Personen, die ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer Daten erklären, werden beim jeweiligen Gegenstand unter dem Menüpunkt "Unterstützungen" sowie auf der Filterseite "Alle Unterstützungen" bis zum Widerruf der Einwilligung zur Veröffentlichung, längstens aber bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode, in der die Bürgerinitiative, Petition bzw. der einer Stellungnahme zugrundeliegende Verhandlungsgegenstand erledigt wurde, gelistet.
Bei Gegenständen, die gemäß § 21 Abs. 1a GOG-NR zu Gegenständen der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrats und der Vorberatung seiner Ausschüsse werden bzw. Stellungnahmen dazu, werden die Unterstützungen bis zum Ende der parlamentarischen Behandlung des Gegenstandes angezeigt.
Darüber hinaus ist es möglich, jeweils die Gesamtzahl der bislang zu einer Stellungnahme bzw. zu einer Bürgerinitiative oder Petition eingelangten Unterstützungen abzurufen. Diese Gesamtzahl umfasst auch die Unterstützungen jener Personen, die einer Veröffentlichung ihrer Daten nicht zugestimmt haben.