Parlamentskorrespondenz Nr. 580 vom 23.06.2025
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die drei Koalitionsparteien und die Grünen haben in Zusammenhang mit Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten eine Änderung des Parteiengesetzes beantragt. Außerdem wurden dem Verfassungsausschuss drei Entschließungsanträge der Opposition zur Beratung zugewiesen. Dabei geht es um den Bestellmodus für die VwGH-Spitze, Ersatzfreiheitsstrafen im Verwaltungsstrafrecht sowie die Eichung von Schulwaagen.
Kabinettsmitarbeiter:innen sollen an Social-Media-Accounts von Minister:innen mitwirken dürfen
Mit der gemeinsam vorgeschlagenen Novelle zum Parteiengesetz (353/A) reagieren ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne zum einen auf Strafen, die der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) gegen mehrere Parteien wegen unzulässiger Parteispenden verhängt hat. Der UPTS hatte sich der Einschätzung des Rechnungshofs angeschlossen, wonach die Mitarbeit von Ministerbüros an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern als Parteispende des Bundes zu werten ist, wenn der Account nicht dem Ministerium gehört, sondern von der Partei betrieben wird. Nun soll die Mitarbeit unter bestimmten Bedingungen gesetzlich erlaubt werden. Demnach müssen die Beiträge, die Kabinetts- bzw. Büromitarbeiter:innen gestalten, klar von parteipolitischen Inhalten dieser Accounts abgrenzbar sein und explizit gekennzeichnet werden. Zudem ist das im jeweiligen Impressum transparent zu machen. Das gleiche soll sinngemäß auch für den Fall gelten, dass Klubmitarbeiter:innen oder parlamentarische Mitarbeiter:innen im Namen von Klubobleuten oder Abgeordneten Inhalte posten. Auch in diesen Fällen soll es sich dezidiert nicht mehr um eine (unzulässige) Parteispende handeln. In Kraft treten sollen die neuen Bestimmungen mit 1. Juli 2025, wobei sie in weiten Teilen auch rückwirkend gelten sollen.
Zum anderen wollen die vier Parteien mit der Gesetzesnovelle klarstellen, dass europäische Partnerorganisationen von Parteien und internationale Vereinigungen, denen die Parteien oder eine ihrer Teilorganisationen angehören, nicht als "nahestehende Organisationen" gemäß Parteiengesetz zu verstehen sind. Auch die Fraktionen des Europäischen Parlaments sollen demnach explizit nicht unter das Regime des Parteiengesetzes bzw. die Spendenregelungen fallen. Deren Tätigkeit sei nicht auf Österreich ausgerichtet, wird diese Klarstellung begründet.
FPÖ will Pflicht zur Eichung von Schulwaagen streichen
Die FPÖ ortet ein großes Einsparungspotential, was die Anschaffung und Wartung geeichter Schulwaagen betrifft (335/A(E)). Allein durch die Abschaffung der wiederkehrenden Eichverpflichtung alle fünf Jahre könnte man an Pflichtschulen mehr als 1 Mio. € einsparen, greift Abgeordneter Michael Schilchegger einen Beitrag in der Zeitschrift KOMMUNAL auf, der dem Thema Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung gewidmet ist. Dazu kommen ihm zufolge noch die Anschaffungskosten eichfähiger Personenwaagen, die ebenfalls nicht zu vernachlässigen seien. Die FPÖ fordert die Regierung in diesem Sinn auf, die Eichpflicht in den einschlägigen Schulgesetzen bzw. im Maß- und Eichgesetz zu streichen.
Grüne fordern neuen Bestellmodus für VwGH-Spitze
Die Grünen nehmen die Bestellung von Albert Posch zum neuen Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zum Anlass, um eine Änderung des Bestellmodus für den Präsidenten und den Vizepräsidenten – bzw. die Präsidentin und die Vizepräsidentin – des VwGH zu fordern (343/A(E)). Abgeordneter Alma Zadić ist es insbesondere ein Dorn im Auge, dass die VwGH-Richter:innen nicht in den Bestellvorgang eingebunden sind. Geht es nach ihr, soll die Vollversammlung des Verwaltungsgerichtshofs künftig nach Anhörung der Bewerber:innen einen gereihten Dreiervorschlag für die VwGH-Spitze erstatten. Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Besetzungsvorschlag nicht zu folgen, hätte sie die wesentlichen Erwägungen dafür schriftlich und öffentlich zu begründen. Damit würde man nach Meinung von Zadić die Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichtshofs unterstreichen. Zudem verweist sie auf Empfehlungen der EU und des Europarats.
"Schwitzen statt Sitzen" auch im Verwaltungsstrafrecht
Grün-Abgeordnete Zadić spricht sich darüber hinaus dafür aus, auch im Bereich des Verwaltungsstrafrechts gemeinnützige Arbeit statt des Absitzens einer Ersatzfreiheitsstrafe zu ermöglichen (344/A(E)). Wer seine Geldstrafe nicht zahlen kann, soll demnach – wie bereits bei strafrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Verurteilungen möglich – eine Ersatzfreiheitstrafe gegen gemeinnützige Arbeit eintauschen können. Kurze Gefängnisstrafen seien immer schlecht, zumal den Betroffenen Jobverlust drohe, argumentiert Zadić. Bedenken, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand betrifft, könnte man ihr zufolge dadurch entgegentreten, dass man die Strukturen des Vereins Neustart nutzt. (Schluss) gs