Bundesrat Stenographisches Protokoll 631. Sitzung / Seite 34

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Probeläufe haben sich sehr gut angelassen. Österreich war das einzige Land, bei dem es keine Pannen und Fehler gegeben hat!

Das Schengener Informationssystem ist also in der Lage, Österreich jederzeit aufzunehmen. Bei einer Erweiterung des Informationssystems auf die nordischen Staaten gibt es allerdings Kapazitätsprobleme. Es wurde bereits der Auftrag für die entsprechenden Adaptierungen erteilt, damit bis ins Jahr 2000 auch die nordischen Staaten aufgenommen werden können.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Herrn Bundesrat Richau gewünscht. – Bitte.

Bundesrat Franz Richau (ÖVP, Kärnten): Sehr verehrter Herr Bundesminister! In den vielen öffentlichen Diskussionen wird immer von einem Nachteil Österreichs im Zusammenhang mit den bilateralen Bestimmungen der Nacheile und so weiter gesprochen.

Wie sehen Sie die Regelung über die polizeiliche Nacheile zu unseren Nachbarstaaten Italien und Deutschland? Gibt es ein gleichwertiges Verhältnis 1 : 1, oder haben wir Vor- oder Nachteile?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Mit der Regelung mit Deutschland bin ich einverstanden und zufrieden, weil wir darin gleichberechtigt sind.

Mit Italien gehört sie noch verbessert, das habe ich bereits zu der Anfrage des Herrn Bundesrates Tremmel gesagt. Wir stehen darüber in Verhandlung, und ich hoffe, daß es in dieser Frage in den nächsten Tagen und Wochen zu einem Durchbruch kommen wird.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Bundesminister.

Die Fragestunde ist beendet.

Fristsetzungsantrag

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich gebe bekannt, daß ein Antrag der Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch vorliegt, gemäß § 45 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 93/A des Bundesrates aus dem Jahre 1996 der vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Ilse Giesinger und Dr. Reinhard Eugen Bösch betreffend Änderung des Bundesverfassungsgesetzes sowie des Finanz-Verfassungsgesetzes eine Frist bis zum 18. November 1997 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Antrag ist gemäß der zitierten Stelle der Geschäftsordnung des Bundesrates nach Erledigung der Tagesordnung vorzunehmen.

Einlauf und Zuweisungen

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eingelangt sind zwei Beschlüsse des Nationalrates vom 10. Oktober 1997 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das 1. Staatsvertragsdurchführungsgesetz von 1956 geändert wird, und ein Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der "Dachstein" Fremdenverkehrs-Aktiengesellschaft.

Die genannten Beschlüsse unterliegen im Sinne des Artikels 42 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates.


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