Parlamentskorrespondenz Nr. 960 vom 16.10.2026

Neu im Verfassungsausschuss

Antragsserie der FPÖ zur Verhinderung "politischer Schattenfinanzierung"

Wien (PK) – Die FPÖ hat in der gestrigen Nationalratssitzung, anknüpfend an den vor kurzem vorgelegten Bericht des Rechnungshofs über "Ausgewählte Leistungen der Bundesministerien im Zusammenhang mit politischen Parteien", insgesamt 43 Entschließungsanträge eingebracht, die den übergeordneten Betreff "Schluss mit politischer Schattenfinanzierung" tragen und zum Teil gleichlautend sind. Dem Verfassungsausschuss wurden neun dieser Anträge zugewiesen.

Unter anderem fordert die FPÖ darin, die Einbindung von Kabinetten im Gesetzwerdungsprozess transparent darzulegen (1151/A(E)), mehr Licht in die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den Koalitionsfraktionen bei der Erstellung von Gesetzesvorschlägen zu bringen (1154/A(E)) und bei legistischen Aufgaben wie der Formulierung von Gesetzen nur in Ausnahmefällen externe Unterstützungsleistungen heranzuziehen (1152/A(E)). Ebenso sind ihr die Festlegung sachlicher Kriterien für die Auswahl begleitender Medien bei Auslandsreisen samt sachgerechter Refundierungsregelungen (1158/A(E)) sowie ministeriumsübergreifend einheitliche Nutzungsbedingungen für Fotos (1156/A(E)) – inklusive eines Genehmigungsvorbehalts für Bearbeitungen und einer Regelung der Nutzung für politische Werbung – ein Anliegen.

Darüber hinaus drängen die Freiheitlichen darauf, den jeweiligen Zweck für eine Karenzierung oder anderweitige Freistellung von Bundesbediensteten zentral zu erfassen (1157/A(E)) und auch bei Direktvergaben von Ministerien mehrere Vergleichsangebote einzuholen (1153/A(E)). Im Zusammenhang mit der immer wieder kritisierten Mitwirkung von Kabinetts- und Büromitarbeiterinnen und -mitarbeitern an Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern regen die Freiheitlichen an, für die Regierungskommunikation die Verwendung funktionsbezogener Accounts – unabhängig von Person und Partei – zu prüfen (1155/A(E)). Schließlich sehen die Abgeordneten Christian Hafenecker und Werner Herbert die Bereitstellung von Räumlichkeiten des Bundeskanzlers für Sitzungen und Veranstaltungen der ÖVP kritisch: Hier mahnen sie neben der Begleichung offener Zahlungen allfällige Nachforderungen ein (1160/A(E)).

In der Begründung der Entschließungsanträge weist die FPÖ unter anderem darauf hin, dass es schwierig nachzuvollziehen sei, welche konkrete Rolle die Kabinette der Regierungsmitglieder bei der Erstellung von Gesetzesvorschlägen einnehmen. Zudem hebt sie mit Verweis auf den Rechnungshofbericht die Bedeutung ausführlicher Begutachtungsverfahren samt angemessener Fristen hervor. Auch dass laut Rechnungshof sechs von zwölf Ministerien in Zusammenhang mit der Erfüllung legistischer Aufgaben Unterstützungsleistungen in Form von Gutachten, Studien, Analysen und Rechtsberatung in Anspruch genommen haben, bewerten die Freiheitlichen kritisch. In Bezug auf Reisedelegationen verweisen sie auf die Feststellung des Rechnungshofs, dass in keinem Ressort schriftliche Kriterien für die Auswahl externer Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorliegen. Die Einholung von Vergleichsangeboten bei Direktvergaben würde der FPÖ zufolge den Wettbewerb stärken. (Schluss) gs


Suche in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz:

Abo-Themen


Verwandte Inhalte

Gesamte Website durchsuchen: