Stenographisches Protokoll

659. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

 

 

Dienstag, 21. Dezember 1999

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

659. Sitzung des Bundesrates der Republik Österreich

Dienstag, 21. Dezember 1999

Dauer der Sitzung

Dienstag, 21. Dezember 1999: 9.01 – 11.47 Uhr

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Tagesordnung

1. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999)

2. Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999)

3. Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2000)

4. Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird

5. Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird

6. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird

7. Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

8. Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948


Bundesrat
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9. Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000

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Inhalt

Bundesrat

Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landtages betreffend Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern in den Bundesrat 5

Angelobung des Bundesrates Peter Marizzi 6

Schlussansprache des Präsidenten Jürgen Weiss 43

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 40

Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000 41

Personalien

Krankmeldung 5

Entschuldigungen 5

Nationalrat

Beschlüsse und Gesetzesbeschlüsse 6

Wahlen in Institutionen

Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates 40

Ausschüsse

Zuweisungen 6

Verhandlungen

(1) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999) (4 und Zu 4 und 8/NR sowie 6077/BR d. B.)

Berichterstatter: Horst Freiberger 7

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Franz Koller 7

Engelbert Schaufler 8

Karl Drochter 11

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 12

Wilhelm Grissemann 13

Josef Saller 14

Mag. John Gudenus 15


Bundesrat
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659. Sitzung / Seite 3

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 17

(2) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999) (41/A und 9/NR sowie 6076 und 6078/BR d. B.)

Berichterstatter: Horst Freiberger 17

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Engelbert Schaufler 17

Karl Drochter 18

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 19


Bundesrat
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659. Sitzung / Seite 4

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 19

(3) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2000) (2 und Zu 2 und 10/NR sowie 6079/BR d. B.)

Berichterstatter: Friedrich Hensler 20

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Engelbert Weilharter 20

Johann Payer 21

Alfred Schöls 22

Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer 24

Christoph Hagen 25

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmenmehrheit) 26

(4) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird (3 und 7/NR sowie 6082/BR d. B.)

Berichterstatter: Johann Grillenberger 26

(Antrag, keinen Einspruch zu erheben)

Redner:

Johann Ledolter 27

Mag. Dietmar Hoscher 29

Dr. André d'Aron 31

Annahme des Antrages des Berichterstatters, keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 32

Gemeinsame Beratung über

(5) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird (17/A, 1/A und 11/NR sowie 6080/BR d. B.)

(6) Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird (12/NR sowie 6081/BR d. B.)

Berichterstatter: Ing. Franz Gruber 33

[Antrag zu (5), der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, zu (6) keinen Einspruch zu erheben]

Redner:

Klaus Gasteiger 33

Engelbert Schaufler 35

Ludwig Buchinger 36

Mag. John Gudenus 37

Annahme des Antrages des Berichterstatters zu (5), der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen (mit Stimmeneinhelligkeit) 39

Annahme des Antrages des Berichterstatters, zu (6) keinen Einspruch zu erheben (mit Stimmeneinhelligkeit) 40

Eingebracht wurden

Anfrage

der Bundesräte Albrecht Konecny und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend EU-KFZ-Kennzeichen und Führerschein in Kreditkartenformat (1670/J-BR/99)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Inneres auf die Frage der Bundesräte Ernest Windholz und Kollegen (1545/AB-BR/99 zu 1663/J-BR/99)

des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten auf die Frage der Bundesräte Ing. Kurt Scheuch und Kollegen (1546/AB-BR/99 zu 1667/J-BR/99)


Bundesrat
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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Präsident Jürgen Weiss: Ich eröffne die 659. Sitzung des Bundesrates.

Trauerkundgebung

Präsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Wir haben uns vor wenigen Tagen auf dem Friedhof Ottakring von Kanzleirat Gerhard Fasching verabschiedet. Er hat nahezu 20 Jahre lang die Kanzlei des Bundesrates mit großer Umsicht und Einsatzbereitschaft geleitet und ist plötzlich und so früh verstorben. – Ich danke Ihnen, dass Sie ihm ein ehrendes Gedenken bewahren. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen, verharren einige Zeit in stummer Trauer und nehmen anschließend ihre Plätze wieder ein.)

Das Amtliche Protokoll der 658. Sitzung vom 18. November 1999 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet hat sich das Mitglied des Bundesrates Hedda Kainz.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Ing. Kurt Scheuch, Johann Kraml und Mag. Karl Wilfing.

Mandatsverzicht und Angelobung

Präsident Jürgen Weiss: Eingelangt ist ein Schreiben des Präsidenten des Niederösterreichischen Landestages betreffend Wahl eines Mitgliedes und von Ersatzmitgliedern in den Bundesrat.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung dieses Schreibens.

Schriftführerin Ilse Giesinger:

"An den Herrn Präsidenten des Bundesrates

Sehr geehrter Herr Präsident!

Herr Ernest Windholz hat aus Anlass seiner Wahl in den Nationalrat per 29. 10. 1999 auf sein Mandat als Bundesrat verzichtet.

Herr Mag. Günther Leichtfried, Mitglied des Bundesrates, hat sein Mandat per 18. 11. 1999 zurückgelegt. Weiters hat sein Ersatzmitglied, Frau Karin Kadenbach, erklärt, auf das freiwerdende Mandat als Mitglied des Bundesrates nicht nachfolgen, jedoch als Ersatzmitglied auf der Liste verbleiben zu wollen.

Der Landtag von Niederösterreich hat daher in seiner 21. Sitzung am 18. 11. 1999 auf Vorschlag des Niederösterreichischen Landtagsklubs der Freiheitlichen Herrn Gottfried Waldhäusl, geboren am 3. 10. 1965, wohnhaft 3834 Pfaffenschlag, Kleingöpfritz 2, als Ersatzmitglied für Bundesrat Ludwig Buchinger gewählt.

Auf Vorschlag des SPÖ-Klubs Niederösterreich wurden Herr Peter Marizzi, geboren am 4. 6. 1947, wohnhaft in 2630 Ternitz, Döpplinger Straße 57, als Mitglied des Bundesrates und Frau Karin Kadenbach wieder als Ersatzmitglied gewählt.

Mit freundlichen Grüßen"

Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Das neue Mitglied des Bundesrates ist im Hause anwesend. Ich werde daher sogleich seine Angelobung vornehmen.


Bundesrat
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Nach Verlesung der Gelöbnisformel durch die Schriftführung wird die Angelobung mit den Worten "Ich gelobe" zu leisten sein.

Ich ersuche die Schriftführung um Verlesung der Gelöbnisformel.

Schriftführerin Ilse Giesinger: Herr Peter Marizzi! "Sie werden geloben, unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze sowie gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten."

Bundesrat Peter Marizzi (SPÖ): Ich gelobe.

Präsident Jürgen Weiss: Ich begrüße Herrn Bundesrat Peter Marizzi recht herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Jürgen Weiss: Eingelangt sind zwei Anfragebeantwortungen, 1545/AB und 1546/AB, die den Anfragestellern übermittelt wurden. Die Anfragebeantwortungen wurden vervielfältigt und sind bereits allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die im Saal verteilte Liste der eingelangten Anfragebeantwortungen.

Eingelangt sind weiters jene Beschlüsse des Nationalrates, die Gegenstand der heutigen Tagesordnung sind. Ich habe diese Beschlüsse den in Betracht kommenden Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Die Ausschüsse haben ihre Vorberatungen darüber abgeschlossen und schriftliche Ausschussberichte erstattet.

Ich habe alle diese Vorlagen sowie die Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates, die Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 und die Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000 auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gestellt.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Jürgen Weiss: Es ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24-stündigen Aufliegefrist der gegenständlichen Ausschussberichte einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Jürgen Weiss: Ich beabsichtige, die Debatte über die Punkte 5 und 6 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden in diesem Sinne vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Bevor wir in die Tagesordnung eingehen, gebe ich noch bekannt, dass nach Schluss der heutigen Sitzung die Mitglieder des Bundesrates des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 im


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Lokal III zur Wahl des von den Bundesräten zu wählenden Vorsitzenden zusammentreten werden. Ich ersuche die Mitglieder, die unter Tagesordnungspunkt 8 gewählt werden, sich dann im Lokal III einzufinden.

1. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999) (4 und Zu 4 und 8/NR sowie 6077/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999 – SRÄG 1999).

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1999).

Nachdem Ihnen der Bericht in schriftlicher Form vorliegt, erspare ich mir und Ihnen die Verlesung.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Franz Koller das Wort. – Bitte.

9.09

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man neu ist, gehört es sich, dass man sich vorstellt.

Mein Name ist Franz Koller. Ich bin 52 Jahre alt, verheiratet, wir haben drei Kinder, und wir betreiben in Grafendorf in der Oststeiermark eine kleine Landwirtschaft. Ich bin in meiner Heimatgemeinde seit 20 Jahren Gemeinderat. Ich war von 1991 bis 1996 Landeskammerrat in der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft und war in der vergangenen Gesetzgebungsperiode Mitglied des Nationalrates.

Nun aber zur Tagesordnung, zum Sozialrechts-Änderungsgesetz. Inhaltlich bewirkt diese Gesetzesänderung eine gestaffelte Erhöhung der Pensionen zusätzlich zur Anpassung um 0,6 Prozent. So werden die Ausgleichszulagenrichtsätze insgesamt um 2,5 Prozent erhöht. Die Pensionen bis zu einer Höhe von etwa 20 000 S werden stärker erhöht als nur um die erwähnten Prozentpunkte. Es soll also zwar Fixbeträge geben, im Gegensatz zu unseren Vorstellungen aber sind die Erhöhungen für hohe Pensionen deutlich besser ausgefallen als für niedrigere.

Andererseits haben wir uns mit zwei Forderungen wenigstens im Prinzip durchgesetzt: erstens Fixbetrag statt nur prozentuelle Erhöhung für niedrige Pensionen und zweitens Bemessung der Fixbeträge anhand der Gesamtpension.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Seit dem Jahr 1966 wird nicht nur der Index der Verbraucherpreise, sondern auch ein Pensionistenindex errechnet und publiziert. Die Kostenverteilung für die einzelnen Verbrauchsgüter in Pensionistenhaushalten ist wesentlich anders als in Durchschnittshaushalten. Dass die Kostensteigerung für Pensionisten etwas höher ausfällt als für andere Haushalte, beweist die Tatsache, dass der Pensionistenindex seit 1966 auf 373,5 stieg, der Verbraucherpreisindex aber auf 366,3. Zwischen 1995 und 1998 zeigt sich die ungleiche Entwicklung noch stärker. In diesem Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex um 4,13 Prozent, der Pensionistenindex aber um 4,98 Prozent.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich halte es für wenig sachgerecht, sich ausgerechnet bei der jährlichen Pensionsanpassung am Verbraucherpreisindex und nicht am Pensionistenindex zu orientieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Am Beispiel der deutlich gestiegenen Heizölpreise ist es wahrscheinlich, dass die Pensionsanpassung für das Jahr 2000 in Summe niedriger sein wird als die Steigerung der Verbraucherpreise nach dem Pensionistenindex.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Alter war und ist mit den Urängsten vor Krankheit, Armut und Siechtum verbunden, daher haben die Bauern seit jeher schon im Rahmen der Übergabeverträge gerade für diese Probleme im eigenen Familienverband vorgesorgt. Die Erbringung von Sachleistungen und Altenpflege hat gewissermaßen funktioniert – nicht so sehr die Ausbezahlung eines Taschengeldes, denn bei den großteils kleinbäuerlichen Strukturen war es den Übernehmern kaum möglich, monatlich, ja überhaupt regelmäßig Geldleistungen zu erbringen.

Im Jahr 1957 wurde als erster kleiner und winziger Schritt die landwirtschaftliche Zuschussrente eingeführt. Bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit hatten Alleinstehende 220 S und Verheiratete 440 S monatlich zu erwarten. Mit 1. 1. 1971 trat das Bauern-Pensionsversicherungsgesetz in Kraft. Man kann sagen, es war ein Meilenstein in der bäuerlichen Sozialgeschichte. (Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Der ÖVP!)

Ein ständiger Kritikpunkt wurde aber bis heute noch nicht beseitigt. Da auch die Ausgleichszulage im bäuerlichen Bereich zum Tragen kommt, fängt diese die niedrigen Einkommen teilweise auf. Einen Leistungsknick gibt es aber bei Einheitswerten zwischen 80 000 S und 110 000 S. Hier gibt es keine Ausgleichszulage mehr, aber die Pension erreicht nicht jene Höhe, die jemand in der Mindestbeitragsgrundlage inklusive Ausgleichszulage bekommt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich sagen, dass künftige Reformen gut durchdacht werden sollen, keine Gruppen benachteiligt werden dürfen und die Gesetzesänderungen auf keinen Fall zu Lasten der Bürger gehen dürfen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.14

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile ihm das Wort.

9.14

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Ein bisschen darf ich ausholen und in die fünfziger Jahre zurückblicken, als das ASVG geschaffen wurde. Ich glaube, dass die heutige Diskussion im Wesentlichen rund um die Anpassung der Pensionen im ASVG-Bereich zu führen sein wird. Die erste Anpassung an das ASVG 1955 wurde im Jahr 1956 vorgenommen, und im Zuge der Jahrzehnte hat sich immer wieder gezeigt, dass die Anpassung der Pensionen eines der schwierigsten Vorhaben ist, das alljährlich durchzuführen ist. Warum ist dem so?

Einerseits möchte man, dass die Menschen im wohlverdienten Ruhestand ein gesichertes Ein- und damit Auskommen haben, dass Gesundheitsvorsorge auch selbsttätig betrieben werden kann. Andererseits ist da natürlich die grundlegende Frage der Finanzierung und der Kosten, denn allein aus den Versicherungsbeitragsleistungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie sie


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eben bei Schaffung des ASVG grundlegend formuliert wurden – das war von Anfang an klar –, würde das Auslangen nicht gefunden werden können. Es war also klar, dass ein so genannter Generationenvertrag, von dem wir heute noch immer sprechen, vorhanden sein muss, das heißt: Umlageverfahren – die Jungen bezahlen de facto mit ihren Beiträgen die Pensionen der in Pension Befindlichen, und der Staat schießt zu.

Ursprünglich ist man davon ausgegangen, dass jede Gruppe ein Drittel der tatsächlichen Kosten zu tragen hätte. Nun wissen wir aber, dass sich die Entwicklung der Pensionsdauer völlig verändert hat – auf Grund medizinischer Erkenntnisse, vielleicht auf Grund besserer Versorgungsmöglichkeiten, da darf ich doch auch die gesunden Nahrungsmittel, die die Landwirtschaft produziert, hervorheben. Der Lebensstil insgesamt hat sich verändert, die Menschen leben ganz einfach länger. Außerdem ist die Zeit der Ausbildung doch auch länger geworden. Das heißt, der effektive Zeitraum, in dem der arbeitende Mensch Beiträge in die Pensionsanstalten einbezahlt, ist im Verhältnis zur Ausbildungszeit, im Verhältnis zur erwartenden Pensionszeit kürzer geworden.

Damit geht die Schere auf, die jedem Finanzminister und jedem, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, Sorgen macht. Darüber haben wir schon in den letzten Jahren genug debattiert, genug gehört, und wir haben auch versucht, die Probleme ansatzweise zu lösen.

Ich denke an die Pensionsreform, die wir in den letzten Jahren eifrig diskutiert haben und die eine gewisse Entspannung gebracht hat; manche sagen – natürlich –: auch eine Verringerung der Pensionsleistungen. Das ist schon richtig, es wurde in manchen Bereichen verringert, aber in Anbetracht der budgetären Auswirkungen muss man sich zu dieser Veränderung auch bekennen.

