Parlamentskorrespondenz Nr. 1084 vom 26.11.2025
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) – Der Finanzausschuss beschäftigt sich mit dem Gesetzespaket zur Betrugsbekämpfung, das in drei Sammelnovellen aufgesplittet ist, die die Bereiche Steuern (310 d.B.), Sozialabgaben (311 d.B.) und Daten (306 d.B.) betreffen. Unter anderem schlägt die Regierung vor, die Auftraggeberhaftung im Baubereich auszuweiten und das Recht auf Vorsteuerabzug bei vermieteten Luxusimmobilien zu streichen. Zudem droht der Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland das Aus. Auch Meldepflichten für Anbieter von Dienstleistungen für Kryptowährungen und ein Ausbau des EU-weiten Datenaustauschs gehören zum Paket. Der Gesetzesentwurf orientiert sich an Empfehlungen von Expertinnen und Experten der eigens dafür eingerichteten interministeriellen Betrugsbekämpfungs-Arbeitsgruppe.
Das Gesetzespaket wurde bei der letzten Nationalratssitzung am 20. November 2025 eingebracht. Im Anschluss verständigte sich der Finanzausschuss auf eine Frist für Stellungnahmen bis zum 27. November (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1053/2025). Damit ist eine Beschlussfassung der Vorhaben noch vor Jahresende möglich.
Strengere Regeln für Luxusimmobilien
Das Bundesgesetz über Begleitmaßnahmen zum Kampf gegen Steuerbetrug (BBKG 2025, Teil Steuern) soll ab 2026 eine breite Palette an Reformen im Steuer- und Abgabenrecht bringen. Ziel ist eine deutliche Verbesserung der Steuertransparenz sowie eine wirksamere Bekämpfung von Hinterziehung und organisierten Wirtschaftsdelikten. Laut Finanzministerium erwartet der Staat bis 2029 zusätzliche Einnahmen von insgesamt rund 480 Mio. €.
Eingeschnitten soll bei Luxusimmobilien werden: Die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Immobilien mit einem Wert über zwei Millionen Euro soll künftig entfallen. Diese Maßnahme soll 50 Millionen Euro pro Jahr bringen und ist einer der finanzstärksten Eingriffe des Pakets.
Änderungen sind für ausländische stiftungsähnliche Konstruktionen vorgesehen, die bisher steuerlich begünstigt waren. Künftig sollen Zuwendungen solcher Gebilde, sofern sie nicht mit österreichischen Privatstiftungen vergleichbar sind, strenger besteuert werden – ein jährlicher Ertrag von 5 Mio. € wird erwartet.
Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit
Im Baugewerbe sollen große Unternehmen stärker haften, wenn Subunternehmen Lohnsteuer nicht ordnungsgemäß abführen. Ab 2026 rechnet die Regierung mit steigenden Mehreinnahmen, 2029 sollen es 11 Mio. € sein.
Neuer Strafbestand und veränderte Ermittlungsregeln
Ein neuer Straftatbestand soll eingeführt werden: Wer wissentlich ungerechtfertigte Verluste geltend macht, soll künftig ebenso strafbar sein, wie bei der Angabe falscher Gewinne. Die Maßnahme soll ab 2027 jährlich 4 Mio. € einspielen und schließt Gesetzeslücke.
Beschlagnahmungen von Laptops, Handys oder digitalen Daten benötigen künftig eine klare richterliche Anordnung. Gleichzeitig sollen die Spruchsenate entlastet werden, indem mehr Richterinnen und Richter Zwangsmaßnahmen anordnen dürfen. Ziel ist ein effizienteres Vorgehen in komplexen Fällen.
Bargeldgrenze beim Finanzamt und Zollreformen
Eine Bargeldgrenze von 10.000 € pro Tag soll beim Finanzamt eingeführt werden. Die Regierung will damit Geldwäsche erschweren. Auch der Zoll soll erweiterte Befugnisse erhalten. Demnach kann der Zoll künftig etwa ein vorläufiges Waffenverbot verhängen. Bewegungsdaten mautpflichtiger LKWs sollen künftig in Echtzeit abgefragt werden dürfen – eine Maßnahme gegen internationalen Schmuggel.
Reformen bei NoVA und Insolvenzabgaben
Neue Regeln bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) sollen die Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe beim Verkauf eines Fahrzeuges ins Ausland beenden und weitere 40 Mio. € pro Jahr einbringen.
