Parlamentskorrespondenz Nr. 551 vom 12.06.2026

Neu im Justizausschuss

Wien (PK) – Der rechtliche Rahmen für das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft soll mit einer Regierungsvorlage aus dem Justizressort neu aufgestellt werden (527 d.B.). Die österreichischen Rechtsanwaltskammern haben aufgrund ihres beruflichen Selbstverständnisses und im Sinne der Unabhängigkeit vom Staat eigenständige Pensionseinrichtungen. Nunmehr soll der Rahmen dafür geschaffen werden, diese bislang neun gesonderten Pensionseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern durch eine gemeinsame "Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft" abzulösen. Voraussetzung für deren Gründung ist laut Entwurf, dass zumindest sechs Rechtsanwaltskammern einen entsprechenden "Gründungsbeschluss" fassen. Laut Erläuterungen haben sich einzelne Rechtsanwaltskammern allerdings für eine Beibehaltung ihrer eigenständigen Versorgungseinrichtung ausgesprochen. Für die insofern zunächst nicht teilnehmenden Rechtsanwaltskammern soll aber auch noch nachträglich die Möglichkeit zu einem entsprechenden Wechsel bestehen.

Die derzeitige Konzeption der rechtsanwaltlichen Pensionsversorgung sei für jede einzelne Rechtsanwaltskammer mit einem erheblichen Aufwand verbunden, so die Erläuterungen. Daher sei der Österreichische Rechtsanwaltskammertag mit dem Vorschlag an das Justizministerium herangetreten, die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine gemeinsame Pensionseinrichtung zu schaffen. Durch die breite Neuordnung sollen laut Vorlage die Stabilität der Versorgungsleistungen insgesamt gefördert und gleichzeitig auch regionale Unterschiede bei den Beiträgen und Leistungen ausgeglichen werden. Das System beruht demnach auf Umlagen kombiniert mit veranlagtem Kapital.

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf

Um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Rechtsanwaltsberuf zu erreichen, sollen in der Rechtsanwaltschaft außerdem die bestehenden Möglichkeiten für den beitragsfreien Erwerb von Beitragszeiten ausgebaut werden können. Dies soll gegebenenfalls dazu führen, dass sich mehr Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter etwa im Fall der Geburt, der Adoption oder der Übernahme der Pflege eines minderjährigen Kindes dazu entscheiden, im Beruf zu verbleiben.

Präzisiert werden mit dem Vorschlag etwa auch die Regelungen für Kammerkommissäre, die bestellt werden, wenn die Befugnis einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts ruht oder erlischt. Kammerkommissäre sollen insbesondere im Interesse der Mandantinnen und Mandanten rasch und effektiv ihren Aufgaben nachkommen können, so die Erläuterungen. Darüber hinaus soll laut Vorlage der Kreis der möglichen Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Gesellschaft auf berufsangehörige Personen konzentriert werden. Außerdem soll auf die neuere Rechtsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft Bedacht genommen werden. Zu den weiteren Anpassungen zählt etwa, die Möglichkeit der notariellen Beglaubigung bestimmter elektronischer Signaturen zu vereinfachen sowie Rechtsanwalts- oder Notariatsprüfungen unter bestimmten Voraussetzungen per Videokonferenz abhalten zu können. (Schluss) mbu