Es ist nicht ganz einfach. Wenn 1 Prozentpunkt ... (Zwischenruf des Bundesrates Weilharter. )  – Das habe ich Ihnen gerade erklärt, Herr Kollege! Ich habe gerade an den Wurzeln begonnen und gesagt, dass die Menschen für einen immer längeren Zeitraum Pensionsleistungen beziehen: auf Grund höherer Lebenserwartungen – ich sage es Ihnen gern noch einmal, damit es dann endgültig sitzt – und auf Grund verkürzter Beitragszeiten. Das ist die Realität, in der wir leben. Gott sei Dank entwickelt sich die Lebenserwartung so. Die Frage der Finanzierung belastet uns alle, die wir Verantwortung mittragen und zu tragen haben und im Besonderen jene, die die Vorausschau für das Budget zu machen haben.

Im Zuge der Diskussionen hat man erkannt, dass es gut ist, wenn man ein Expertenteam einsetzt, um für die Politiker Empfehlungen zu erarbeiten. Es wurde also der so genannte Pensionsanpassungsbeirat geschaffen – ein Gremium, dem politische Personen angehören, dem Budgetexperten angehören. Ich denke nur an Professor Lehner, der von allen Parteien anerkannt ist, der auch in seinen Aussagen immer schon gewarnt hat, wenn die Entwicklungen zu intensiv geworden sind, nämlich wenn sie das Budget zu stark belasten. Wenn das der Fall ist, setzt sich dieser Pensionsanpassungsbeirat zusammen, der alljährlich bis Ende Oktober seine Empfehlung abzugeben hat.

Die gesetzgebenden Körperschaften – das amüsiert mich ein bisschen – haben über viele Jahre ein System entwickelt, genaue ausgeklügelte Richtlinien entwickelt, was denn dieser Pensionsanpassungsbeirat tun darf. Ich lese Ihnen vor, was er tun darf; es wird eine Bandbreite errechnet, und diese ist auch festgelegt: Der Pensionsanpassungsbeirat darf von der Mitte des errechneten Faktors 1 Prozent nach unten und 1 Prozent nach oben gehen.

Wortwörtlich aus der Empfehlung des Beirates: Dementsprechend liegt die Bandbreite für die Pensionserhöhung des Jahres 2000 zwischen minus 1 Prozent und plus 1 Prozent. Im Sinne der vom Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung grundsätzlich vertretenen Auffassung, die Mitte der Bandbreite anzupeilen – Anmerkung meinerseits: wie in den vergangenen Jahren –, ergebe sich daher für das Jahr 2000 eine Nullanpassung der Pensionen.

So leicht hat es sich der Pensionsanpassungsbeirat nicht gemacht, denn jetzt muss man die Größenordnung auch einmal auf den Tisch legen. Ein Zehntelprozent kostet 290 Millionen Schilling. Das heißt, eine 1-prozentige Erhöhung umfasst ein Kapital von 2,9 Milliarden Schilling.


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Der Pensionsanpassungsbeirat hatte gemeint, 0,4 Prozent vorschlagen zu sollen, und hat das auch vorgeschlagen – in dem Wissen, dass die Politik noch einen gewissen Spielraum braucht. Diesen hat die Politik dann auch in Verhandlungen mit Seniorenvertretern, die auch grundsätzlich schon im Pensionsanpassungsbeirat sitzen, genutzt. Es wurde insgesamt festgelegt, eine Erhöhung der Pensionen um 0,6 Prozent vorzunehmen.

Es ist auch aus der Empfehlung des Anpassungsbeirates herauszulesen, dass die Pensionen in den vergangenen Jahren etwas mehr gewachsen sind als die Einkommen der Aktiven. Hier muss man schon ganz genau aufpassen, denn einerseits soll man die Aktiven bei ihren Beitragsleistungen nicht überfordern, andererseits gilt es, die Pensionen so zu gestalten, dass sich, wie ich eingangs schon erwähnt habe, die Pensionisten auch einen wohlverdienten Ruhestand leisten können. Das ist eine ganz schwierige Aufgabe.

Es ist schon interessant, wenn man sich das Ergebnis von 0,6 Prozent näher ansieht. Denn wenn ich mir den Bereich der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter hernehme und wenn ich dem Herrn Generaldirektor glauben darf – ich tue es, denn er ist ein Experte auf seinem Gebiet –, dann ist es so, dass von den 0,6 Prozent nur 1,5 Prozent der Pensionen betroffen sind, während alle anderen Pensionen im Arbeiterbereich wesentlich höher steigen werden. Da hätte man, wenn man die Voraussetzung betrachtet, unter der eine Pensionsleistung zustande kommt, eigentlich doch mehr Gleichbehandlung erwarten dürfen.

Es stellt sich auch die Frage – diese ist auch bereits durch die Presse gegangen –, ob denn diese Anpassung und Erhöhung der Pensionen dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht, wie es Professor Marhold, so glaube ich, in der "Presse" bereits zum Ausdruck gebracht hat. Wir gehen überhaupt einen Weg in puncto Gleichbehandlung, gerade bei den Pensionen, den ich persönlich schon kritisiert habe – wer schon hier gesessen hat, weiß das –, als die Pension bei geminderter Erwerbsfähigkeit bei den Männern von 55 Lebensjahren auf 57 hochgesetzt wurde, bei den Frauen aber gleich geblieben ist. Das entspricht nicht den Entscheidungen der Obergerichte, die schon seinerzeit zum Ausdruck gebracht haben – das hat der Politik und auch den Experten viele rauchende Köpfe verursacht –, dass die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern zu beachten ist. Und jetzt gehen wir wieder den Weg der Ungleichbehandlung. Das ist ein gewisses Problem für mich.

Ich möchte aber auf das zurückkommen, was ich vorhin angezogen habe: Wie kommt denn eine Pensionsleistung überhaupt zustande? – Einerseits durch die Beitragsleistung, die auf Grund der Höhe des Einkommens festgesetzt ist, und andererseits durch die Dauer dieser Beitragsleistung. Diese beiden Faktoren bestimmen grundsätzlich jede Pension. Für den, der gewisse Ansätze nicht erreicht, haben wir den Richtsatz, dieser bekommt eine Ausgleichszulage.

Ich denke also – um nicht allzu lang zu werden –, es wäre besser gewesen, das zu tun, was man bei den Richtsätzen für die Ausgleichszulage getan hat, nämlich überdimensional um nicht ganz 2,5 Prozent zu erhöhen – das sind die so genannten 200 S – und das andere um einen fixen Prozentsatz zu erhöhen. Denn Experten sagen mir, dass mit dem, was im Sinne der Steuermilderung geschehen ist, die jetzt Eingang gefunden hat, eine Vermanschung, eine Vermischung von zwei Systemen stattgefunden hat, was auf Dauer nicht gut sein kann. Ich warne also davor, diesen Weg vielleicht auch in Zukunft weiter zu gehen. Eine Einmaligkeit werden wir, so denke ich, doch verkraften können.

Das Steuersystem ist das eine System, und das Pensionssystem ist das andere. Hier gibt es einen solidarischen Ausgleich, und dort, wo es nicht reicht, muss der Staat ohnedies, um jedem ein menschenwürdiges Auskommen zu gewähren, in den Steuertopf greifen und eben die Ausgleichszulage geben. Aber was hier passiert ist, nämlich dass man in manchen Bereichen um 1,5 Prozent erhöht und dann am Ende nur die 1,5 Prozent – da spreche ich von den Arbeitern – übrig bleiben, die auf 0,6 Prozent reduziert sind, ist meines Erachtens nicht gerade wünschenswert gewesen.

Denn wenn man die 0,6 Prozent generell durchrechnet, von 290 Milliarden Schilling ausgehend – ich darf mit 300 rechnen –, ergibt das 1,8 Milliarden Schilling. 1,35 Milliarden dazu


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ergeben 3,1 Milliarden Schilling. Das wäre eine lineare Erhöhung von 1 Prozent – wir hätten weniger Diskussion gehabt, wir hätten die Pensionisten weniger verärgert, wenn man generell 1 Prozent gegeben hätte – und wäre mit 2,9 Milliarden Schilling zu Buche gestanden. Natürlich kosten die Ausgleichszulagen auch noch etwas, aber das wäre meines Erachtens insgesamt besser und verkraftbarer gewesen. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!) Und außerdem hätten wir dem Gleichheitsgrundsatz entsprochen.

