Parlamentskorrespondenz Nr. 702 vom 07.07.2026
Nationalrat: Aus für Einweg-E-Zigaretten und strengere Strafen für das Wegwerfen von Nikotinprodukten auf Spielplätzen
Wien (PK) – Das Aus für elektronische Einweg-Zigaretten bzw. Vapes steht nun endgültig vor der Tür. Der Nationalrat hat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen eine Novelle zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, die ein Verbot dieser Produkte – mit und ohne Nikotin – per Ende des Jahres vorsieht. Als Gründe dafür wird nicht nur der Jugendschutz ins Treffen geführt, sondern auch Probleme bei der Entsorgung, da die in den E-Zigaretten enthaltenen Batterien sich leicht entzündeten und zu immer mehr Bränden führten. Untersagt wird zudem das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf öffentlichen Spielplätzen, das mit Strafen bis zu 500 € geahndet werden kann. Ein im Laufe der Sitzung eingebrachter Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen nahm noch Klarstellungen vor, um die Praxistauglichkeit der Bestimmungen sicherzustellen.
Weiters sprachen sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne für Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz aus, das Erleichterungen für kleinere Tierarztpraxen sowie das Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln zum Inhalt hatten.
Eine hitzige Debatte entzündete sich dann noch bei der Behandlung eines FPÖ-Entschließungsantrags, in dem die Freiheitlichen darauf pochten, bestehende Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen für COVID-19-lmpfstoffe zu beenden und stattdessen in Österreich wirklich benötigte Arzneimittel anzukaufen. Diese Initiative blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.
Umfassendes Schutzniveau durch Einbeziehung aller Einstiegsprodukte für den Tabakkonsum
In Hinkunft sollen aus gesundheitspolitischen Gründen sowohl nikotinhaltige Produkte (z. B. Nikotinpouches, Nikotinzahnstocher) als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Subtanzen (Koffein, Guarana, etc.) enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau (inklusive Abgabe- und Werbeverbot) unterworfen werden. Auch sollen laut der Regierungsvorlage zusätzliche gesundheitsbezogene Warnhinweise sowie die Festlegung einer Mindestfüllmenge von 15 Einheiten den Kauf von Packungen von tabakfreien Nikotinerzeugnissen erschweren.
In der Begründung heißt es, dass E-Zigaretten, die von 25 % der jungen Menschen (15 bis 24 Jahre) schon zumindest einmal probiert worden sind, aufgrund ihrer Aufmachung und ihres Preises besonders für Kinder und Jugendliche eine besondere Anziehung ausüben würden. Mit der Ausdehnung des Verbots auf "tabakfreie Nikotinerzeugnisse" und "tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse" will man der rasanten Entwicklung im Bereich dieser Produkte, die große gesundheitliche Gefahren bergen und deren Konsum rasch steigen würde, entgegentreten. Außerdem würden die in den E-Zigaretten enthaltenen Lithiumbatterien nicht nur Entsorgungsprobleme schaffen, sondern auch immer mehr Spontanbrände in der Abfallwirtschaft verursachen, heißt es in den Erläuterungen des Gesetzentwurfs.
Um ein hohes Schutzniveau für Kleinkinder zu gewährleisten, wird auch das Wegwerfen von Zigarettenstummeln oder Abfällen von verwandten Erzeugnissen auf öffentlichen Spielplätzen ab dem 20. August 2026 untersagt. Bei Missachtung der Bestimmungen würden Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 €, in Wiederholungsfällen bis zu 2.000 €, drohen. Das Wegwerfverbot soll ferner durch einen deutlich wahrnehmbaren Hinweis gekennzeichnet werden.
Da es bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots in der Praxis zu Problemen gekommen sei, wird auch in diesem Bereich nachgeschärft und den Kontrollorganen die Möglichkeit des anonymen Erwerbs von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen ("Mystery Shopping") eingeräumt.
