Parlamentskorrespondenz Nr. 1101 vom 28.11.2025

Neu im Wirtschaftsausschuss

Wien (PK) – Die Bundesregierung hat dem Nationalrat zwei Regierungsvorlagen zugeleitet, die Regelungen für Energiepreise beinhalten. Mittels Antrag haben ÖVP, SPÖ und NEOS zudem Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Die Grünen wiederum fordern, dass Österreich aus dem Vertrag über die Energiecharta aussteigen soll.

Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

Mit Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes soll ein neuer Preisüberwachungsmechanismus für Energie geschaffen werden (313 d.B.). Der derzeitige Rechtsrahmen stelle sich als zu unflexibel dar, um einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen vorsehen zu können, ist den Erläuterungen der entsprechenden Regierungsvorlage zu entnehmen. Daher soll im Preisgesetz die Ausnahme von Strom und Gas gestrichen werden. Mit dem neuen Preisüberwachungsmechanismus erhält die Bundesregierung die Möglichkeit, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in Energiepreise einzugreifen.

Eine wichtige Rolle soll hier der E-Control zukommen. Diese soll künftig prüfen können, ob die von Energieanbietern geforderten Preise die internationale Preisentwicklung widerspiegeln. Stellt sie dabei Missstände in der Form fest, dass Preise auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen sind, soll sie Vorschläge zur Behebung ausarbeiten und die Bundesregierung darüber unterrichten. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen zu können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann. Preisliche Eingriffe müssen europarechtlichen Vorgaben zufolge zeitlich begrenzt sein und sich an der Preisentwicklung in vergleichbaren europäischen Ländern orientieren, ist den Erläuterungen zu entnehmen.

Missbrauchsverbot für den Energiesektor soll bis Ende 2031 verlängert werden

Das "Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern" ist derzeit bis 31. Dezember 2027 befristet. Mit einer Regierungsvorlage soll es nun um weitere vier Jahre bis Ende 2031 verlängert werden (303 d.B.). Damit soll die wettbewerbsbehördliche Durchsetzung des Missbrauchsverbots für den Energiesektor gestärkt werden, ist den Erläuterungen zu entnehmen. So soll es weiter möglich sein, großen Energieversorgern Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, zu untersagen.

ÖVP, SPÖ und NEOS: Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes

Anpassungen der Ressortzuständigkeiten im Abfallwirtschaftsgesetz infolge der letzten Novelle des Bundesministeriengesetzes sieht ein Antrag der Abgeordneten Carina Reiter (ÖVP), Julia Elisabeth Herr (SPÖ) und Michael Bernhard vor (627/A). Damit soll Rechtssicherheit bei der Vollziehung sichergestellt werden, wird in der Antragsbegründung angeführt.

Grüne: Ausstieg aus dem Vertrag über die Energiecharta

Österreich soll der Entscheidung anderer Länder folgen und aus dem Vertrag über die Energiecharta (ECT) austreten, fordert Leonore Gewessler (Grüne) mittels Entschließungsantrag (599/A(E)). Das ursprüngliche Ziel des ECT sei gewesen, den Rahmen für einen effizienten europäischen Energiemarkt zu schaffen. Der Vertrag widerspreche mittlerweile allerdings den geänderten energiepolitischen Rahmenbedingungen, argumentiert Gewessler. So seien Bestrebungen der EU, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen, gescheitert. Der ECT gefährde damit auch die Dekarbonisierung und die Transformation der Industrie. Mittlerweile habe die EU-Kommission allen Mitgliedsländern, die weiterhin Vertragspartei des ECT sind, mitgeteilt, dass ihre weitere Teilnahme rechtswidrig sei und mit der Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gedroht. (Schluss) pst