Damit möchte ich schon schließen. Es waren kritische Anmerkungen. Dennoch bin ich froh, dass es zu einer vernünftigen Anpassung der Pensionen gekommen ist (Bundesrat Weilharter: Das ist ein Widerspruch! – Bundesrätin Mühlwerth: Heute spielen Sie eine Doppelrolle! – Bundesrat Weilharter: Einmal vor und einmal zurück!), um jenen Menschen einen gesicherten Lebensabend zu geben, die dieses Land doch so schön aufgebaut haben, wie wir es vorfinden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

9.27

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Karl Drochter. Ich erteile ihm das Wort.

9.27

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Ich glaube, wir diskutieren heute den ersten Gesetzesbeschluss des Nationalrates in seiner neuen Funktionsperiode, nämlich die Erhöhung der Pensionen der ASVG-Versicherten für das Jahr 2000.

1,5 Millionen Bezieher von Pensionen unter 22 500 S monatlich erhalten im kommenden Jahr eine Extraerhöhung über die bereits fixierte Anhebung von 0,6 Prozent hinaus. Bezieher von Pensionen unter 22 500 S erhalten zwischen 0,8 Prozent und 2,5 Prozent mehr; das ist heute schon von meinen Vorrednern erwähnt worden. Der Ausgleichsrichtsatz für Einzelpersonen steigt um 200 S auf 8 312 S und für Ehepaare um 285 S auf 11 859 S.

Ohne Zweifel – das ist auch in der Diskussion schon angeklungen – waren es sehr schwierige Verhandlungen. Wir Sozialdemokraten stehen zu dem Ergebnis, weil wir davon überzeugt sind, dass es für jedermann nachvollziehbar und auch sozial ausgewogen ist, denn es werden vor allem die sozial Schwächeren von dieser Pensionsanpassung profitieren. Nach unseren Berechnungen werden zumindest 75 Prozent aller Pensionisten von der heute zu beschließenden Pensionsanpassung profitieren und eine Pensionserhöhung von über 1 Prozent erhalten.

Der Gesamtaufwand für die Pensionen im Jahr 2000 liegt – Kollege Schaufler hat es schon gesagt – bei rund 292 Milliarden Schilling. Die nun zu beschließende Erhöhung wird mehr als 3 Milliarden Schilling ausmachen.

Es sei mir aber auch gestattet, anzumerken, dass mit 1. 1. 2000 auch die im heurigen Jahr beschlossene Steuerreform wirksam werden wird. Die Pensionserhöhung gemeinsam mit der im kommenden Jahr in Kraft tretenden Steuerreform lassen für uns eine deutliche finanzielle Besserstellung auch für die ältere Generation erwarten.

Meine geschätzten Damen und Herren des Bundesrates! Wir leben in einer Zeit, in der leider immer mehr ältere Arbeitnehmer aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden – einerseits auf Grund ihrer langen Versicherungsdauer, aber es gibt auch sehr viele, zu viele, die sehr rücksichtslos aus dem Wirtschaftsprozess ausgeschieden werden, obwohl sie noch wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Leistungen erbringen können.

Ich glaube, wir als politisch Verantwortliche müssen den Mut haben, uns mit der erfreulichen und ständigen Zunahme der Lebenserwartung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger auseinander zu setzen. Das Ziel und das Ergebnis kann nur sein, dass es zu einer deutlichen Anhebung des De-facto-Pensionsantrittsalters von derzeit weniger als 58 Jahren mittelfristig kommt.

In der nun begonnenen Legislaturperiode im Nationalrat steht auch die künftige Bundesregierung und mit ihr die gesamte Gesellschaft, so wie ich meine, vor großen und anspruchsvollen


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Herausforderungen. Im Interesse der Bevölkerung stehen die Sicherung und Hebung der Beschäftigung, die Senkung der Arbeitslosigkeit, ein ausgewogenes stabilitätskonformes Budget sowie notwendige Maßnahmen, die eine Sicherung der gesetzlichen Pensionen auch in der Zukunft nachhaltig garantieren. Das heißt, mehr als noch in der Vergangenheit sind aktives Steuern und Gestalten auf politischer Ebene unverzichtbar und dringend notwendig, wenn die erforderlichen Aktivitäten sozial ausgewogen und vor allem verteilungspolitisch gerecht erfolgen sollen.

Die Einbindung der Arbeitnehmerorganisationen bei allen grundsätzlichen und gesellschaftlichen, wirtschaftspolitischen Weichenstellungen hat Österreich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem hohen Wohlstand und zur Prosperität geführt. Diese bewährte positive Form der Konsensfindung soll und muss auch in der Zukunft gewährleistet sein, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sollte das möglich sein, dann, so glaube ich, können wir von der Hoffnung ausgehen und in Erwartung sein, dass auch schwierige Phasen von politischen Entscheidungen gemeistert werden und die künftigen Pensionserhöhungen im Interesse der Pensionistinnen und Pensionisten, die, wie Kollege Schaufler schon gesagt hat, unser Land aufgebaut haben, erfolgen, damit auch sie ihren sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand erhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

9.34

Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr Herrn Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort. – Bitte.

9.34

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Wenn wir heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pensionserhöhung des Jahres 2000 beschließen, dann bin ich davon überzeugt, dass wir damit einen gerechten, einen solidarischen und auch einen für die Pensionsbezieher nachvollziehbaren Schritt setzen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Beirat für die Renten- und Pensionsanpassung hat, wie erinnerlich, in seiner Sitzung Ende Oktober einen Anpassungsfaktor in der Höhe von 0,4 Prozent beschlossen. Im Rahmen der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Vertretern des Seniorenrates wurde die heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzesvorlage über die Pensionsanpassung 2000 dann abschließend ausgearbeitet.

Der Pensionsanpassung liegt in ihrer konkreten Ausgestaltung neben dem Gedanken des sozialen Ausgleichs auch der Gedanke einer gewissen Koppelung mit den Ergebnissen der Steuerreform 2000 zugrunde, wobei jene Personengruppen, die auf Grund ihres geringen Einkommens keine Steuern zu zahlen brauchen und daher auch nicht unmittelbar Vorteile aus dieser Steuerreform ziehen können, bei der Erhöhung der Pensionszahlungen eine besondere Berücksichtigung gefunden haben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Konkret zur Diskussion, wie sie hier nun gerade stattgefunden hat, erlaube ich mir einige Anmerkungen.

Die Inflationsrate für 1999 wird voraussichtlich 0,6 Prozent betragen, daher wurde auch dieser Anpassungsfaktor im Verordnungswege mit Zustimmung des Hauptausschusses mit 0,6 Prozent festgesetzt.

Der Pensionistenindex, der hier in der Diskussion angezogen wurde, wird voraussichtlich demgegenüber für das Jahr 1999 nur 0,5 Prozent betragen. Er lag eigentlich in der Vergangenheit stets unter dem Verbraucherpreisindex mit Ausnahme der beiden Jahre 1997 und 1998. Auch die hier zitierte Erhöhung einiger Preise – es wurde namentlich der Heizölpreis genannt – wird bereits im laufenden Jahr durch die Pensionserhöhung, wie sie für 1999 stattgefunden hat, als sie 1,5 Prozent betragen hat, abgedeckt.


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Blickt man längerfristig auf die Anpassung der Pensionen zurück, dann sieht man, dass diese zum Beispiel in den letzten Jahren sehr deutlich über der Steigerung des Pensionistenindex gelegen sind. So ergibt eine Nachrechnung für den Zeitraum 1989 bis 1999, dass es zu einer relativen Kaufkraftsteigerung in der Höhe von 26 Prozent gekommen ist.

Darüber hinaus wird diesen Preiserhöhungen insofern Rechnung getragen, als wir für die Bezieher niedriger Pensionen zusätzliche Zahlungen vorsehen. Zum einen – das ist sehr wesentlich, um hier auch die soziale Komponente zu berücksichtigen – werden die Ausgleichszulagenrichtsätze mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 bei Ehepaaren auf 11 859 S, für Einzelpersonen auf 8 312 S und damit um 2,46 Prozent erhöht, um sozial die nötige Rücksicht zu nehmen. Zum anderen soll das Gesamtpensionseinkommen – auch das ist aus sozialen Aspekten sehr wesentlich – sehr abgestuft erhöht werden.

In der Diskussion in den letzten Tagen ist insbesondere die Kritik aufgekommen, warum Gesamtpensionseinkommen bis 7 000 S nur um 1,5 Prozent erhöht werden. Da ist zu berücksichtigen, dass in dieser Gruppe die zwischenstaatlichen Teilleistungen sehr stark repräsentiert sind. Nur um eine kurze Detailzahl zu geben: 50 Prozent der zwischenstaatlichen Teilleistungen liegen unter 1 416 S pro Monat, weil die Hauptpensionsleistung aus einem anderen Land bezogen wird. Daher war es bei dieser Gruppe besonders wichtig, einen einheitlichen Pensionsprozentsatz und nicht den Fixbetrag anzuwenden.

Wenn Personen mit einem geringen Pensionseinkommen, sowohl auf Individual- als auch auf Haushaltsebene, ausschließlich von diesem Einkommen leben, so gibt es, wie Sie alle wissen, das bewährte Instrument der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die Ausgleichszulage, die um 2,46 Prozent erhöht wurde.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Vorgangsweise konnten wir sicherstellen, dass – wie bereits erwähnt – 75 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten eine Erhöhung der Pension von mehr als 1 Prozent oder 90 Prozent der Pensionistinnen und Pensionisten eine Erhöhung der Pension, die jedenfalls mehr als 0,6 Prozent beträgt, erhalten werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Pensionsanpassung 2000 bedeuten – auch das wurde erwähnt – eine Mehrbelastung für das Budget in der Höhe von 3,21 Milliarden Schilling. Das ist gerade noch realistisch und vertretbar im Lichte der angespannten Budgetsituation. Frühere Forderungen, die am Beginn auf eine Erhöhung mit einem Absolutbetrag von 800 bis 1 000 S gelautet haben, hätten das Budget um etwa 23,2 bis 29 Milliarden Schilling belastet. Das ist nicht verkraftbar!

Auch ganz zuletzt erhobene Forderungen, wie etwa eine generelle Erhöhung um 300 S, hätten das Budget mit Beträgen in der Höhe von bis zu 8 oder 9 Milliarden Schilling belastet, also um dreimal so viel, wie der nun zu beschließende Abschluss. Dies war aus der Sicht des Budgets nicht seriös, nicht verkraftbar, und ich meine, dass der jetzige Vorschlag sehr ausgewogen ist.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, die Pensionsanpassung ist fair, sozial gerecht und auch vom Gedanken der Solidarität getragen. Jede Pensionistin und jeder Pensionist hat ab 1. 1. 2000 mehr auf dem Konto und kann damit an der wirtschaftlichen Prosperität unseres Landes partizipieren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.41

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Wilhelm Grissemann das Wort. – Bitte.

9.41

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eingriffe in ein System sind immer problematisch, und wenn ein solch sensibler Bereich wie unser Pensionssystem davon betroffen ist, dann ist natürlich doppelt soviel Vorsicht am Platz. Herr Kollege Schaufler ist bereits auf die Ungleichbehandlung eingegangen. Ihr Unbehagen, Herr Kollege, teile ich selbstverständlich. Was mich aber ein bisschen wundert, Herr Kollege, ist die Doppelrolle, die Sie dabei spielen. Wenn Sie dieses


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Unbehagen haben, dann sollten Sie das auch konsequent durchziehen und dürften dieser Vorlage nicht zustimmen. Das wäre halt ein bisschen konsequenter und wäre vielleicht eine Sternstunde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man könnte generell sagen, dass gerade der Bundesrat das geeignete Forum wäre, wo man in der Erkenntnis eines Unbehagens, wie Sie es uns mitgeteilt haben, natürlich auch die Konsequenzen zieht. Das wäre die so genannte letzte Notbremse, die man ziehen könnte. (Bundesrat Schaufler: ... daher konnte ich zustimmen!)  – Ja, ja. Wenn man ein Unbehagen hat, dann sollte man dieses Unbehagen konsequenterweise natürlich auch im Stimmverhalten ausdrücken.

Meine Damen und Herren! Ich bin kein ASVG-Spezialist (Bundesrat Bieringer: Aber Schaufler ist einer!) und bin daher auch auf die Meinung von Fachleuten angewiesen. Ich hätte mich wahrscheinlich heute gar nicht zu Wort gemeldet, wenn mir nicht vor einigen Tagen ein Artikel in der "Presse" – die meisten von Ihnen werden ihn gelesen haben – negativ aufgefallen wäre. Er stammt von einem politisch unverdächtigen Mann: Es ist der ordentliche Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Graz, Franz Marhold.

Ich habe mir diesen Artikel durchgelesen. Herr Präsident! Um die Sache zu verkürzen, möchte ich mit Ihrer Erlaubnis nur zwei, drei Sätze daraus vorlesen. Ich zitiere: "Die Höhe einer Alterspension ist von zwei Faktoren abhängig, der Höhe der Beiträge und der Zahl der Versicherungsmonate. Wenn es nach dem Willen der provisorischen Bundesregierung geht, dann wird die Pensionshöhe zukünftig von einem dritten Faktor mitbestimmt, dem politischen Eingriff. Zum ersten Mal in der Zweiten Republik werden geringe Pensionen nämlich mit einem höheren Prozentsatz aufgewertet als höhere. Das ist sowohl im Grundsatz als auch in den Details sozialpolitisch äußerst bedenklich und mit hoher Wahrscheinlichkeit gleichheitswidrig." – Ende des Zitats.

Ich habe schon gesagt, ich bin kein ASVG-Spezialist und kein Fachmann auf diesem Gebiet, aber allein diese paar Sätze haben mich natürlich nachdenklich gestimmt. Ich bin der Meinung, auch wenn ein Spezialist wie Herr Dr. Feurstein – das ist nämlich wirklich ein Fachmann auf dem Gebiet – im guten Glauben und weil er es gut gemeint hat, diese Novellierung eingebracht hat, es ist halt wie immer im Leben: Jedes Ding hat zwei Seiten. Man hat vielleicht nicht bedacht, dass man damit womöglich das ganze System in Frage stellt und aus den Angeln hebt.

Meine Damen und Herren! Eine Bewertung darüber kann ich nicht abgeben. Wir stimmen dieser Vorlage schon aus grundsätzlichen Dingen nicht zu. Herr Präsident! Ich möchte aber mit Ihrer Erlaubnis noch einen Satz zitieren, nämlich die Möglichkeit, wie man es richtig gemacht hätte. Auch das sagte Herr Professor Marhold in seinem Artikel, und dieser Satz lautet – ich zitiere –:

"Mit einer wesentlich stärkeren Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze und einer gleichmäßigen Erhöhung der Pensionen um 0,6 Prozent, allenfalls verbunden mit Einmalzahlungen, könnte man das Risiko von finanzpolitisch katastrophalen Verfassungswidrigkeiten bei gleichem sozialpolitischen Gehalt vermeiden." – Zitatende.

Ich glaube, dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.45

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Josef Saller. Ich erteile ihm das Wort.

9.45

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Pensionsverhandlungen und Gehaltsverhandlungen sind immer Gratwanderungen. Für manche gibt es zu viel, kommt zu viel heraus, und für jene, die natürlich berechtigte Forderungen stellen, ist es immer zu wenig. Diese Gratwanderungen sind schwierig und bedeuten immer einen Scheideweg.


