Budgetausschuss zum Bundesrechnungsabschluss 2025: Kraker fordert Strukturreformen, Marterbauer sieht Fortschritte
Debatte über Haushaltsrechtsreform, Förderungen und Konsolidierung
Wien (PK) – Der Budgetausschuss diskutierte über den jüngsten Bundesrechnungsabschluss. Das Defizit des Bundes im Jahr 2025 war demnach geringer als ursprünglich veranschlagt. Gleichzeitig fiel die Inflation höher aus. Der Bundeshaushalt verzeichnete 2025 ein Defizit in Höhe von -13,555 Mrd. € (III-356 d.B.), erklärte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker. Die Finanzschulden des Bundes betrugen Ende 2025 313,029 Mrd. €.
Der Bundesrechnungsabschluss wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und der Grünen an das Plenum weitergeleitet. Die vier auf der Tagesordnung stehenden Entschließungsanträge der Grünen wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS ein weiteres Mal vertagt.
Bundesrechnungsabschluss 2025: Bundesschulden stiegen 2025 auf 313 Mrd. € - Schuldenquote bei 81,5 %
Das gesamtstaatliche Defizit betrug -4,2 % des BIP,
nach -4,6 % im Jahr 2024, führte Kraker aus. Der gesamtstaatliche Schuldenstand stieg durch weitere Schuldaufnahmen an, die Schuldenquote erhöhte sich von 80,0 % des BIP im Jahr 2024 auf 81,5 % des BIP im Jahr 2025. Die Prognosen rechnen mit einem Anstieg der Schulden auf 85,0 % des BIP, warnte Kraker.
Die Finanzschulden des Bundes betrugen Ende 2025 313,029 Mrd. € und waren damit um 13,777 Mrd. € (+4,6 %) höher als im Vorjahr, betonte Kraker. Im Jahr 2025 hatten die Haushaltsrücklagen des Bundes mit 28,709 Mrd. € den höchsten Stand seit 2013, hob sie hervor. Aus Sicht des Rechnungshofs sind daher strukturelle Reformen erforderlich, um eine nachhaltige Entwicklung der öffentlichen Finanzen herbeizuführen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Gesundheit, Pflege und Pensionen sowie Bildung, Energie, Förderungen und Bürokratieabbau, führte Kraker aus.
Die Budgetentwicklung 2025 war durch teils gegenläufige Faktoren geprägt, fasste der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse zusammen. Die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und die auslaufenden Krisenmaßnahmen entlasteten den Bundeshaushalt. Darüber hinaus bewirkte die einsetzende Konjunkturerholung eine budgetäre Verbesserung, die Nachwirkungen der Rezession am Arbeitsmarkt und bei der Körperschaftsteuer dämpften diesen Effekt aber, so der Budgetdienst.
Der Rechnungshof habe 1.852 zahlungsrelevante Belege geprüft. 104 davon hätten Mängel aufgewiesen, erfuhr Maximilian Linder (FPÖ) von Kraker. Die festgestellten Mängel führten zu keinen betraglichen Änderungen der Abschlussrechnungen, betonte die Rechnungshofpräsidentin.
Diskussion über Konsolidierung, Haushaltsrecht und Strukturreformen
Arnold Schiefer (FPÖ) regte eine exaktere Definition des Förderungsbegriffs an. Um in den nächsten Jahren über die gleichen Dinge zu diskutieren, warb er um eine Einigung, für die er einen Entwurf des Finanzministeriums anregte. Die Krise habe sich aus unterschiedlichen Gründen manifestiert. Nun befinde sich Österreich in einer strukturellen Krise, auf die man mit strukturellen Maßnahmen antworten müsse, zeigte sich Schiefer überzeugt. Da strukturelle Maßnahmen vier bis fünf Jahre bräuchten, um die finanzielle Wirkung zu erzielen, mache es für ihn Sinn, diese Reformen jetzt einzufordern. Auf der Einnahmenseite passiere bereits viel, Sorge äußerte er aufgrund der Schuldenentwicklung.
