Parlamentskorrespondenz Nr. 255 vom 27.03.2026
Neu im Sozialausschuss
Wien (PK) – Unterstützungsleistungen für armutsgefährdete Haushalte wie der "Wohnschirm" und Sachleistungen für Schülerinnen und Schüler sind derzeit bis Ende 2026 befristet. Mit einer Regierungsvorlage will die Sozialministerin diese Hilfsmaßnahmen nun bis 31. Dezember 2029 verlängern. Sie hat dafür Änderungen im Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (446 d.B.) vorgelegt.
Konkret sollen für Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen ab dem Jahr 2027 28 Mio. € jährlich und für Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler 15 Mio. € jährlich zur Verfügung stehen. Der sogenannte "Wohnschirm" unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. Für Schülerinnen und Schüler, die in Haushalten mit Sozialhilfe- oder Mindestsicherungsbezug leben, gibt es zweimal im Jahr Sachleistungen im Wert von 150 €, um Kosten für den Schulstart abzufedern.
Mit der Gesetzesnovelle sollen künftig außerdem Abwicklungsstellen berechtigt werden, Einkommensdaten aus der Transparenzdatenbank ohne Zustimmung der Förderwerbenden abzufragen. Das soll die Abwicklung erleichtern.
Aus dem Gesetz gestrichen werden bereits abgeschlossene Unterstützungsmaßnahmen wie Einmalzahlungen an Haushalte, die Sozialhilfe oder Mindestsicherung beziehen, Sonderzuwendungen für Alleinerziehende mit geringem Einkommen oder arbeitslose Eltern sowie die Unterstützung der gemeinnützigen Lebensmittelweitergabe. (Schluss) kar