Parlamentskorrespondenz Nr. 154 vom 02.03.2026
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Von der FPÖ liegt dem Justizausschuss ein Antrag für ein Gewaltschutzpaket vor. Die Grünen sprechen sich gegen eine Klarnamenpflicht aus und wollen Rechtssicherheit für barrierefreien Content erreichen.
FPÖ mit Antrag für ein Gewaltschutzpaket II
Die FPÖ thematisiert neuerlich, dass in den vergangenen Jahren eine signifikante und besorgniserregende Zunahme von Gewaltdelikten durch unmündige Minderjährige - insbesondere durch Personen unter 14 Jahren – zu verzeichnen sei. Diese Entwicklung stelle nicht nur eine erhebliche Belastung für Opfer, Sicherheitsbehörden und das Justizsystem dar, sondern offenbare zugleich strukturelle Defizite im geltenden Jugend- und Fremdenrecht. Den Freiheitlichen zufolge sei ein überproportionaler Anteil straffällig gewordener Minderjähriger mit ausländischer Staatsangehörigkeit bzw. Migrationshintergrund zu verzeichnen. Der Schutz von österreichischen Staatsbürgern habe Vorrang vor der Fürsorge für Täter, die das Gastrecht missbrauchen, so die FPÖ. Das Strafrecht dürfe nicht zu einem Instrument milder pädagogischer Maßnahmen verkommen, sondern müsse seinen ursprünglichen Zweck als Schutzinstrument des Rechtsstaates erfüllen.
Mit dem entsprechenden Antrag für ein "Gewaltschutzpaket II" (721/A(E)) fordern die Freiheitlichen eine Absenkung der Strafmündigkeit auf das vollendete 12. Lebensjahr und dazu die Entwicklung eines abgestuften, alters- und deliktsadäquaten Maßnahmenmodells. Außerdem brauche es die fremdenrechtliche Erfassung schwerer Straftaten unmündiger Minderjähriger ohne österreichische Staatsbürgerschaft in einem eigenen Strafregister unabhängig vom Aufenthaltstitel. Außerdem spricht sich die FPÖ für die Rückführung bereits als Minderjährige straffällig gewordener Fremder bei Erreichen der Volljährigkeit und nach Verbüßung der halben Strafe aus. Das sollte ihrem Antrag zufolge insbesondere bei wiederholten schweren Gewalt- oder Sexualdelikten und der damit verbundenen schwerwiegenden Verletzung der Rechtsordnung gelten.
Grüne gegen Pläne zu einer Klarnamenpflicht
Die Grünen fordern mit einem Antrag die Bundesregierung auf, die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und Datenschutz zu wahren (725/A(E)). Insbesondere gelte es, eine anonyme Meinungsäußerung online wie offline zu schützen und ein Bekenntnis gegen Pläne einer Klarnamenpflicht zu beschließen. Das Recht, sich pseudonym oder anonym zu äußern, sei eine fundamentale Voraussetzung demokratischer Diskussionskultur - und zwar offline wie auch online, so die Grünen. Die Klarnamenpflicht habe einen sogenannten "Chilling Effekt", wonach Personen in einer Art "Selbstzensur" auf rechtlich erlaubte Äußerungen oder Handlungen verzichten würden, weil sie negative Konsequenzen, Repression oder Klagen befürchten würden. Demgegenüber habe sich etwa zur Bekämpfung von Hass-Postings eine Klarnamenpflicht in der Praxis als wenig hilfreich erwiesen, so die Grünen. So habe die Einführung einer Klarnamenpflicht in Südkorea gezeigt, dass Hasspostings nicht spürbar eingeschränkt worden seien.
Grüne wollen Rechtssicherheit für barrierefreien Content
Darüber hinaus sprechen sich die Grünen mit einem Antrag für Rechtssicherheit im Zusammenhang mit barrierefreien Büchern, leicht verständlicher Sprache und dem Einsatz KI-gestützter Übersetzungstools aus (730/A(E)). Sie orten erhebliche rechtliche Unsicherheiten, etwa in der Abgrenzung von technischer und inhaltlicher Barrierefreiheit und ob Verständlichkeit Teil der gesetzlichen Anforderungen sei. Dazu würden Unklarheiten in den Verantwortlichkeiten entlang der Wertschöpfungskette, bei der urheberrechtlichen Einordnung von KI-gestützten Übersetzungen sowie bei der rechtlichen Qualifikation bestimmter barrierefreier Formate kommen.
Eine Klärung würde nicht nur die Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen erleichtern, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen breiter Bevölkerungsschichten leisten, zeigen sich die Grünen überzeugt. Sie sprechen sich für eine umfassende rechtliche Analyse der bestehenden Regelungen des Barrierefreiheitsrechts und des Urheberrechts im Hinblick auf barrierefreie Bücher, insbesondere E-Books, aus. Zu prüfen sei, in welchem Umfang inhaltliche Verständlichkeit rechtlich zu berücksichtigen sei, wie KI-gestützte Übersetzungen urheberrechtlich einzuordnen seien und wie bestehende Regelungen im Sinne des "Universal Design" weiterentwickelt werden könnten. Darüber hinaus seien gegebenenfalls gesetzliche Klarstellungen oder Anpassungen vorzubereiten, um Rechtssicherheit für die Herstellung, Nutzung und Verbreitung barrierefreier Bücher und Lernmaterialien zu schaffen. (Schluss) mbu