Die Unterstützung einer Stellungnahme ist grundsätzlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres möglich.
Für die Unterstützung einer Petition oder einer Bürgerinitiative sind die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die österreichische Staatsbürgerschaft notwendig. Dies gilt auch für die Unterstützung von Stellungnahmen zu Petitionen und Bürgerinitiativen.
Bei der Unterstützung ist die Erfüllung dieser Voraussetzungen durch Ankreuzen auf dem elektronischen Formular zu bestätigen.
Pro Person ist nur eine elektronische Unterstützung pro Stellungnahme bzw. pro Petition oder Bürgerinitiative vorgesehen. Die Parlamentsdirektion behält sich vor, weitere Unterstützungen einer Person zu löschen.