FPÖ für eine Gesundheitspolitik mit Augenmaß und praktikablen Regeln
Gesundheitsschutz sei gleich wichtig wie die Freiheit mündiger Bürgerinnen und Bürger und dürfe nicht als Vorwand für mehr Bürokratie hergehalten werden, meinte Christoph Steiner (FPÖ). Wer den legalen Handel immer mehr einschränke, dürfe sich zudem nicht wundern, dass der illegale Handel profitiere. Und in diesem Bereich würden kaum Alterskontrollen stattfinden, gab er zu bedenken. Was das Wegwerfverbot angeht, das grundsätzlich sinnvoll sei, so würde es halt nur für Spielplätze gelten. Unverständlich war für Steiner zudem, warum es zu keinem Verbot von Lachgas in Automaten komme, da der Konsum zu massiven gesundheitlichen Schäden führen könne.
Wichtige Nachschärfungen im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes
Tabak- und Nikotinkonsum zählten weltweit zu den größten Gesundheitsrisiken, wobei es nicht nur um klassische Produkte gehe, erklärte Petra Tanzler (SPÖ). Mit der Novelle werde auf die starke Zunahme an neuartigen Tabak- und Nikotinprodukten sowie auf das geänderte Konsumverhalten vor allem bei Kindern und Jugendlichen reagiert. Gerade der Gebrauch von E-Zigaretten oder Nikotinbeutel sei oft der Einstieg in die gefährliche Nikotinabhängigkeit. Neben dem Verbot der elektronischen Einweg-Zigarette werden daher auch tabakfreie Nikotinerzeugnisse und Nikotinersatzerzeugnisse in das strengere Regelungsregime einbezogen. Diese seien in Hinkunft dem Werbeverbot unterworfen und dürfen nur mehr in Trafiken verkauft werden. Durch das Wegwerfverbot soll verhindert, dass kleine Kinder etwa mit Zigarettenstummeln in Kontakt und damit in höchste Gefahr kommen. Michael Seemayer (SPÖ) brachte noch einen Abänderungsantrag ein, der Klarstellungen hinsichtlich der Definition von Liquids beinhaltete.
Anschließend an die Wortmeldung ihrer Vorrednerin bekräftigte Martina Diesner-Wais (ÖVP), dass mit der zur Debatte stehenden Regierungsvorlage die neuen Realitäten abgebildet werden sollen. Im Gegensatz zu früher stünden nun viele unterschiedliche Produkte in den Regalen der Trafiken, die oft bunt aussehen und nach Früchten oder Limonaden schmecken würden. Diese würden aber oft Nikotin enthalten und seien daher nicht harmlos. Der Konsum von Nikotinbeuteln und E-Zigaretten sei längst in den Schulen angekommen, zeigte Diesner-Wais auf. Ihre Fraktionskollegin Kira Grünberg lobte die Gesetzesänderungen, die einen wichtigen Fortschritt im Bereich der Prävention bringen werden.
Obwohl der Konsum von klassischen Zigaretten leicht zurückgehe, würde der allgemeine Nikotinkonsum steigen, merkte Christoph Pramhofer (NEOS) an. Es finde vor allem eine Verlagerung hin zu neueren und moderneren Produkten wie etwa Nikotinpouches statt, die nun im Sinne des Jugendschutzes besser reguliert werden sollen. Pramhofer würde sich aber generell wünschen, dass der Jugendschutz in Hinkunft auf der Bundesebene angesiedelt wird. Wichtig war ihm auch anzuführen, dass die Zulassung von neuen Tabakprodukten entbürokratisiert werden.
Grüne: Einzelne Verbesserungen, aber nicht in allen Bereichen
Es sei ein hartes Stück Arbeit gewesen, der heutigen Novelle zuzustimmen, räumte Ralph Schallmeiner (Grüne) ein. In Summe würde sich zwar einiges verbessern, aber in manchen Bereichen sei man auch stecken geblieben. So fragte er sich, warum nicht generell das Rauchen auf Spielplätzen verboten werde. Auch bei den Nikotinbeuteln hätte man konkrete PH-Werte festlegen müssen, regte er an. Dringenden Handlungsbedarf sah er ferner bezüglich der "Automaten mit Bewegtbildern"; diese blinkenden Monitore "gehören einfach weg". Außerdem sei seiner Meinung nach das Verbot von Einweg-E-Zigaretten "relativ schwammig" formuliert und könne wohl leicht umgangen werden. Kritisch beurteilte Schallmeiner ferner die Umstellung von einem Zulassungsverfahren auf eine Meldeverpflichtung, was ein "Riesenrückschritt" sei.
