Parlamentskorrespondenz Nr. 798 vom 25.09.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Mit dem von den Koalitionsparteien vorgelegten Pensionsanpassungsgesetz und einer begleitenden Gesetzesnovelle soll der auf Regierungsebene vereinbarte Deckel für die Pensionserhöhung 2026 umgesetzt werden. Demgegenüber fordert die FPÖ eine volle gesetzliche Pensionsanpassung. Zudem geht es ihr darum, den sogenannten "Pensionistenpreisindex" wieder einzuführen. Die Grünen drängen darauf, Pensionen von Funktionären und Bediensteten staatsnaher Rechtsträger stärker zu begrenzen.

Nur Pensionen bis 2.500 € werden voll an die Inflation angepasst

Gemäß dem von ÖVP, SPÖ und NEOS vorgelegten Gesetzesantrag (473/A) sollen im kommenden Jahr nur Pensionen bis zu 2.500 € brutto voll an die Inflation angepasst, also um 2,7 % erhöht werden. Darüber hinaus ist ein gleichbleibender Fixbetrag von 67,50 € vorgesehen, wobei jeweils auf das Gesamtpensionseinkommen abgestellt wird. Hat jemand Anspruch auf mehrere Pensionen, werden diese zusammengerechnet. Dabei sollen auch Sonderpensionen einbezogen werden. Um alle Sonderpensionen, also auch jene im Kompetenzbereich der Länder, zu erfassen, ist eine Verfassungsbestimmung nötig, dazu liegt – aufgrund der nötigen Zweidrittelmehrheit – ein getrennter Gesetzesantrag (472/A) vor.

Begründet wird die vorgesehene Deckelung mit der notwendigen Budgetkonsolidierung. Mehr als 70 % der Pensionsbezieher:innen würden aber die volle Inflationsabgeltung erhalten, machen die Koalitionsparteien geltend. Zur Umsetzung des Vorhabens müssen neben dem ASVG, dem GSVG und dem BSVG auch das für Beamt:innen geltende Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden.

FPÖ fordert vollen Inflationsausgleich

Kritik am Vorhaben kommt von der FPÖ. Abgeordnete Dagmar Belakowitsch und ihre Parteikolleg:innen fordern in einem Entschließungsantrag (442/A(E)) eine volle Inflationsanpassung bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension. Die vorgesehene Staffelung mit einem Fixbetrag von 67,50 € bedeute für viele Pensionist:innen einen realen Kaufkraftverlust, heben sie hervor. Zudem sind ihnen zufolge wegen der nur teilweisen Abgeltung der kalten Progression deutlich mehr Pensionist:innen vom Kaufkraftverlust betroffen, als die Regierung darstelle. Belakowitsch wertet das als "Frontalangriff auf jene Menschen, die mit ihrem Fleiß die Grundlage für den Wohlstand der Generationen nach ihnen gelegt haben". Zudem verweist sie auf weitere Belastungsmaßnahmen wie die Einführung der E-Card-Gebühr, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen und neue Selbstbehalte für Krankentransporte.

FPÖ für Wiederbelebung des Pensionistenpreisindex

Bedauert wird von der FPÖ auch, dass der von der Statistik Austria in den Jahren 2001 bis 2015 erhobene Pensionistenpreisindex (PIPH) eingestellt wurde. Dieser sei im Auftrag des Seniorenrates entwickelt worden, um die spezifischen Konsumgewohnheiten älterer Menschen zu berücksichtigen, und habe die tatsächliche Inflation für Pensionistenhaushalte genauer wiedergegeben, da er Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Gesundheit und Pflege stärker gewichtet habe als der allgemeine Verbraucherindex (VPI), argumentieren sie. Da für die jährlichen Pensionsanpassungen der VPI maßgeblich sei, komme es zu einer schleichenden Entwertung der Pensionen. In diesem Sinn halten Abgeordnete Belakowitsch und ihre Fraktionskolleg:innen die Wiedereinführung des PIPH für unerlässlich und wollen ihn zur Grundlage für Pensionserhöhungen machen (443/A(E)).

Grüne wollen "Luxuspensionen" stärker begrenzen

Die Grünen haben eine Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes beantragt (462/A). Geht es nach Abgeordnetem Markus Koza sollen Pensionen von Funktionären und Bediensteten staatsnaher Rechtsträger ab dem Jahr 2030 mit dem Siebenfachen der Ausgleichszulage begrenzt werden. Derzeit ist als Obergrenze die zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage festgelegt. Das entspricht dem Antrag zufolge rund dem Zehnfachen der Ausgleichszulage. Bis zum Jahr 2030 soll diese Obergrenze laut Gesetzesvorschlag schrittweise sinken, und zwar auf das Neunfache der Ausgleichszulage in den Jahren 2026 und 2027 sowie das Achtfache in den Jahren 2028 und 2029.

Die Senkung der Obergrenze sei nicht nur wegen der gegenwärtigen Budgetlage und zur Stärkung der "Systemgerechtigkeit" geboten, betont Koza. Das Gesetz selbst habe "einen wesentlichen Konstruktionsfehler". Da die Höchstbeitragsgrundlage regelmäßig deutlich über der Inflation angehoben werde, würden die daran anknüpfenden Pensionssicherungsbeiträge mit der Zeit "erodieren". (Schluss) gs

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