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Es ist das Maß zu finden, mit dem die Pensionisten von morgen, das heißt die Aktiven von heute, nicht über Gebühr belastet werden – gerade im Hinblick auf die Veränderung im Bereich der Pensionsbezugsdauer. Wenn man weiß, dass in den letzten Jahrzehnten die Bezugsdauer bei den Männern von fünf auf 16 Jahre und bei den Frauen von 13 auf 24 Jahre gestiegen ist, dann muß man zugeben, das sind gewaltige Veränderungen. Ich finde, es ist durchaus legitim, wenn Kollege Schaufler einzelne Punkte kritisch durchleuchtet. Eigentlich muß man immer das Gesamte sehen.

Bei dieser Gratwanderung waren vier Punkte maßgebend. Das Erste war, einen Mittelweg zu finden, und zwar in Bezug auf eine gewisse Bandbreite in der Erhöhung, die vertretbar ist. Das Zweite war, einen Beitrag zur Stabilisierung der Bundesfinanzen zu leisten, was natürlich nicht nur auf Kosten der Senioren gehen kann. Das Dritte ist, einen Beitrag zur Solidarität zwischen Jung und Alt, zum berühmten Generationenvertrag zu leisten, und das Vierte ist die Zusage der Wertsicherung für die kommenden Jahre.

Der Pensionsbeirat hat im Oktober eine Erhöhung um 0,4 Prozent vorgeschlagen, und es gab daraufhin scharfe Proteste der Seniorenverbände. Ich möchte jetzt noch etwas zu den Seniorenverbänden sagen, über die grundsätzlich noch nicht viel gesprochen worden ist.

Die Bedeutung dieser Vertretung wird sich in den kommenden Jahren gravierend verändern. Die Verbände werden gewaltig an Bedeutung zunehmen, es wird kein Weg daran vorbeiführen. Zur Situation: Im Jahr 1994 hat man sich Gott sei Dank etwas von dem politischen Lagerdenken der Senioren verabschiedet. Dazu ein paar Zahlen: Der Pensionistenverband der SPÖ hat 313 000 Mitglieder, der Seniorenbund 261 000, der Freiheitliche Seniorenring 51 000, der ÖGB 180 000 und der Zentralverband 10 000 Mitglieder. Es handelt sich also insgesamt um eine Größenordnung von über 800 000 Mitgliedern!

Es ist ein Dachverband geschaffen worden, und zwar der Bundesseniorenbeirat, den manche kritisieren, der nicht sehr willkommen ist, der vielen unnötig erscheint oder unangenehm ist. Aber für die Verhandlungen, für das Darlegen der Wünsche und Forderungen ist er, wie ich meine, doch sehr wichtig.

Im Jahr 1998 ist dann das Seniorengesetz geschaffen worden, in dem die Festlegung der gesamtösterreichischen Bedeutung definiert wurde und in dem auch das Recht zugestanden worden ist, Vorschläge zu erstatten, sei es im Generationenverhältnis, sei es im Seniorenplan.

Ich finde, es ist wichtig, auch gerade diesem Dachverband der Senioren, dem Seniorenbeirat, der Kurie, entsprechendes Gehör zu schenken. So gibt es etwa die Forderung dieses Beirates, bei der Entwicklung, bei der Gestaltung der Pensionserhöhung eine Veränderung herbeizuführen. Wir kennen die einstimmige Forderung nach der Änderung der Zusammensetzung der Kompetenzen des Beirates für Pensions- und Rentenanpassung. Diese Forderungen werden in den kommenden Jahren sicherlich an Bedeutung gewinnen. Es gibt Arbeitsgruppen, um Vorschläge zu erarbeiten.

Ich darf abschließend sagen, dass sich die Vertretung der Senioren in den kommenden Jahren entsprechend verstärken wird. Es wird nicht zu übersehen sein, dass die Senioren in den Entscheidungsprozess künftig wesentlich verstärkt einzubinden sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.50

Präsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. John Gudenus. Ich erteile ihm das Wort.

9.50

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Staatssekretär hat heute die Chance gehabt, hier vor uns seinen Schwanengesang als Politiker zu singen – das wollte ich fast sagen. Aber Singen und Schwanengesang gelten als etwas Schönes, als etwas Tonales, als etwas Wehmütiges, wenn man aus einer Position scheidet, die sicherlich viel Engagement erfordert hat, Herr Staatsse


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kretär! Nur hätte ich mir bei einem Abgang aus Ihrer Position in Richtung einer durchaus interessanten Tätigkeit in der OMV doch erwartet, dass Sie das, was Sie heute meinten, vertreten zu sollen, mit mehr Aufrichtigkeit tun.

Ich unterstelle Ihnen jetzt nicht, dass Sie unaufrichtig waren. Aber Sie hätten doch die Kritik, die einige Kollegen von mir vorgebracht haben – Herr Kollege Schaufler mit dem Doppelsalto; dann ein Kollege von mir, der das auch sehr gut vorgebracht hat –, einmal ansprechen müssen.

Es geht nicht, dass wir uns ständig immer wieder Sand in die Augen streuen und das, was parlamentarisch geschieht, als in Ordnung befinden. Es ist nicht in Ordnung, was wir hier machen! Es ist total systemwidrig, und Ihr mehrfaches Erwähnen von Gedanken der Solidarität, von sozialer Komponente und so weiter ist völlig falsch am Platz!

Die soziale Komponente hat im Rahmen der Steuergesetzgebung zu erfolgen! In einem Rahmen, der Versicherungen anspricht, ist aber das Versicherungsprinzip zu betonen und hervorzuheben (Beifall bei den Freiheitlichen – Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!), und alles, was eine Mischform darstellt, Herr Staatssekretär, müssten Sie kritisch anmerken – auch dann, wenn Sie es aus politischen Gründen und politischer Räson, wofür ich Verständnis aufbringe, vertreten wollen. Aber Sie hätten es kritisch anmerken müssen.

Sie gehen in einen Geschäftsbereich zurück, aus dem Sie kommen. Dort können Sie sich solche Mischformen nicht leisten, sonst geht die Firma ein. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!) Aber die "Firma Österreich" ist leider Gottes – das hören wir in den letzten Wochen, auch schon Jahren, immer wieder – finanziell ziemlich kaputt. Da muss man eben den Mut aufbringen, zu sagen, da werden Fehler gemacht und perpetuiert.

Es geht nicht an, dass die Ansprüche fleißiger Leute (Bundesrätin Fuchs: Und anständiger!)  – auch das steht in dem erwähnten Artikel von Professor Marhold – plötzlich um 14 Versicherungsmonate gekürzt werden, dass sie also länger arbeiten müssen als andere, nur weil man ein System, welches ein Unsystem ist, welches eigentlich ein geistiges Verbrechen an diesem Staat ist, perpetuieren will.

Herr Staatssekretär! Deswegen war Ihr Schwanengesang ein Missklang. Das hätten Sie nicht notwendig gehabt. Ich habe große Sympathien für Sie, auch das soll ausgedrückt werden, ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie ein schlechtes System vertreten, aber Sie müssen sagen, dass es schlecht ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Konecny: Das hat er sich nicht verdient!)

Wenn mein Kollege Josef Saller ein bisschen ausgeholt hat und auf den Generationenvertrag zu sprechen kam, dann soll er mir einmal die beiden Vertragspartner nennen. Ich kenne keine Unterschrift. Aber Sie könnten fiktiv dafür sagen: Jawohl, Vertragspartner können nur jene sein, die Kinder haben. – Aber es gibt viel zu viele Leute, die keine Kinder haben und trotzdem das System lukrieren wollen, die die Vorteile der Kinderlosigkeit mit den Vorteilen der Pension, die die anderen mit ihren Kindern erarbeiten, erreichen wollen! – Auch das ist systemwidrig, das gehört auch einmal gesagt. Es gehört ein Bonus für jene eingeführt, die Kinder haben, da diese einmal die Pensionen der anderen zahlen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.54

Präsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.


Bundesrat
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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist angenommen.

