Parlamentskorrespondenz Nr. 270 vom 31.03.2026

Neu im Sozialausschuss

Wien (PK) – Eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz bringt unter anderem legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung häuslicher Pflege. Zudem wurden dem Sozialausschuss ein Entschließungsantrag der Grünen zum Pflegestipendium und ein Entschließungsantrag der FPÖ zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung zugewiesen.

Novelle zum Bundespflegegeldgesetz

Seit Juli 2023 erhalten pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen einen jährlichen Pflegebonus, der in zwölf Monatsraten ausgezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der bzw. die zu pflegende nahe Angehörige Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe 4 hat und die Pflege schon seit mindestens einem Jahr vorwiegend durch die betreffende Person erfolgt. Zudem darf das eigene monatliche Durchschnittseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, zuletzt waren das 1.710,90 € pro Monat. Der Angehörigenbonus beträgt aktuell 134,30 € pro Monat, er wird jährlich an die Inflation angepasst.

Eine von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (448 d.B.) sieht nun legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus vor. So soll etwa explizit festgelegt werden, dass der Anspruch mit dem Monatsletzten jenes Monats endet, in dem die Voraussetzungen für den Bezug des Bonus weggefallen sind, also die pflegebedürftige Personen etwa verstorben ist oder die Einkommensgrenze überschritten wurde. Zudem wird festgelegt, dass die Auszahlung des Bonus bei verspäteter Antragstellung höchstens ein Jahr rückwirkend möglich ist.

Um die Qualität häuslicher Pflege sicherzustellen, werden außerdem die Bestimmungen für Hausbesuche adaptiert. So wird die für Qualitätskontrollen zuständige Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, wenn die Pflege ihrer Einschätzung nach nicht den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht und sie die Gefahr einer Unterversorgung sieht. Das soll dazu beitragen, eine adäquate Pflege sicherzustellen. In diesem Sinn soll die SVS auch mehr Daten als bisher – etwa zum Allgemeinzustand der pflegebedürftigen Person, ihrer Wohnsituation und ihren sozialen Kontakten – erheben dürfen. Explizit in den Erläuterungen hingewiesen wird überdies auf die Bedeutung des Angehörigengesprächs als unterstützende Maßnahme für Angehörige, die häufig großen psychischen und körperlichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Qualitätskontrollen und das Angehörigengespräch sollen laut Gesetzesentwurf auch helfen, sich ein Bild von der regionalen Betreuungs- und Versorgungssituation von pflegebedürftigen Personen und der Situation pflegender Angehöriger in der jeweiligen Region zu machen.

Da sich das Sozialressort von den Daten von Pflegegeldbeziehenden und ihren pflegenden Angehörigen wertvolle Einsichten für die Entwicklung des Pflegebedarfs und eine bedarfsgerechte Versorgungsplanung erwartet, enthält die Gesetzesnovelle außerdem die rechtliche Basis zur Übermittlung von Daten aus dem Pflegegeldinformationssystem der Sozialversicherung (PFIF) an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sowie an das Sozialministerium. Daten wie Alter, Geschlecht, Pflegegeldstufe und diagnostizierte Krankheiten sollen pseudonymisiert einmal jährlich übermittelt werden. Damit soll die Datenlage verbessert und eine aufeinander abgestimmte Steuerung des Pflege- und des Gesundheitssystems erleichtert werden. Da Gesundheitsdaten als besonders schutzwürdig gelten, wurde dazu eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt.

Grüne gegen Anrechnung von Taschengeldern auf das Pflegestipendium

Die Grünen berichten in einem Entschließungsantrag (807/A(E)) von Fällen, in denen das AMS von Bezieherinnen und Beziehern eines Pflegestipendiums erhebliche Rückzahlungen verlangt hat, weil mit einem kombinierten Einkommen aus begleitender geringfügiger Erwerbstätigkeit und aus "Taschengeldern" der Länder die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde. Bei derartigen Taschengeldern handelt es sich nach Ansicht von Grünen-Abgeordnetem Markus Koza allerdings um keinen "Zuverdienst", vielmehr sollten diese bestimmte Mehraufwendungen wie Fahrtkosten oder Bücher abdecken. Er fordert daher, Taschengelder und Ausbildungskostenersätze der Länder nicht auf das Pflegestipendium oder andere Leistungen des AMS anzurechnen.

24-Stunden-Betreuung: FPÖ fordert Anpassung der Einkommensgrenze

Die FPÖ spricht sich dafür aus, die Einkommensgrenze für den Bezug der vollen Förderung für die 24-Stunden-Betreuung an die Inflation der letzten zwei Jahrzehnte anzupassen und künftig jährlich zu valorisieren (802/A(E)). Die Einkommensgrenze von 2.500 € netto im Monat sei seit ihrer Einführung im Jahr 2007 kein einziges Mal erhöht worden, kritisieren die Abgeordneten Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm. Damit gehe der ursprüngliche Zweck der Förderung, pflegebedürftige Menschen vorrangig daheim zu betreuen, verloren. Anstatt die Pflege in vertrauter Umgebung zu stärken, seien Familien immer häufiger gezwungen, auf Ersparnisse zurückzugreifen oder bei der Qualität der Betreuung Abstriche zu machen, klagen sie. Bei selbstständigen Betreuungskräften liegt die maximale Förderhöhe des Bundes bei 800 € im Monat (aufgeteilt auf zwei Personen), bei unselbstständigen Betreuungskräften sind es 1.600 €. (Schluss) gs/fan