Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 16.07.2025
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – ÖVP, SPÖ und NEOS haben zwei Gesetzesanträge im Justizbereich vorgelegt. Sie betreffen zum einen Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht, zum anderen EU-Anpassungen bei Vergabeverfahren.
Anpassungen im Erwachsenenschutzrecht
Zu den jüngsten Änderungen im Erwachsenenschutz mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 (69 d.B.) sei darauf hingewiesen worden, dass ein etwaiges Rechtsschutzdefizit entstehen könne. Daher legen ÖVP, SPÖ und NEOS einen Initiativantrag mit einem Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 vor (379/A). Betreffend die Erneuerung der Erwachsenenvertretung soll damit zusätzlich zur Möglichkeit des Gerichts, im Verfahren einen Sozialbericht über die betroffene Person einzuholen, ein Antragsrecht der betroffenen Person selbst sowie eine Anregungsmöglichkeit für deren Betreuungsumfeld eingeführt werden. Laut Erläuterungen soll damit sichergestellt werden, dass die betroffene Person, ihre Vertretung oder Betreuende stets anstoßen können, dass im konkreten Fall die aktuelle Lebenssituation der betroffenen Person überprüft wird.
Zudem soll die Verpflichtung von Rechtsanwält:innen und Notar:innen, gerichtliche Erwachsenenvertretungen zu übernehmen, nunmehr nur übergangsweise bis zur Bewältigung der derzeitigen Notlage gelten, so die Erläuterungen. Daher wird die Wiederherstellung der bisher geltenden Rechtslage nach drei Jahren bzw. mit 1. Juli 2028 vorgesehen. Vor Juli 2028 werde es außerdem einer umfassenden Bewertung des Erwachsenenschutzrechts bedürfen, heißt es im Antrag. Eingebunden werden sollen dabei die betroffenen Stakeholder:innen sowie die zuständigen Ressorts, um zu vermeiden, dass es zukünftig zu ähnlich schwierigen Situationen komme, wie sie aktuell vorliegen würden.
EU-Anpassungen bei Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Verkehrsnetzen
Des weiteren legen ÖVP, SPÖ und NEOS eine Gesetzesinitiative mit Änderungen im Bundesvergabegesetz vor (408/A). Diese seien zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes zeitnah erforderlich, zumal deren Umsetzungsfrist bereits abgelaufen und ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich anhängig sei. Nicht vorgegriffen werden soll damit einer im Regierungsprogramm geplanten Novelle, mit der dem Antrag zufolge auch eine Valorisierung von Schwellenwerten und ihre Überführung ins Dauerrecht umgesetzt werden soll.
Mit dem vorliegenden Antrag werden Anpassungen bei den Vergaberegeln im Vergabeverfahren bei grenzüberschreitenden Vorhaben in diesem Bereich vorgenommen. Grenzüberschreitende Vorhaben sind in diesem Zusammenhang den Erläuterungen zufolge Vorhaben, die einen grenzüberschreitenden Abschnitt eines Kernnetzes bzw. Kernnetzkorridors wie etwa eine Eisenbahnstrecke zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten umfassen. So soll es etwa künftig möglich sein, dass die beteiligten öffentlichen Auftraggeber bzw. Sektorenauftraggeber die Anwendbarkeit der nationalen Vergaberegelung oder einer Vergaberegelung der jeweils beteiligten Mitglied- bzw. EWR-Staaten vereinbaren. Ein Ziel der Regelungen ist laut den Erläuterungen, für die Durchführung derartiger Vergabeverfahren eine "Flucht" aus dem "unionalen" Vergaberecht insgesamt zu unterbinden. (Schluss) mbu