2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999 – SVÄG 1999) (41/A und 9/NR sowie 6076 und 6078/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999).

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 1999), liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verlese ihn deshalb nicht.

Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Schaufler das Wort. – Bitte. (Bundesrat Mag. Gudenus: Doppelrolle! Doppelsalto! – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

9.56

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen! Geschätzte Herren! Ich werde nicht auf manchen Angriff von vorhin antworten, weil ich meine, es muss durchaus die Möglichkeit bestehen, auch an der Lösung eines Problems Kritik, positive Kritik zu üben, um es in Zukunft besser zu machen. – Das ist mein Ansatz gewesen. (Bundesrätin Haunschmid: Aber die Novelle kostet wieder Geld, Herr Kollege!)

Bei der vorliegenden Materie ist es so: Es hat schon im Nationalrat Diskussionen darüber gegeben, warum man diese beiden ASVG-Veränderungen nicht unter einem abgehandelt hat. Aber es liegt an den Geschäftsordnungen, dass Initiativanträge und andere Anträge nicht unter einem abgehandelt werden dürfen, das habe ich mir sagen lassen. Das dürfte auch tatsächlich die Erklärung dafür sein.

Es geht darum, das In-Kraft-Treten einer Regelung, die schon 1997 geschaffen wurde, zu verschieben, weil es bei Mehrfachversicherung schwierig ist, die Sachleistungen und den damit verbundenen Ausgleich zwischen den einzelnen Sozialversicherungsträgern vorzunehmen. Das wird mit der Chip-Karte, wenn sie eingeführt sein wird, leichter gehen.


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659. Sitzung / Seite 18

Die Einführung der Chip-Karte ist ein bisschen schwieriger, als angenommen wurde. Wir hatten gemeint, dass es mit 1. 1. 2000 vielleicht schon so weit hätte sein können, dass wir alle eine Chip-Karte haben. Aber es ist besser, etwas gut vorzubereiten, damit es dann reibungslos funktioniert.

Es wird also noch einige Zeit dauern, bis die Chip-Karte österreichweit, flächendeckend eingeführt wird, und zwar soll es dann mit 1. Jänner 2002 oder etwas früher so weit sein. Daher geht es nun um die Verschiebung der Regelung, die schon 1997 beschlossen worden war, und es bleibt damit die alte Regelung in Kraft.

Interessant in diesem Zusammenhang und mit der Beschlussfassung im Nationalrat ist, dass es eine Änderung gegenüber dem Gesetzentwurf gegeben hat, und zwar in Nummer 9 der Beilagen, in der die Befreiung der Lehrlinge im ersten Jahr von den Unfallversicherungsbeiträgen klargestellt wird. Das geht in Richtung Entlastung von Lohnnebenkosten, damit die Betriebe vermehrt Lehrlinge einstellen.

Das ist ein kleiner Schritt, aber auch kleine Schritte soll man würdigen.

In diesem Zusammenhang ist es auch interessant, dass die Verlängerung, die vorgenommen wird, nicht auf Dauer erfolgt, sondern nur bis 31. Juli 2000. Ich denke, dass es darum geht, das volle erste Lehrjahr vom Unfallversicherungsbeitrag zu befreien. Das ist richtig und gut, aber in diesem Bereich wäre vielleicht doch eine Dauerlösung anzustreben. Die Situation hinsichtlich der Frage "Wer stellt Lehrlinge ein?" wird sicherlich nicht besser, und die Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, tragen schon genug Belastungen für die Gesamtwirtschaft, während andere nur auf ausgebildete Fachkräfte zurückgreifen.

Ich meine, dieses Problem sollte man überlegen, und bis 31. Juli 2000 wird es noch Möglichkeiten geben, um doch eine Verlängerung in diesem Bereich zustande zu bringen. Das würde ich mir wünschen. Ansonsten stimmt meine Fraktion diesem vorliegenden Gesetz gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.00

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Karl Drochter das Wort. – Bitte.

10.00

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Schaufler hat in seinen Ausführungen schon auf die Befreiung der Lehrlinge von der Unfallversicherung im ersten Lehrjahr hingewiesen. Ich darf hier kritisch anmerken, dass die Gesamtförderung von Lehrlingen schon Ausmaße angenommen hat, die knapp über den Kosten einer Lehrlingsausbildung liegen. Er hat auch darauf verwiesen, dass es zu einer Verschiebung der Einführung der Chip-Karte vor allem für jene kommt, die mehrfach krankenversichert sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Nationalrat ist auch der Abänderungsantrag 41/A diskutiert worden, der sich mit den Kindererziehungszeiten auseinander setzt. Ich glaube, es ist wichtig, dass man heute dazu die eine oder andere Bemerkung macht.

Um das faktische Pensionsalter anzuheben, wurden durch das Strukturanpassungsgesetz im Jahr 1996 mit Wirksamkeit vom 1. September unter anderem die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Frühpension verschärft. Davon wurden jene Personen ausgenommen, die am Tag des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits das Frühpensionsalter erreicht hatten. Für diesen Personenkreis sind demnach weiterhin die vor dem 1. September 1996 geltenden Bestimmungen über die Pensionsberechnung anzuwenden. Dahinter steckt folgende Idee beziehungsweise folgender Gedanke: Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Novelle bereits das Frühpensionsanfallsalter erreicht hat, soll jedenfalls vor allfälligen Verschlechterungen im Leistungsrecht geschützt werden.


Bundesrat
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659. Sitzung / Seite 19

Durch die Pensionsreform 1997 wurde mit Wirksamkeit 1. Jänner 2000 die Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kinderziehung angehoben, und zwar auf die Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, der für das Jahr 2000 8 312 S betragen wird.

Mit der im vorgeschlagenen Änderungsantrag enthaltenen Regelung soll nunmehr sichergestellt werden, dass Frauen, die vor dem 1. September 1949 geboren wurden und noch nicht in Pension sind, auch in den Genuss der verbesserten Anrechnung der Kindererziehungszeiten kommen, das heißt, dass die alte Rechtslage nur dann angewendet wird, wenn die neue Rechtslage für die versicherten Frauen und Männer ungünstiger ist. (Beifall bei der SPÖ.)

10.03


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
659. Sitzung / Seite 20

Präsident Jürgen Weiss:
Bitte, Herr Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

10.03

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Nur eine Bemerkung zur Frage der Entlastung der Lohnnebenkosten. Ich halte das für ein ganz wesentliches Anliegen im Sinne der Beschäftigung in unserem Land, und ich bin auch der Meinung, dass wir das sehr selektiv tun sollten. Dies sollte gerade jenen zugute kommen, die sich schwer tun, einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden. Dazu gehören ohne Frage die jungen Menschen. Wenn man die Lehrlinge entlastet, ist das ein richtiger Schritt.

Gleichzeitig gebe ich aber doch zu bedenken, dass wir im Lichte der derzeitigen Budgetlage immer evaluieren müssen, ob diese Schritte auch tatsächlich wirken, ob sie zu dem gewünschten Ergebnis führen. Das ist der Grund, warum hier vorgeschlagen wird, diese Entlastung nur bis zum 1. 8. 2000 vorzunehmen.

Es ist eben so, dass wir analysieren sollten, ob die Wirkungen, die wir mit solchen Entlastungen anstreben, auch tatsächlich eintreten, ob die Beschäftigungswirkung, die uns so am Herzen liegt, letzten Endes auch erzielt wird. Wenn dies der Fall ist, dann wird man selbstverständlich über eine Fortsetzung dieser Entlastung weiter sprechen können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.04

Präsident Jürgen Weiss: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag ist angenommen.

3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Eltern-Karenzurlaubsgesetz und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1986 geändert werden (Besoldungs-Novelle 2000) (2 und Zu 2 und 10/NR sowie 6079/BR der Beilagen)

Präsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 3. Punkt der Tagesordnung: Besoldungs-Novelle 2000.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe Ihnen den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus zu Gehör. Ich beschränke mich auf das Wesentliche, der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 ist die Pensionsanpassung 2000 unter Berücksichtigung sozialer Komponenten durch eine gestaffelte Pensionserhöhung nach dem Gesamtpensionseinkommen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Engelbert Weilharter das Wort. – Bitte.

