Parlamentskorrespondenz Nr. 756 vom 08.09.2025
Neu im Budgetausschuss
Wien (PK) – Das Finanzministerium berichtet dem Budgetausschuss über den Stand der Abwicklung der COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) zum Stichtag 30. Juni 2025. Demnach sei die COFAG Ende März 2025 aus dem Firmenbuch gelöscht worden, nachdem die Liquidationsschlussbilanz am 27. März genehmigt und die Liquidatoren entlastet worden seien. Der Liquidationsüberschuss von 4,97 Mio. € sei an die Alleingesellschafterin ABBAG und von dieser weiter an das Finanzministerium ausgeschüttet worden (28/BA).
Die operative Tätigkeit der COFAG sei bereits am 31. Juli 2024 eingestellt worden. Zu diesem Zeitpunkt seien auch Aufsichtsrat und Beirat aufgelöst und die ehemaligen Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt worden. Der Personalabbau sei schrittweise bis Ende März 2025 erfolgt. Nahezu alle relevanten Datenbestände seien bis November 2024 an das Finanzministerium übertragen worden. Rechtsgrundlage für diese Neuordnung war das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz, das unter anderem auf einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom Oktober 2023 beruhte.
Mit 1. August 2024 seien sämtliche Rechte und Pflichten aus Förderverträgen auf den Bund übergegangen. Seither sei das Finanzministerium Abwicklungsstelle für finanzielle Maßnahmen aus Förderanträgen. Insgesamt seien ihm 676 Anträge mit einem Volumen von 172 Mio. € übertragen worden, so der Bericht. Bis 30. Juni 2025 seien davon 121 erledigt worden, woraus Auszahlungen von 6,5 Mio. € resultiert hätten – überwiegend zur Beendigung von Rechtsstreitigkeiten, wie das Ministerium betont. 20 Anträge im Umfang von 98.700 € seien abgelehnt worden.
Im Bereich der Garantien seien am 30. Juni 2025 noch 52 Überbrückungsgarantien für 35 Kreditnehmer mit einem Gesamtvolumen von 168,4 Mio. € offen gewesen. Im ersten Halbjahr 2025 sei es zu Schadenszahlungen von knapp 13 Mio. € gekommen.
Die Rückforderung unrechtmäßig erhaltener Mittel obliege seit 1. August 2024 dem Finanzamt. Von der COFAG seien dazu rund 9.600 Anträge übergeben worden, die etwa 16.800 Fälle mit Handlungsbedarf nach sich gezogen hätten. Bis Juni 2025 seien 2.213 Prüfungen abgeschlossen worden. Dabei seien Rückerstattungsansprüche in Höhe von 35,6 Mio. € festgestellt worden. (Schluss) gla
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.