Parlamentskorrespondenz Nr. 267 vom 30.03.2026

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

Wien (PK) – Seit einigen Monaten prüft der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses auf Verlangen der FPÖ Zahlungen von Ministerien und staatsnahen Unternehmen an Vereine und andere gemeinnützige Organisationen, etwa in Form von Förderungen oder Leistungsvereinbarungen. Anders als bei früheren Finanzprüfungen würden die Koalitionsparteien allerdings die Ladung von Regierungsmitgliedern blockieren, kritisieren die Abgeordneten Norbert Nemeth und Christian Steiner. Damit könnten die zuständigen Ministerinnen und Minister nicht zu den politischen Hintergründen "der ausufernden Finanzierung" von NGOs befragt werden.

Um die Oppositionsrechte zu stärken, haben Nemeth und Steiner eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats und des Strafgesetzbuches (StGB) beantragt (769/A). Zum einen geht es ihnen darum, einem Viertel der Mitglieder des Unterausschusses die Möglichkeit einzuräumen, Regierungsmitglieder, Sachverständige und andere Auskunftspersonen zu laden. Zum anderen soll für Auskunftspersonen im Unterausschuss die Wahrheitspflicht gemäß StGB – mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft – gelten. Damit würden die Minderheitsrechte in sogenannten "kleinen Untersuchungsausschüssen" auch an jene von Untersuchungsausschüssen angeglichen, argumentieren Nemeth und Steiner.

Vor der Zuweisung an den Geschäftsordnungsausschuss ist der Antrag einer Ersten Lesung im Nationalrat zu unterziehen. (Schluss) gs