Jakob Schwarz (Grüne) erkundigte sich zu den steigenden Zuschüssen an die ÖBB-Infrastruktur AG und sah darin sowohl ein budgetäres als auch ein gesetzliches Problem, zumal der Vertrag jährlich erneuert werden müsse.
Der "Turnaround ist geschafft", betonte Kai Jan Krainer (SPÖ), jedoch stünden noch viele weitere Schritte an. Er betrachtete die Konsolidierung als alternativlos. Dabei gehe es darum, die Konjunktur zu stärken. Krainer bezeichnete eine Reform des Haushaltsrechts als eine schwierige, aber notwendige Aufgabe. Das bestehende Haushaltsrecht weise aus seiner Sicht sowohl Stärken als auch Schwächen auf. Verbesserungsbedarf sah Krainer unter anderem beim Gender Budgeting, bei der Wirkungsorientierung und beim Berichtswesen. Für notwendig erachtete er zudem eine gesetzliche Verankerung des Budgetdienstes noch in diesem Jahr. Dafür kämen ihm zufolge eine Verankerung im Haushaltsrecht, in der Geschäftsordnung des Nationalrats oder ein eigenes Gesetz infrage.
Karin Doppelbauer (NEOS) konzentrierte sich in ihrem Redebeitrag auf die Budgetkonsolidierung. Sie honorierte Verbesserungen und hinterfragte Einsparungspotenziale. Doppelbauer interessierte sich für die Einschätzung der Schuldenquote sowie für das Haushaltsrecht.
Andreas Hanger (ÖVP) ging auf die Vermögensrechnung ein und interessierte sich für die Bewertungslogik.
Marterbauer: Ziele übererfüllt, Strukturreformen gesetzt
Finanzminister Markus Marterbauer bezeichnete die Ergebnisse des Bundesrechnungsabschlusses als sehr erfreulich. Das Defizit sei deutlich besser als erwartet. Ein erster großer Schritt zur Budgetsanierung sei damit gelungen. Die Ziele würden übererfüllt und gleichzeitig werde darauf geachtet, die nachfragedämpfenden Effekte gering zu halten. Zudem verwies er auf große Strukturreformen, darunter die Steuerbetrugsbekämpfung, die Fördertaskforce und die Teuerungsbekämpfung. Die Reformpartnerschaft habe erste Schritte gesetzt, unterstrich er.
Nina Tomaselli (Grüne) gingen die von Marterbauer genannten Reformen nicht weit genug. Sie brachte die von Außenministerin Beate Meinl-Reisinger im August 2026 vorgeschlagene Reformdividende zur Sprache, die vorsieht, eingesparte Budgetmittel des Staates teilweise an die Bevölkerung zurückfließen zu lassen. Finanzminister Marterbauer zeigte sich dabei in Anbetracht der Budgetsanierung sehr zurückhaltend. Für die NEOS sei die Konsolidierung wichtig, unterstrich Christoph Pramhofer (NEOS). Bei der Reformdividende gehe es darum, der Bevölkerung nach dem Erreichen schwieriger Reformen etwas zurückzugeben. Dabei verwies er auch auf die hohe Steuerquote in Österreich.
Krainer lenkte die Diskussion auch in Richtung vorhandener Schweizer-Franken-Kredite. Für Finanzminister Markus Marterbauer handelt es sich dabei um ein "höchst unangenehmes Erbe". Es bestehe ein erhebliches Wechselkursrisiko. Der Kredit sei nicht von einem Tag auf den anderen loszuwerden, so Marterbauer.
Budgetvollzug: Auszahlungen stiegen bis Juli um 2,14 Mrd. € an
Der Budgetausschuss nahm die Monatserfolgsberichte Mai bis Juli 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mehrheitlich zur Kenntnis (56/BA, 59/BA und 60/BA). Die Auszahlungen von Jänner bis Juli 2026 waren im Vergleich zum Vorjahr um 2,137 Mrd. € bzw. 3,1 % höher. Bereinigt um die gestiegenen Finanzierungskosten nahmen die Auszahlungen um 1,309 Mrd. € bzw. 2,0 % zu, erläutert der Budgetdienst in seiner Analyse. So stiegen etwa die Auszahlungen für Pensionen um 688 Mio. € bzw. 3,8 %. Der neu geschaffene Gesundheitsreformfonds erhöhte die Auszahlungen um insgesamt 995 Mio. € und die Einzahlungen um 498 Mio. €, sodass sich der Saldo des Bundes dadurch um 498 Mio. € verschlechterte, so der Budgetdienst. Die Auszahlungen für die Arbeitslosenversicherung stiegen kräftig (+498 Mio. €) aufgrund gestiegener Arbeitslosigkeit und höheren Tagsätzen. Weitere größere Auszahlungsanstiege betrafen die Zuschussverträge mit der ÖBB-Infrastruktur AG und die Verkehrsdiensteverträge (+440 Mio. €) und die Kommunalinvestitionsgesetze (KIG; +276 Mio. €).
Man müsse mit den bis dato bekannten Zahlen mit einer Gesamteinschätzung für das Jahr 2026 noch vorsichtig sein, hielt Finanzminister Marterbauer gegenüber Andreas Hanger (ÖVP) fest. Der mit den Bundesländern und Gemeinden abgeschlossene Stabilitätspakt bringe aber eine bessere Datenlage. Zudem seien die Sparanstrengungen der Länder sichtbar. Was den Bund betrifft, so liegt dieser laut Marterbauer gut "in Plan". Jedoch würden die höheren Arbeitslosenzahlen im Vergleich zur Budgeterstellung den Staatshaushalt belasten. Dem würden allerdings günstigere inflationsbedingte Voraussetzungen entgegenwirken.
Zu den von Jakob Schwarz (Grüne) nachgefragten Auswirkungen des hohen Ölpreises auf den Budgetvollzug, geht der Finanzminister von keinen großen Auswirkungen auf das heurige Jahr aus. Um dies besser einschätzen zu können, gelte es aber, die nächste WIFO-Prognose abzuwarten.
Grüne: Klimainvestitionen statt Klimaschäden sowie Zeitplan zum Abbau klimaschädlicher Subventionen
Anstatt Mittelkürzungen für Klimainvestitionen sprechen sich die Grünen in ihrer mehrheitlich vertagten Initiative dafür aus, ausreichende Mittel für Klimaschutz und Anpassung sicherzustellen. Zudem sollen finanzielle Risiken bei Nichterreichung der EU-Klimaziele transparent gemacht, klimaschädliche Subventionen abgebaut und Klimainvestitionen als eigene Budgetkategorie ausgewiesen werden(869/A(E)). Obwohl sich der Antrag seiner Fraktion auf die Erstellung des Doppelbudgets 2027/28 bezogen habe, sei dieser immer noch relevant, hielt Jakob Schwarz (Grüne) fest. Da die Klimaschäden weiter ansteigen würden, sollten Änderungen auch im laufenden Budgetvollzug vorgenommen werden. Zudem würden die Treibhausgasemissionen, nach einem Rückgang in der letzten Legislaturperiode, wieder ansteigen, weshalb Schwarz Strafzahlungen befürchtete.
Den NEOS sei Klimaschutz ein zentrales Anliegen, hielt Karin Doppelbauer (NEOS) fest. Sie ortete gute Ansätze in dem Antrag der Grünen, vieles davon sei aber schon in Umsetzung. So sei man etwa beim Klimaschutzgesetz bereits "in den letzten Zügen".
In eine ähnliche Richtung geht ein weiterer Vorstoß der Grünen, in dem ein Zeitplan zum Abbau klimaschädlicher Subventionen eingemahnt wird (362/A(E)). Die Einsparungen der Bundesregierung hätten neben sozialer Ungerechtigkeit auch große Rückschritte beim Klimaschutz gebracht, kritisiert Antragsteller Jakob Schwarz. So seien Maßnahmen zum Klimaschutz "stark" gekürzt und klimaschädliche Subventionen ausgebaut worden. Dies widerspreche jedoch dem im Regierungsprogramm festgehaltenen Ziel, klimaschädliche Subventionen schrittweise zu ökologisieren. Da ihm noch keine Berichte der im Finanzministerium dazu eingerichteten "AG Kontraproduktive" bekannt seien, fragte Schwarz wann hier mit Ergebnissen zu rechnen sei. Es sei an der Zeit, hier in die Umsetzung zu kommen. Laut dem Finanzminister tagt die Arbeitsgruppe noch, wobei laut Marterbauer erste Ergebnisse Anfang 2027 vorliegen sollen.
