Parlamentskorrespondenz Nr. 704 vom 15.07.2025

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Mit einem Antrag spricht sich die FPÖ für die Einführung eines kurzfristigen staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses aus. Außerdem setzen sich die Freiheitlichen für eine Berufungsmöglichkeit und Urteilsbegründungen bei Schöffen- und Geschworenenurteilen ein.

FPÖ für kurzfristigen staatlichen Kindesunterhaltsvorschuss

Der Kindesunterhalt stelle eine wesentliche finanzielle Säule für das tägliche Leben vieler Familien und Alleinerziehenden dar, thematisiert die FPÖ. Derzeit seien betroffene Elternteile in vielen Fällen aber auf langwierige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren angewiesen, um zu einem Unterhalt für ihre Kinder zu gelangen. Ein staatlicher Unterhaltsvorschuss sei somit ein Gebot der Stunde, meinen die Freiheitlichen. Sie fordern konkret mit einem Antrag (252/A(E)) die Einführung eines unbürokratischen, verfahrensfreien und kurzfristig auszahlbaren staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses. Dabei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass der Staat bei berechtigtem Anspruch für die ausstehende Zahlung eintreten soll. Im Fall des Ausbleibens gesetzlich geschuldeter Unterhaltszahlungen sollen diese an den betreuenden Elternteil ausbezahlt und beim unterhaltspflichtigen Elternteil regressiert werden. Bei nachträglicher Feststellung eines unberechtigten Anspruchs soll der Betrag rückgefordert werden können, so der Antrag, der gleichlautend auch dem Familienausschuss (251/A(E)) vorliegt.

FPÖ für Berufungsmöglichkeit bei Schöffen- und Geschworenenurteilen

Mit einem weiteren Antrag fordert die FPÖ, bei Schöffen- und Geschworenenurteilen die Möglichkeit der vollen Berufung sowie eine schriftliche Begründungspflicht einzuführen (334/A(E)). In Österreich nehme das Geschworenen- und Schöffengericht eine zentrale Rolle in der Strafjustiz ein, so die Freiheitlichen. Gegen Urteile, die von Schöffen- oder Geschworenenkollegien erlassen werden, bestehe allerdings keine Möglichkeit der vollumfänglichen Anfechtung der Schuldfrage. Nach geltender Rechtslage müssten diese Urteile auch nicht begründet werden, so der Antrag. Diese Defizite würden fundamentale Prinzipien rechtsstaatlicher Verfahren und den Rechtsweg, selbst bei einem inhaltlichen Fehlurteil, gefährden. Die FPÖ spricht sich daher dafür aus, für diese Urteile eine Möglichkeit der vollen Berufung einzuführen sowie die Geschworenen zur schriftlichen Begründung ihres Wahlspruchs zu verpflichten. Eine solche Begründung würde demnach ermöglichen, dass Entscheidungen auch für die Öffentlichkeit und nächsthöhere Instanzen nachvollziehbar werden. (Schluss) mbu