Alma Zadić vor politischen Vorstößen, die auf eine Schwächung oder Umdeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abzielten (347/A(E)). Die Konvention sei ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaats und bilde gemeinsam mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Grundlage für den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte in Europa. Versuche, die Konvention politisch umzudeuten oder formell zu verändern, würden den gesamten menschenrechtlichen Schutzrahmen gefährden. Die Antragsteller:innen fordern die Bundesregierung daher auf, jeder Schwächung der EMRK klar entgegenzutreten, sich auf europäischer Ebene weiterhin für ihre Wahrung einzusetzen und die Unabhängigkeit des EGMR bei der Auslegung der Konvention zu achten. (Schluss) wit