Betrugsbekämpfung: Einnahmenpotenzial aus Sicht der Grünen nicht ausgeschöpft
Im Bereich der Steuerhinterziehung gebe es ein großes, ungenutztes Potenzial für höhere Staatseinnahmen, zeigte sich Nina Tomaselli (Grüne) überzeugt (881/A(E)). Dieses Potenzial müsse von der Regierung endlich genutzt werden. Daher fordert sie ein neues Gesetz mit dem mindestens 400 Mio. € aus der Betrugsbekämpfung eingenommen werden. Die Abgeordnete zeigt zudem eine Lücke zwischen den erhofften Einnahmen aus dem Betrugsbekämpfungspaket und den Berechnungen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung auf.
Finanzminister Markus Marterbauer widersprach Tomaselli, die von einem Personalrückgang für die Betrugsbekämpfung ausging. Aufgrund interner Umschichtungen in seinem Haus könne man nun mehr Personal dafür zur Verfügung stellen, was auch einen Anstieg der Prüfungen zur Folge haben werde. So werden laut Marterbauer ab 2027 insgesamt 80 zusätzliche Personen in diesem Bereich tätig sein.
Antrag der Grünen zu Gender Budgeting
Ebenfalls ein weiteres Mal von den Koalitionsparteien auf die Wartebank gesetzt wurde ein Vorstoß der Grünen zur Weiterentwicklung des Gender Budgetings (480/A(E)). Sie fordern unter anderem konsequente geschlechtsspezifische Analysen bei wesentlichen Förderungen, einen verstärkten Einsatz von wirkungsorientierten Folgenabschätzungen sowie die verstärkte Darstellung budgetrelevanter Gleichstellungsmaßnahmen im Budgetplan.
Jakob Schwarz (Grüne) kritisierte, dass, obwohl es in der letzten Gesetzgebungsperiode einen Vier-Parteien-Beschluss zur Weiterentwicklung des Gender-Budgeting gegeben habe, viele Punkte des damaligen Antrags, wie etwa geschlechterspezifische Wirkungsanalysen von Förderungen, noch nicht umgesetzt seien. Barbara Teiber (SPÖ) sah viele Überschneidungen mit den Forderungen der Grünen. Sie verwies auf die geplante Reform des Bundeshaushaltsrechts, die auch die Weiterentwicklung des Gender Budgetings beinhalten werde.
Maßnahmen zur Stabilisierung des Euroraums
Der Finanzminister berichtet quartalsweise über das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz (ZaBiStaG) (58/BA) sowie über die im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) ergriffenen Maßnahmen (57/BA). In der Eurokrise wurden aus diesen Instrumenten seit dem Jahr 2010 Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern unterstützt. Laut dem Bericht des Finanzministeriums sind aus den bilateralen Darlehen an Griechenland (Greek Loan Facility) nach einer vorzeitigen Rückzahlung von 204 Mio. € im Juni 2026 noch 570 Mio. € ausständig. Der ESM wurde als permanenter Rettungsschirm für den Euroraum eingerichtet. Seit Ende Juni 2026 ist Bulgarien nach dem Beitritt zum Euroraum auch ein Mitglied des ESM, wodurch das Stammkapital des ESM auf 715 Mrd. € stieg, hält der Budgetdienst in seiner Analyse fest. Zum 30. Juni 2026 waren Darlehen an Griechenland, Spanien und Zypern in Höhe von 72 Mrd. € ausständig. Im 2. Quartal 2026 erfolgte eine planmäßige Rückzahlung Zyperns von 1,0 Mrd. €, so der Budgetdienst. Die Berichte wurden ohne Stimmen der Freiheitlichen mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Der Beteiligungsbericht 2027 und 2028 (55/BA) wurde dem Unterausschuss Budgetvollzug zugewiesen. (Schluss Budgetausschuss) gla/med
HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.