Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 141

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worden; es steht in einer Zeitung des gestrigen Tages: Michalek verschärft das Sexualstrafrecht; ich nehme an, das stammt von Ihnen, denn es wurde dem auch nicht widersprochen –, daß die Verjährungsfrist bei Kindesmißbrauch erst nach Volljährigkeit des Opfers, also nach Beendigung des 19. Lebensjahres, zu laufen beginnt. (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Michalek. ) Und ich habe Sie heute auch in Ihrer Anfragebeantwortung so verstanden. Ich hoffe, es ist das keine Ankündigung.

Unser diesbezüglicher Entschließungsantrag, Herr Bundesminister, läßt diese Möglichkeit durchaus offen, und ich darf diesen nun vortragen. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, weit über das einzelne politische Interesse hinausgehend, sich zu überlegen, ob Sie diesem nicht doch die Zustimmung geben könnten, gerade in dieser Causa! Es wird damit der nicht Minister diskriminiert, und wir könnten hier einen entsprechenden Fingerzeig in Richtung Bundesregierung und Nationalrat geben. Bitte prüfen Sie, ob Sie diesem Entschließungsantrag beitreten können, der wie folgt lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Dr. Susanne Riess-Passer, Monika Mühlwerth, Dr. Peter Böhm, Helena Ramsbacher, Dr. Paul Tremmel betreffend Verlängerung der Verjährung von Kindesmißbrauch

Gerade der jüngst bekanntgewordene Fall von mehrfachem Kindesmißbrauch hat klar gezeigt, daß die derzeit geltenden Verjährungsfristen in diesem Bereich des Strafrechtes wesentlich zu kurz sind. – Also, das ist ein Rahmen, in den man durchaus Ihre Idee hineinpacken könnte. – Kinder können das ihnen widerfahrene Unrecht oft erst Jahre nach der Tat artikulieren und können sich vielfach zu einer Anzeige erst durchringen, wenn sie bereits volljährig sind und mehr Abstand vom Täter gewonnen haben. – Wie wir ja immer wieder gerade in letzter Zeit hören. – Der Bundesminister für Justiz hat dementsprechend auch angekündigt, daß die Verjährungsfrist künftig erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnen soll. Um diesem berechtigten Anliegen auch zur nötigen politischen Unterstützung zu verhelfen, stellen die unterzeichneten Bundesräte folgenden

Entschließungsantrag

Der Bundesrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, daß strafbarer Kindesmißbrauch frühestens zwei Jahre nach der Mündigkeit des Opfers verjährt."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.43

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der Antrag der Bundesräte Dr. Riess-Passer und Kollegen betreffend Verlängerung der Verjährung von Kindesmißbrauch ist genügend unterstützt und steht demnach mit in Verhandlung.

Es liegt eine weitere Wortmeldung vor, und zwar von Herrn Bundesrat Kone#ny. – Ich darf ihn bitten, das Wort zu nehmen.

18.43

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Man kann immer eine Fülle von spontanen Ideen niederschreiben in einem Artikel, in einem Diskussionsbeitrag, sogar in einer parlamentarischen Rede. Aus guten Gründen ist die Beschlußfassung in einem parlamentarischen Gremium Dingen vorbehalten, die gründlich beraten, in alle Richtungen überlegt wurden und die nicht Gegenstand eines Schusses aus der Hüfte sind.


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