Parlamentskorrespondenz Nr. 813 vom 29.09.2025

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Die FPÖ pocht auf das Recht, staatliche Dienstleistungen unabhängig vom Besitz elektronischer Geräte oder digitaler Zugänge in Anspruch nehmen zu können. Zudem ist ihnen ein Rechtsanspruch auf "Persönliche Assistenz" für Menschen mit Behinderungen ein Anliegen. Den Grünen geht es um die Schaffung eines Anspruchs auf Beseitigung von Barrieren im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und eine Reform des Ausgleichstaxfonds (ATF). Zudem wenden sie sich gegen Kürzungen beim Mobilitätszuschuss für Menschen mit Behinderungen.

Recht auf analoge Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm kritisiert, dass der Zugang zum Rechtsstaat und die Möglichkeit, Sozialleistungen und Wirtschaftsförderungen oder Genehmigungen der Verwaltung auch analog und persönlich in Anspruch zu nehmen, immer weiter zurückgedrängt werde. Dadurch komme es nicht nur zu einer Ausgrenzung jener Bürger:innen, die durch ihr Alter oder ihren gesundheitlichen Zustand Schwierigkeiten im Umgang mit digitalen Angeboten hätten, sondern auch zu einer Entfremdung vom Staat, ist er überzeugt. Die FPÖ fordert in diesen Sinn ein Recht auf analoge Inanspruchnahme und Teilhabe an allen Dienstleistungen der Verwaltung, der Justiz und der Daseinsvorsorge ohne technische und kommunikative Barrieren (433/A(E)). Als Beispiele werden etwa die Strom- und Gasversorgung, die Banken, der Gesundheitsbereich und der öffentliche Verkehr genannt.

Ein ähnlicher Antrag wurde von Abgeordnetem Wurm bereits im Februar eingebracht und wird im Konsumentenschutzausschuss beraten.

Rechtsanspruch auf "Persönliche Assistenz"

Ein weiteres Anliegen ist der FPÖ ein Rechtsanspruch auf "Persönliche Assistenz" für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Bildung und Beruf (444/A(E)). Diese müsse auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen zur Verfügung stehen, schließt sich Abgeordneter Christian Ragger einer Forderung der Lebenshilfe an. Menschen mit Behinderungen hätten gemäß UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe, betont er. Dafür sei Persönliche Assistenz in der Schule und am Arbeitsplatz ein zentrales Instrument.

Reform des Ausgleichstaxfonds

Die Grünen sprechen sich dafür aus, den Ausgleichstaxfonds (ATF) zu reformieren, um dessen Finanzierung langfristig zu sichern (467/A(E)). Der Fonds wird zum einen von Unternehmen gespeist, die im Verhältnis zu ihrer Größe zu wenige – oder keine – Menschen mit Behindertenstatus beschäftigten, zum anderen aus Bundeszuschüssen, wobei letztere Grün-Abgeordnetem Ralph Schallmeiner zufolge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Demnach machen die Ausgleichstaxen der Unternehmen nur mehr rund 50 Prozent des derzeitigen Fondsvolumens aus. Schallmeiner weist zudem darauf hin, dass nur ca. fünf Prozent der österreichischen Betriebe aufgrund ihrer Größe und ihres Personalstands Ausgleichstaxen zahlen und Unternehmen mit wenig Personal und hohem Umsatz derzeit bevorzugt seien.

In die Reform sollen Schallmeiner zufolge "alle relevanten Stakeholder" eingebunden werden, wobei er etwa den Österreichischen Behindertenrat, die Behindertenanwältin und die Sozialpartner nennt. Es brauche ein tragfähiges Modell, um die Finanzierung der vielfältigen Leistungen des Fonds sicherzustellen, mahnt er. Erarbeitet werden soll das neue Modell innerhalb eines Jahres, nach sechs Monaten soll dem Sozialausschuss über den Fortgang der Arbeiten Bericht erstattet werden.

Beseitigung von Barrieren

Darüber hinaus drängt Grün-Abgeordneter Schallmeiner auf eine Novellierung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (476/A(E)). Obwohl es das Gesetz seit fast 20 Jahren gebe und Übergangsfristen längst abgelaufen seien, seien Menschen mit Behinderungen im Alltag immer noch mit vielen physischen Barrieren konfrontiert, bemängelt er. Als einen wesentlichen Grund dafür ortet Schallmeiner, dass Menschen mit Behinderungen zwar (geringfügigen) Schadenersatz einklagen könnten, in der Regel aber keinen Anspruch auf die Beseitigung einer Barriere hätten. Ausnahmen gebe es nur bei Verbandsklagen gegen große Kapitalgesellschaften. Er fordert daher die Ausarbeitung einer Gesetzesnovelle, die sicherstellt, dass im Falle einer gerichtlich festgestellten Diskriminierung aufgrund mangelnder Barrierefreiheit ein Anspruch auf Beseitigung der diskriminierenden Barriere – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der beklagten Partei – besteht.

Höherer Mobilitätszuschuss

Kritik üben die Grünen auch an der "drastischen Kürzung" des Mobilitätszuschusses für Menschen mit Behinderungen im Jahr 2025. Personen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund einer Behinderung nicht zumutbar ist, und die daher auf einen eigenen Pkw oder ein Taxi angewiesen sind, haben laut Abgeordnetem Schallmeiner vom Sozialministerium heuer lediglich einen Zuschuss von 335 € – und damit um mehr als 50 % weniger als 2024 (697 €) – erhalten. Nach der Abschaffung des Klimabonus, den Menschen mit Behinderungen wegen mangelnder Barrierefreiheit der öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig vom Wohnort in voller Höhe ausgezahlt bekamen, sei das die nächste Belastung dieser Gruppe, skizziert er. Schallmeiner fordert, die Kürzungen unverzüglich zurückzunehmen und den Zuschuss unter Berücksichtigung der Inflation auf dem bisherigen Niveau auszuzahlen (490/A(E)). (Schluss) gs