Parlamentskorrespondenz Nr. 466 vom 22.05.2026
Neu im Innenausschuss
Wien (PK) – In Fortsetzung der Gewaltschutzpakte I bis III, die derzeit im Justizausschuss in Verhandlung stehen, legen die FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann und Harald Stefan in einem Entschließungsantrag das Gewaltschutzpaket IV vor (858/A(E)). Dieses soll insbesondere jene Aspekte umfassen, die das Innenministerium betreffen und den Fokus auf die Bekämpfung von Gewalttaten legen, die durch Fremde begangen werden. Dies sei umso notwendiger, als Fremde in der Kriminalstatistik stark überrepräsentiert seien, so die Abgeordneten. 47,7 % aller dokumentierten Tatverdächtigen im Jahr 2025 hätten keine österreichische Staatsbürgerschaft besessen.
Konkret fordern Darmann und Stefan unter anderem einen "tatsächlichen Grenzschutz", die Legalisierung von Pushbacks, den Ausstieg Österreichs aus dem EU-Asylrecht, die Abschiebung aller illegal in Österreich aufhältigen sowie strafrechtlich verurteilten Fremden samt Verhängung von Wiedereinreise- und Aufenthaltsverboten sowie den Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Die Verwaltungsstraftatbestände der rechtswidrigen Einreise und des rechtswidrigen Aufenthalts sollen in das gerichtliche Strafrecht überführt und der Strafrahmen erhöht werden. "Geschleppte illegale Migranten" seien laut den FPÖ-Abgeordneten als "Nutznießer der Schleppung" genauso zu bestrafen, wie die Schlepper. Zudem fordern sie die Einführung des strafrechtlichen Delikts "Asylbetrug" bei falschen Angaben im Asylverfahren, die verpflichtende Erfassung und Veröffentlichung von Nationalität und Aufenthaltsstatus bei allen Verdachtsfällen und Straftaten, verpflichtende Altersfeststellungen bei Zweifeln an der Minderjährigkeit von Fremden, sowie eine Verschärfung der rechtlichen Bestimmungen bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität.
FPÖ fordert verpflichtende Altersfeststellungen bei Zweifeln an der Minderjährigkeit von Fremden
Das im Rahmen des EU-Asyl- und Migrationspakts kürzlich beschlossene "Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz" sieht eine Obsorgeregelung der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) für unbegleitete minderjährige Fremde vor (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 300/2026). Der KJHT soll demnach eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit der Betroffenen vornehmen und im Zweifel ein gerichtliches Verfahren zur Klärung einleiten können. Diese Kann-Bestimmung sei lückenhaft und eröffne Missbrauchsmöglichkeiten, kritisiert Gernot Darmann (FPÖ) in einem weiteren Entschließungsantrag (890/A(E)).
Darmann fordert daher verpflichtende Altersfeststellungen bei Fremden, deren Minderjährigkeit in Zweifel gezogen wird - auch unter Zuhilfenahme von medizinischen Untersuchungen. Im Falle einer Täuschungshandlung, seien etwaige bestehende oder beantragte Aufenthaltstitel zu entziehen und die betreffende Person abzuschieben.
Grüne für wiederkehrende psychologische Überprüfungen im Waffenrecht
Durch die im Herbst 2025 beschlossene Verschärfung des Waffengesetzes seien "wichtige Verbesserungen" umgesetzt worden, erklärt Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer in einem Entschließungsantrag (906/A(E)). Die dadurch ausgeweitete klinisch-psychologische Begutachtung finde jedoch "nur" zwei Mal statt - einmal bei der erstmaligen Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und ein weiteres Mal nach einer fünfjährigen Probephase, bemängelt sie.
Dies stelle ein "erhebliches Problem" dar, da der psychische Gesundheitszustand eines Menschen nicht ein Leben lang unverändert bleibe.
Prammer verweist auf Expertisen, wonach Zusammenhänge zwischen der Verfügbarkeit von Waffen und einem erhöhten Suizidrisiko sowie Femiziden bestünden. Sie fordert daher verpflichtende regelmäßige Überprüfungen der psychologischen Gesundheit und waffenrechtlichen Verlässlichkeit von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern. Dies solle laut Prammer ausdrücklich auch für Personen mit Jagdschein gelten sowie für jene, die bereits vor Inkrafttreten der Verschärfung des Waffengesetzes eine Waffen besessen haben.
Grüne wollen "rechtsextreme Waffenbestände" systematisch erfassen
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert Prammer vom Innenminister umfassende und regelmäßige Datenerhebungen zu Waffenfunden, illegalen Waffenbeständen sowie zu deren gesellschaftlichem und extremistischem Kontext (907/A(E)). Zudem sollen auch Verluste, Diebstähle und sonstige Abgänge von Waffen und Waffenteilen innerhalb der Sicherheitsbehörden systematisch erfasst, ausgewertet und in geeigneter Form veröffentlicht werden.
Prammer begründet die Initiative damit, dass es für wirksame Maßnahmen im Bereich der Gewalt- und Suizidprävention eine "solide und umfassende Datengrundlage" brauche und das Innenministerium in wesentlichen Bereichen keine ausreichenden statistischen Erhebungen durchführe. So würden etwa zu Waffendiebstählen innerhalb des Innenministeriums oder zu Waffenfunden im rechtsextremen Milieu keine systematischen Daten vorliegen. (Schluss) wit
Format
Themen
Links
- 907/A(E) - Rechtsextreme Waffenbestände systematisch erfassen
- 890/A(E) - Verpflichtende Altersfeststellung bei Zweifeln an der Altersangabe von vermeintlich minderjährigen Fremden
- 858/A(E) - Gewaltschutzpaket IV
- 906/A(E) - Gewaltschutz ernst nehmen: Wiederkehrende Überprüfungen im Waffenrecht schaffen