Parlamentskorrespondenz Nr. 478 vom 27.05.2026
Neu im Verfassungsausschuss
Wien (PK) – Die FPÖ bezweifelt, dass die Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer und bei der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entspricht, da diese auch ein Recht auf "negative Vereinigungsfreiheit" garantiere. In jedem Fall ist eine Pflichtmitgliedschaft in diesen beiden Interessenvertretungen ihrer Meinung nach "nicht mehr angemessen". Abgeordneter Michael Schilchegger fordert die Regierung daher in einem Entschließungsantrag (903/A(E)) auf, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag mit einem "möglichst unbürokratischen und barrierefreien Opt-Out-Recht" vorzulegen und dieses bei Bedarf verfassungsrechtlich abzusichern. Ein Austritt aus der Wirtschaftskammer Österreich bzw. der ÖH soll demnach per einfacher Anzeige – etwa beim Selbstverwaltungskörper selbst oder bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – möglich sein.
Begründet wird der Vorstoß von Schilchegger damit, dass auch Unternehmer Beiträge an die Wirtschaftskammer entrichten müssten, die deren Leistungen nicht benötigen. Der ÖH wiederrum wirft er unter anderem vor, Mitgliedsbeiträge für einen Fördertopf für Schwangerschaftsabbrüche zu verwenden und Rechtsberatung für die "linksextreme 'Rote Hilfe'" zu finanzieren. (Schluss) gs