Königsberger-Ludwig: Wichtige gesundheitspolitische Maßnahme im Sinne des Jugendschutzes
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sprach von einem großen Schritt in der Gesundheitspolitik, der vor allem dem Jugendschutz Rechnung trage. Der Markt für Nikotinprodukte habe sich in den letzten Jahren deutlich verändert und darauf ziele nun die neue Novelle ab. Insbesondere die bunten Einweg-E-Zigaretten, die unterschiedlichste Geschmacksrichtungen haben, seien vor allem für junge Menschen sehr attraktiv. Diese würden die Suchtgefahr, die von diesen Produkten ausgehe, extrem unterschätzen, war Königsberger-Ludwig überzeugt. Sehr froh zeigte sie sich auch darüber, dass das Verbot von Pouches für unter 18-Jährige im Rahmen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen wird.
Königsberger-Ludwig wies überdies darauf hin, dass Nikotinvergiftungen stark im Zunehmen seien, wobei 58 % der Fälle unter Vierjährige betreffen. Daher sei auch das Wegwerfverbot auf Spielplätzen eine wichtige Maßnahme, unterstrich sie.
Erleichterung für kleinere Tierarztpraxen und Verbot bestimmter psychoaktiver Stoffe in Lebensmitteln
Mit einer Regierungsvorlage, die zahlreiche Änderungen im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vorsieht, sollen unter anderem Personalengpässen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgebeugt werden, indem der dafür vorgesehene Kreis an amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten erweitert wird. Weitere Eckpunkte sind die Normierung eines Verbots von psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln, "deren Verwendung nicht als herkömmlich zu bezeichnen ist", sowie eine Anpassung einer Reihe von Bestimmungen in Bezug auf den Internethandel. Insgesamt soll die Durchführung von amtlichen Kontrollen erleichtert und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden, ist der Regierungsvorlage zu entnehmen.
Die Erleichterungen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, bei der Kontrolle im Bereich der Trinkwasserversorgung auf Almhütten sowie der verbesserte Schutz vor neuen Drogen seien positive Änderungen, denen die Freiheitlichen zustimmen können, konstatierte Irene Eisenhut (FPÖ). Die Vorlage enthalte jedoch auch viele Punkte, die nicht fertig gedacht und auch nicht praxistauglich seien. Etliche Begrifflichkeiten seien viel zu vage formuliert, wie etwa der Ausdruck "herkömmliche psychoaktive Stoffe", stimmte auch Peter Wurm (FPÖ) mit ein. Besonderen Handlungsbedarf sahen beide angesichts des bestehenden Tierärztemangels.
Petra Tanzler (SPÖ) begrüßte die durch die Regierungsvorlage vorgesehenen Verbesserungen, die damit verbundene Modernisierung des Vollzugs sowie die Stärkung des Verbraucherschutzes. So werde es in Hinkunft etwa Kontrollen auch bei Produkten geben, die online vertrieben werden. Wichtig sei aus ihrer Sicht auch das Verbot von psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln wie z. B. Fruchtgummis. Daran anschließend ging Josef Hechenberger (ÖVP) ebenso auf die flexiblere Vertretungsregelung bei amtlichen Kontrollen ein. Er unterstrich zudem, dass das drohende Problem von fehlenden Tierärztinnen und Tierärzten bereits angegangen werde. Ines Holzegger (NEOS) sprach von notwendigen Anpassungen, da vor allem im Online-Bereich noch Lücken bestanden hätten.
Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig fasste noch einmal die Eckpunkte der Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetznovelle zusammen. Mit den neuen Bestimmungen würden nicht nur die Konsumentinnen und Konsumenten besser vor gefährlichen psychoaktiven Stoffen in Lebensmitteln geschützt, sondern es sollen auch die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen abgesichert sowie die Kontrollmöglichkeiten im Online-Handel ausgebaut werden.
