Parlamentskorrespondenz Nr. 817 vom 29.09.2025
Neu im Wirtschaftsausschuss
Wien (PK) – ÖVP, SPÖ und NEOS haben ein Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz vorgelegt, das für energieintensive Unternehmen 2025 und 2026 Entlastungen vorsieht. Ein weiterer Antrag für eine Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes enthält redaktionelle Anpassungen.
ÖVP, SPÖ und NEOS: Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz soll Industrie entlasten
Um energieintensive Betriebe bei den anhaltend hohen Energiepreisen zu unterstützen, haben die Abgeordneten Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) einen Antrag für ein Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 vorgelegt, der sich an der Regelung aus dem Jahr 2022 orientiert (460/A). Damit soll diesen Unternehmen ein Ausgleich für jene Strompreiskostenanteile in den Jahren 2025 und 2026 gewährt werden, die auf die Einpreisung von Emissionszertifikaten zurückzuführen sind. Die Förderung ist auf Betriebe eingeschränkt, die einen Jahresstromverbrauch von mindestens 1 GWh aufweisen und Materialien wie Metall, Stahl, Papier, Holz oder Leder verarbeiten oder herstellen. Die Förderung wird für den über 1 GWh hinausgehenden Jahresstromverbrauch gewährt. Die Höhe der Förderung soll mit 75 % der indirekten CO2-Kosten begrenzt und anhand vorgegebener Ermittlungsformeln bemessen werden.
Unternehmen sollen weiters mit der Regelung motiviert werden, Effizienzsteigerungspotenziale in den Produktionsprozessen auszuschöpfen und die Möglichkeiten zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger zu nutzen, ist den Erläuterungen des Antrags zu entnehmen. Dazu sollen sie zur Erbringung ökologischer Gegenleistungen, wie die Erzeugung von erneuerbarem Strom und Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses, verpflichtet werden. Ebenso sollen sie ein internes oder externes Energieaudit durchführen müssen.
Die Mittel zur Bedeckung der Förderungen und der Abwicklung betragen 2025 und 2026 jeweils 75 Mio. € und sind gemäß EU-Leitlinien mit maximal 25 % der Einnahmen der 2025 und 2026 erzielten Versteigerungserlöse begrenzt. Die Bedeckung wird den Antragserläuterungen zufolge seitens des BMWET durch interne Umschichtungen ohne Zusatzanforderungen an den Bundeshaushalt sichergestellt. Übersteigen die notwendigen Fördermittel die bereitgestellten Mittel, so sind die auf jedes Unternehmen entfallenden Förderungen aliquot zu kürzen. Als Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) vorgesehen. Die Förderungen können erst nach vorheriger beihilfenrechtlicher Genehmigung der Europäischen Kommission gewährt werden.
ÖVP, SPÖ und NEOS: Änderung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes
Beantragt haben die Abgeordneten Tanja Graf (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Karin Doppelbauer (NEOS) auch eine Novellierung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes und des Ökostromgesetzes 2012 (459/A). Ihr Antrag enthält zumindest vorerst nur redaktionelle Anpassungen. (Schluss) pst