Parlamentarisches Begutachtungsverfahren
Für Bürger:innen und Institutionen bieten sich im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten.
Zu folgenden Verhandlungsgegenständen können Stellungnahmen abgeben werden, sobald diese im Parlament eingelangt sind:
- Gesetzesvorlagen der Bundesregierung (Regierungsvorlagen)
- Selbständige Anträge von Abgeordneten (Initiativanträge) oder Ausschüssen auf Erlassung von Gesetzen
- Gesetzesanträge des Bundesrats
- Bürgerinitiativen
- Petitionen
- erfolgreiche Volksbegehren (min. 100.000 Unterschriften)
Unterstützt werden können:
- Bürgerinitiativen
- Petitionen
- veröffentlichte Stellungnahmen
Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Unterstützungen besteht ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der jeweiligen Verhandlungsgegenstände auf der Website des Parlaments. Die Beteiligung ist bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens – das ist in der Regel die Beschlussfassung im Bundesratsplenum – möglich.
Bei Gesetzesinitiativen, welche Regelungen zu reglementierten Berufen zum Inhalt haben, kann im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz durchgeführt werden. Das Ergebnis ist bei der betreffenden Gesetzesinitiative auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Während des parlamentarischen Begutachtungsverfahrens kann in Stellungnahmen auf diese Verhältnismäßigkeitsprüfungen Bezug genommen werden.
Bei Bürgerinitiativen und Petitionen können Stellungnahmen und Unterstützungen bis zu ihrer jeweiligen Erledigung im Plenum abgegeben werden.
Die eingelangten Stellungnahmen werden beim jeweiligen Verhandlungsgegenstand auf der Website des Parlaments veröffentlicht, jene von Privatpersonen nur mit deren Einwilligung.