FPÖ will kein Steuergeld mehr für nicht benötigte COVID-19-Impfstoffe ausgeben
Harald Schuh (FPÖ) machte unter Bezugnahme auf einen Antrag seiner Fraktion darauf aufmerksam, dass Österreich seit Beginn der Corona-Pandemie 60 Millionen COVID-19-Impfdosen beschafft habe. Nur rund ein Drittel davon sei tatsächlich verimpft worden, weitere zehn Millionen Dosen wurden ans Ausland verschenkt. Der Löwenanteil sei aber im Müll gelandet, zeigte sich Schuh empört, und damit eine halbe Milliarde Euro an Steuergeld. Ziel müsse es daher sein, die noch bestehenden Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen für COVID-19-lmpfstoffe zu beenden und zumindest eine Umwidmung dieser Verpflichtungen auf tatsächlich in Österreich benötigte Arzneimittel oder medizinische Produkte zu erreichen.
Gerhard Kaniak (FPÖ) beklagte, dass die Steuergeldverschwendung fortgesetzt werde und führte als Beispiel die viel zu hohen Anschaffungen von Influenza-Impfstoffen ins Treffen. Über 330.000 Dosen seien irgendwo im System verschwunden. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) hätte sich eine Entschuldigung bei all jenen Menschen erwartet, die durch Nebenwirkungen der Corona-Impfung oft schwer erkrankt seien. Eine Impfung könne für den einen Menschen passen, für einen anderen aber eine Katastrophe sein, betonte Giuliani-Sterrer. Dennoch werde weiter wie bisher gemacht. Im Unterschied zu den anderen Impfungen handle sich bei der Corona-Impfung um eine Gentherapie, gab Dagmar Belakowitsch (FPÖ) zu bedenken. Sie glaube auch, dass viele Nebenwirkungen gar nicht gemeldet worden seien.
Mario Lindner (SPÖ) hob die Bedeutung von Impfungen hervor, die Millionen von Leben retten würden. Sie seien eine der größten Errungenschaften der Medizin. Jede vermiedene Erkrankung verhindere Leid und entlaste das Gesundheitssystem, richtete er den Freiheitlichen aus, die die "Menschen nur gegeneinander ausspielen" wollten. Laurenz Pöttinger (ÖVP) erinnerte an das Aufatmen in der Welt, das mit der Erfindung eines Impfstoffes gegen COVID-19 verbunden war. Allein in Österreich seien wohl 25.000 Menschen dadurch gerettet worden. Er könne die Forderungen der FPÖ nicht nachvollziehen, da ein Vertrag nicht eingehalten werden soll, der bereits im Frühjahr ausgelaufen sei, hielt Christoph Pramhofer (NEOS) den Freiheitlichen entgegen. Er halte es zudem für "hochgradig gefährlich", wenn von Seiten der FPÖ immer wieder Impfskepsis geschürt werde.
"Willkommen zurück bei einer dieser aufgewärmten Debatten" stellte Ralph Schallmeiner (Grüne) pointiert fest. Es würden von Seiten der FPÖ wieder die alt bekannten Muster herausgekramt, die einfach nicht stimmen. Seit Beginn der Pandemie seien in Österreich mehr als 20 Millionen COVID-Impfungen verabreicht worden. Denen stehen 2.655 Anträge nach dem Impfschadengesetz gegenüber, unterstrich Schallmeiner.
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig informierte darüber, dass die Abrufverpflichtungen aus der COVID-19-Impfstoffbeschaffung im Juni 2026 ausgelaufen seien. Sie könne der FPÖ versichern, dass es mehrere Verhandlungsrunden gegeben habe, um die Lieferungen anzupassen. Es sei dabei auch erreicht worden, dass die Mengen deutlich reduziert bzw. verschoben werden konnten. Weiteren Änderungen oder Umwandlungen habe der Hersteller jedoch nicht zugestimmt. Alles was rechtlich möglich war, sei von der Bundesregierung ausgeschöpft worden, bekräftigte Königsberger-Ludwig. Generell appellierte sie daran, dass mit den Ängsten der Menschen nicht gespielt werden sollten. Das nationale Impfgremium reihe die COVID-19-Impfung in seinen Empfehlungen noch immer an oberster Stelle ein, weil sie nachweislich das Risiko reduziere, schwer zu erkranken. (Fortsetzung Nationalrat) sue
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.