Parlamentskorrespondenz Nr. 812 vom 26.09.2025

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Die Grünen fordern, den Klimaschutz in der Industriestrategie zu verankern. Zudem setzen sie sich für Maßnahmen gegen die "Billigpaket-Flut", gegen den "Österreich-Preisaufschlag" und für eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde ein.

Grüne: Klimaschutz in der Industriestrategie verankern

Die Grünen setzen sich mit einem Antrag dafür ein, den Klimaschutz in der Industriestrategie zu verankern (474/A(E)). Konkret möge die Bundesregierung bis Ende des Jahres eine Industriestrategie vorlegen und bei der Erarbeitung einige Punkte berücksichtigen. So soll das Ziel der Klimaneutralität 2040 verankert und ebenso wie im EU Clean Industrial Deal die Dekarbonisierung, der Ausbau erneuerbarer Energie, die Elektrifizierung und die Unabhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen in der Strategie im Zentrum stehen. Darüber hinaus geht es den Grünen um eine Einbindung von Wissenschafter:innen aus dem Bereich ökologische Ökonomie bzw. des Klimaforschungsnetzwerks CCCA in die Erarbeitung der Strategie. Zudem sollte aus ihrer Sicht bei etwaigen weiteren Workshops oder "Sounding Board Meetings" die dritte Dimension der Nachhaltigkeit durch Expert:innen aus dem Bereich Umwelt und Klima vertreten sein. Sicherzustellen sei, dass die Industriestrategie im Einklang mit den österreichischen und EU-weiten Klimazielen ist. Für einen wettbewerbsfähigen und krisenfesten Markt sei es entscheidend, die begrenzten Ressourcen so gut wie möglich zu nutzen und übermäßige Abhängigkeiten von Rohstofflieferanten in Drittländern zu verringern.

Grüne: Schluss mit Zollbetrug und "Billigpaket-Flut"

Die Zahl der Pakete aus Fernost von Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress nehme drastisch zu, thematisieren die Grünen. Seit die USA im April 2025 ihre Zollfreigrenze abgeschafft habe, sei eine Verschiebung der Geschäftstätigkeit und ein massives Wachstum der Importe in die EU zu beobachten. Der europäische Markt werde mehr denn je mit Billig- und Dumping-Produkten geflutet, zumal für Sendungen unter 150 € in der EU noch immer kein Zoll anfalle. Weitere Probleme seien zu niedrig deklarierte Pakete oder eine Aufteilung auf mehrere Teilsendungen, so die Grünen. Auch die Produktsicherheit im Hinblick auf gesundheitsschädliche oder mangelhafte Produkte oder ein mangelndes Widerrufsrecht seien ein Thema.

Die Grünen fordern daher von der Bundesregierung (475/A(E)), sich auf EU-Ebene für ein Ende der 150-€-Zollfreigrenze bis 2026, für die EU-weite Einführung einheitlicher und technologisch moderner Standards bei Zollkontrollen sowie für die Einführung einer Bearbeitungsgebühr für jedes Paket aus Drittstaaten einzusetzen. Darüber hinaus brauche es eine gesetzliche Regelung, die Betreiber elektronischer Marktplätze verpflichtet, in ihren Verträgen mit Händler:innen sicher zu stellen, dass diese ihre Lieferungen in die EU den Zollbestimmungen entsprechend deklarieren, um eine korrekte Erhebung der Einfuhrabgaben zu ermöglichen. Für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung seien hinreichend abschreckende Verwaltungsstrafen vorzusehen, so die Grünen.

Grüne: Bundeswettbewerbsbehörde stärken

Mit einem weiteren Antrag setzen sich die Grünen dafür ein, Wettbewerbsverzerrungen und den "Österreich-Preisaufschlag" zu beenden sowie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zu stärken (479/A(E)). So seien durch den "Österreich-Aufschlag" bzw. territoriale Lieferbeschränkungen in Österreich Lebensmittel um bis zu 25 % teurer als in Deutschland. Die Bundesregierung möge sich daher proaktiv auf EU-Ebene für ein gesetzliches Verbot von wettbewerbsverzerrenden territorialen Lieferbeschränkungen einsetzen sowie der BWB die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen zur Erstellung einer Preisvergleichsplattform zuweisen. Darüber hinaus brauche es eine Novellierung des Wettbewerbsgesetzes, mit der die BWB mit zusätzlichen Kompetenzen bei Branchenuntersuchungen ausgestattet wird. Geht es nach den Grünen, sollten diese Kompetenzen die Befugnis beinhalten, Abhilfemaßnahmen wie etwa bindende Empfehlungen oder Vorgaben etwa zu Vertragsgestaltungen zu setzen, wenn bei einer Branchenuntersuchung eine fortwährende Störung des Wettbewerbs festgestellt wird. Bei Nichtbefolgung dieser Abhilfemaßnahmen sollte die Bundeswettbewerbsbehörde Bußgelder verhängen sowie bei weiterem Fortdauern oder Vorliegen einer erheblichen Störung des Wettbewerbs Maßnahmen bis hin zur Zerschlagung von Konzernen veranlassen können, so der Antrag. Alle Maßnahmen sollten demnach auch ohne Vorliegen eines Verstoßes gegen das Kartellgesetz gesetzt werden können. Darüber hinaus geht es den Grünen auch darum, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Schaffung eines umfassenden "New Competition Tool" als Ex-Ante-Instrument für strukturelle Wettbewerbsprobleme proaktiv einsetzen möge. (Schluss) mbu

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