Parlamentskorrespondenz Nr. 749 vom 27.08.2025

Neu im Budgetausschuss

Wien (PK) – In seinem Bericht für das zweite Quartal 2025 informiert der Finanzminister den Budgetausschuss über die ehemaligen Euro-Krisenländer, die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) Finanzhilfen erhalten haben. Demnach komme die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass in den ehemaligen Programmländern keine Rückzahlungsrisiken vorliegen. Für Spanien bestünden kurzfristig keine Risiken für die Rückzahlung der Darlehen. Das Rückzahlungsrisiko Zyperns gegenüber dem ESM wird kurz- und langfristig als gering und mittelfristig als mittel eingestuft. Was Griechenland betrifft, so verfüge das Land weiterhin über ausreichend Kapazitäten seinen Verbindlichkeiten nachzukommen, informiert der Bericht (27/BA).

Ein ähnliches Bild zeigt der Maßnahmenbericht zur Zahlungsbilanzstabilisierung (26/BA). Laut der Einschätzung der Europäischen Kommission von Juni 2025 bestehen keine Rückzahlungsrisiken in den ehemaligen Programmländern. So sei Irland nach wie vor in der Lage, seine Schulden zu begleichen. Kurz- und mittelfristig seien die Rückzahlungsrisiken gering, während die langfristigen Risiken als mittel eingestuft würden. Auch im Falle von Portugal würden kurzfristig keine Risiken für die Rückzahlung der Darlehen bestehen. Griechenland verfüge ebenfalls weiterhin über ausreichend Kapazitäten, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen. Laut dem Bericht betrugen die kumulierten Zinseinnahmen der Republik Österreich aus den bilateralen Darlehen für Griechenland Ende des 2. Quartals 2025 230,1 Mio. €. Der Stand der österreichischen Haftungen für die EFSF betrug rund 9,14 Mrd. € für Kapital. In Summe würden sich die Haftungen (für Kapital plus Zinsen, inkl. Übergarantien) des Bundes für Finanzierungen der EFSF auf rund 10,55 Mrd. € belaufen, so der Bericht.

486,1 Mio. € Mittelverwendungsüberschreitungen im zweiten Quartal 2025

Was den Bericht des Finanzministers zu den Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) betrifft, wurden im zweiten Quartal 2025 MVÜ in der Höhe von 486,1 Mio. € im Finanzierungshaushalt und 398,5 Mio. € im Ergebnishaushalt genehmigt. Die Überschreitungen im Finanzierungshaushalt wurden zu 82 % durch Kreditoperationen (Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit, Rücklagenentnahmen), zu 18 % durch Umschichtungen und zu 0,1% durch Mehreinzahlungen bedeckt. Die betraglich größte Überschreitung gab es mit 321,7 Mio. € für den Zukunftsfonds gemäß Finanzausgleichsgesetz. Der Rücklagenstand per 30. Juni 2025 betrug 28,05 Mrd. €.

Im zweiten Quartal 2025 wurden zudem Vorbelastungen von 132,8 Mio. € genehmigt. Die höchste Vorbelastung von 65 Mio. € wurde im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Impfprogramm 2025-2028 getätigt. (Schluss) med

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.