Der Staat soll bei Firmenpleiten besser geschützt werden. Vor dem Insolvenzverfahren entrichtete Abgaben und Steuern sollen von der Anfechtung im Zuge der Insolvenz ausgenommen werden – ein erwarteter jährlicher Mehrertrag von 13,5 Mio. €.
COFAG-Abwicklung und Sozialversicherungs-Datenabgleich
Im Zusammenhang mit der COFAG wird die Verrechnung von Fördergeldern mit Steuerschulden ebenso präzisiert, wie die Regeln zur Zinsberechnung. 2026 sollen daraus noch 851.000 € resultieren, bis 2029 sinkt dieser Betrag gegen null.
Eine spürbare Entlastung für Bürger und Verwaltung verspricht die neue Schnittstelle zwischen Sozialversicherung und Finanzamt. Künftig sollen Versicherungsdaten automatisch übermittelt werden, wodurch fehlerhafte Auszahlungen der Familienbeihilfe verhindert werden sollen.
Neue Haftungsregeln am Bau und strengere Kontrollen sollen Sozialbetrug eindämmen
Im Rahmen der Sozialbetrugsbekämpfung sollen die Möglichkeiten zur Aufdeckung und Verhinderung von Missbrauch durch mehrere Maßnahmen erweitert werden. Der Sozialabgabenteil des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2025 knüpft dabei an das Steuerpaket an und erweitert die Auftraggeberhaftung im Baubereich auf Fälle der Arbeitskräfteüberlassung. Aus den dadurch steigenden Beiträgen zur Pensionsversicherung werden Mehreinnahmen erwartet, die 2026 bei 7 Mio. € liegen und bis 2029 auf 17 Mio. € anwachsen sollen.
Zudem sollen die Auskunftspflichten ausgeweitet sowie eine zweckgewidmete Prüfungsabgabe in Sozialbetrugsfällen eingeführt werden. Diese Abgabe soll als Bundesabgabe ausgestaltet und der Krankenversicherung zweckgewidmet werden. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) soll Kooperationsstelle werden, um rascher Informationen aus der Sozialbetrugsdatenbank über Scheinunternehmen zu erhalten. Die SVS rechnet dadurch mit jährlichen Einsparungen von 500.000 €. Wie im Bereich der Abgaben und Steuern soll auch im Sozialversicherungsrecht die Anfechtung von Beitragszahlungen in Insolvenzverfahren ausgeschlossen werden, da die Sozialversicherungsträger eine besondere Gläubigerstellung haben. Daraus werden jährlich 9,5 Mio. € erwartet.
Insgesamt soll die Umsetzung des Maßnahmenpakets zu den Sozialabgaben bis 2029 zu Mehreinnahmen von 195 Mio. € führen.
EU-Krypto-Meldepflicht
Im Bereich Daten soll die EU-Richtlinie betreffend den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch von meldepflichtigen Kryptowerten umgesetzt werden. Vorgesehen wird etwa eine Registrierungspflicht, die Meldepflicht von Informationen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes an die österreichische zuständige Behörde sowie eine Sorgfaltspflicht und die Pflicht des automatischen Austausches der gemeldeten Informationen mit den zuständigen Behörden. Die Meldungen sollen bis Ende Juli für das vorangegangene Kalenderjahr jährlich elektronisch übermittelt werden. Der erste automatische Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten soll bis zum 30. September 2027 für den Meldezeitraum 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026 stattfinden. Durch die Umsetzung der Meldepflicht soll es 2026 Mehreinnahmen von 5 Mio. € geben, in den Folgejahren sollen diese jeweils 35 Mio. € betragen.
Zudem sind Anpassungen der Meldestandards für Finanzkonten vorgesehen. Die bereits bestehenden Sorgfalts- und Meldepflichten sollen erweitert sowie auf neue digitale Finanzprodukte wie elektronisches Geld, digitale Zentralbankwährungen und Kryptowerte ausgeweitet werden. Damit soll eine Gleichstellung mit traditionellen Finanzprodukten erfolgen.
Der automatische Informationsaustausch von Einkünften und Vermögen soll erweitert werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Kategorien (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Aufsichtsratsvergütungen, Ruhegehälter, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen) sollen künftig auch Informationen zu Lizenzgebühren (Einkünfte aus geistigem Eigentum) ausgetauscht werden. Angepasst werden soll auch die Abfrageberechtigung aus dem Kontenregister für Sanktionen. (Schluss) gla