Parlamentskorrespondenz Nr. 320 vom 15.04.2026
Neu im Justizausschuss
Wien (PK) – Mit zwei Anträgen fordern die Grünen zum einen, die EU-Anti-SLAPP-Richtlinie gegen Einschüchterungsklagen umzusetzen. Zum anderen setzen sie sich dafür ein, die befristete, dreijährige Verbraucher-Entschuldungsmöglichkeit dauerhaft zu verlängern.
Grüne gegen Einschüchterungsklagen
Einschüchterungsklagen, sogenannte "SLAPP"-Klagen ("Strategic lawsuits against public participation"), seien ein Mittel, mit dem Unternehmen und Behörden die kritische Öffentlichkeit mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen bringen wollen, führen die Grünen aus. Das sei "brandgefährlich", denn die Demokratie brauche kritische Medien, engagierte Aktivistinnen und Aktivisten sowie Whistleblower, die Missstände aufzeigen. Sie fordern daher zum Schutz vor solchen Klagen mit einem Antrag (815/A(E)), unverzüglich einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie in Begutachtung zu schicken. Enthalten müsse dieser Entwurf aus Sicht der Grünen einen Schutz vor Einschüchterungsklagen auch bei rein nationalen Fällen sowie in allen Rechtsgebieten wie etwa auch bei missbräuchlichen Privatanklagen. Außerdem brauche es wirksame verfahrensrechtliche Garantien und Maßnahmen wie einen vollumfänglichen Kostenersatz und unkomplizierten Zugang zu ausreichender finanzieller Unterstützung für die beklagte Partei und eine Beistandsmöglichkeit für Organisationen mit berechtigtem Interesse im gerichtlichen Verfahren.
Grüne: Dreijährige Verbraucher-Entschuldungsmöglichkeit dauerhaft verlängern
Ein funktionierendes Insolvenzsystem müsse sich an Gerechtigkeit, Effektivität und ökonomischer Vernunft orientieren, zeigen sich die Grünen überzeugt. Die dreijährige Entschuldungsmöglichkeit für alle Schuldnerinnen und Schuldner sei ein wichtiger Bestandteil davon. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sei diese 2021 eingeführt, aber nur bis 16. Juli 2026 befristet worden. Im Lichte fortgesetzter multipler Krisen und positiver Erfahrungen mit dem dreijährigen Verfahren sei ein Auslaufen der Regelung und somit eine erneute Verschärfung für betroffene Privatpersonen nicht zu rechtfertigen, so die Grünen. Sie sprechen sich in einem Antrag (794/A(E)) dafür aus, dass diese Möglichkeit der Entschuldung im Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan innerhalb von drei Jahren auch für Verbraucherinnen und Verbraucher dauerhaft und ohne Lücke erhalten bleiben und die derzeitige Befristung aufgehoben werden soll. (Schluss) mbu