10.07

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Eine Besoldungsreform – das ist, wie ich meine, unbestritten – muss ein transparentes Entlohnungssystem, ein leistungsorientiertes System und vor allem die Förderung der Mobilität der Dienstnehmer zum Ziel haben.

Meine Damen und Herren! Das Ergebnis der Besoldungsreform spricht aber in der Tat eine andere Sprache. Es gibt weiterhin mangelnde Transparenz bei der Dienstpostenbewertung, es gibt keine Steigerung der Leistungseffizienz und der Mobilität, da das Dienstalter-Prinzip mit allen Hemmnissen dem Besoldungsrecht gegenüber steht und den Ausbau der Mobilität hemmt.

Meine Damen und Herren! Dieser Entwicklung zufolge – das will eigentlich keiner – sind das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Pensionsgesetz und die ganze Fülle von Gesetzen, die dieser Tagesordnungspunkt beinhaltet, permanent zu novellieren.

Meine Damen und Herren! Es gibt aber auch für die Betroffenen einen gewissen Grad von Rechtsunsicherheit und weiterhin mehrere Arten von Dienstrecht. So hat man in der Beamtenschaft zwei Klassen geschaffen: jene, die in das Dienstrecht vor dieser Besoldungsreform fallen, und jene, die in das Besoldungsrecht nach dieser Reform fallen. Dasselbe gilt auch für die Vertragsbediensteten.

In Summe lässt der Gesetzgeber keinen Willen für eine durchschaubare Reform erkennen. So ist weiterhin eine ganze Reihe von Novellen erforderlich. Ich habe schon einige genannt.

Meine Damen und Herren! Es ist nicht einsichtig, dass durch das Pensions- beziehungsweise auch Nebengebührenzulagengesetz kein einheitliches, moderates Dienstrecht machbar ist. Es geht Ihnen von den noch Regierungsparteien um keine akzeptablen Lösungen. Sie liefern mit diesen Vorlagen weiterhin die Grundlage für die Personalvertretungen, schlechte Kompromisse auszuverhandeln und diese dann den Betroffenen als Erfolg zu verkaufen. Sie werden verstehen, dass sich meine Fraktion für diesen Weg nicht hergibt.

Wir hätten uns erwartet, dass anstatt dieser Rechtsunsicherheit, dass anstatt des undurchschaubaren Dienstrechtes eine leistungsorientierte Besoldung erfolgt, bestehend aus einem flach ansteigenden Grundgehalt, einer Funktionskomponente zur Abgeltung der Verantwortung und einer Leistungskomponente zur Abgeltung individueller Leistungen. Wir hätten uns eine Abkehr vom Dienstalter-Prinzip und einen Abbau der Zulagen und Nebengebühren erwartet. Wir


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hätten uns auch, meine Damen und Herren, gleiche Entlohnung für gleiche Dienste, eine Verbesserung der Karrieremöglichkeit und Anreize für Mobilität erwartet.

Meine Damen und Herren! Da all das in diesen Vorlagen nicht beinhaltet ist, werden Sie verstehen, dass meine Fraktion dieser Vorlage nicht die Zustimmung geben kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.11

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Johann Payer das Wort. – Bitte.

10.11

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich meine Ausführungen zur Besoldungs-Novelle 2000 etwas provokanter beginnen.

Der Beamte, bewaffnet mit einer abgegriffenen Aktentasche, betritt mit etwas mürrischem Blick seine Dienststelle, beachtet die bereits wartenden Kunden oder Klienten kaum oder sogar mit etwas Missfallen, zieht sich gemütlich seine Ärmelschoner über die Ellbogen, packt gelangweilt sein Jausenbrot aus und deponiert es an einem kühlen Platz, streicht die mitgebrachte Tageszeitung glatt, ordnet seine gut gespitzten Bleistifte penibel der Größe nach, schiebt das Stempelkissen zurecht und negiert das zaghafte Klopfen des ersten Besuchers. In seinen Augen kann man lesen: Wer wagt es, mich bereits jetzt zu stören?

Meine Damen und Herren! Dieses Bild, das ich vor Ihrem geistigen Auge zu zeichnen versuche, entspricht Gott sei Dank nicht der Realität. (Bundesrat Mag. Gudenus: Da bin ich froh, dass du das sagst! – Beifall bei den Freiheitlichen.) Es ist aber ein Bild, welches in manchen Teilen der Bevölkerung noch immer auftaucht, wenn vom öffentlichen Dienst die Rede ist – ein Bild, das von manchen Medien leider noch immer vom Berufsbeamtentum gezeichnet wird. Noch immer kennt man die Vielfalt der verschiedenen Dienstzweige, die der öffentliche Dienst umfasst, nicht genau. Man weiß nicht, dass der öffentliche Dienst auch Aufgaben im medizinischen und sozialen Bereich, im Verwaltungs- und Bildungsbereich bis hin zum Sicherheitsbereich leistet.

Aus dieser von mir dargestellten Diskrepanz heraus gerät der öffentliche Dienst alljährlich zur Zeit der Gehaltsverhandlungen in Diskussion – leider in eine negative Diskussion, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht verdient haben. Man spielt sehr häufig mit dem Neidkomplex, ohne zu bedenken, dass auch die Bediensteten des öffentlichen Dienstes ein Recht auf Lohnerhöhung wie alle anderen Arbeitnehmer Österreichs auch haben. Man vergisst, dass auch dem öffentlichen Dienst ein gerechter Anteil am Wirtschaftswachstum zusteht.

Ich getraue mich aber festzustellen, dass diese negative Kritik nicht aus Böswilligkeit, sondern sehr oft aus Nichtwissen entsteht. Sehr oft wird nämlich auch der jährliche Gehaltsabschluss mit der permanenten Diskussion über die Besoldungsreform und über die Verhandlungen über neue Beamtenschemata verwechselt.

Dass wir mit der heutigen Beschlussfassung mehr als zehn Gesetze ändern müssen, gibt ein beredtes Zeugnis von der Vielfalt und Kompliziertheit dieser Materie ab. Meine Damen und Herren! Es ist ein Faktum, dass in den letzten Jahren bei Verhandlungen zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern im öffentlichen Dienst verschiedene Möglichkeiten des Gehaltsabkommens angewendet wurden. Das ist wahrscheinlich auf die von mir vorher geschilderte Stimmung zurück zu führen. So gab es zum Beispiel 1996 eine Einmalzahlung, 1997 ebenfalls eine Einmalzahlung, 1998 466 S einheitlich, 1999 einen Prozentsatz, und für das Jahr 2000 werden wir einen Prozentsatz in der Höhe von 1,5 Prozent mit der gleichzeitigen sozialen Komponente von mindestens 300 S beschließen. Diese 300 S wirken bis zu einem Einkommen von zirka 20 000 S. Diese aufgezählte Unterschiedlichkeit bei der Anhebung der Bezüge zeigt, dass es bei den Verhandlungspartnern Flexibilität und Kompromissbereitschaft gibt.

Eine persönliche Anmerkung sei mir in diesem Zusammenhang zum Verhandlungsstil erlaubt. Vielleicht sollte Kollege Neugebauer vermeiden, jeweils in der Mitte der Verhandlungsrunde mit


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gewerkschaftlichen Maßnahmen zu drohen. Der Besoldungsabschluss 2000 ist, so meine ich, sowohl aus der Sicht des Bundesbudgets als auch aus der Sicht der Dienstnehmer vertretbar.

Vergessen wir nicht, dass die Erhöhung für die Beamten des Ruhestandes im Rahmen des ASVG bereits mit verhandelt worden ist. Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes hat bei der Abkoppelung der aktiven Bediensteten von den im Ruhestand befindlichen ebenfalls Kompromissbereitschaft und Innovationsbereitschaft bewiesen. Das war sicher ein richtiger Schritt in Richtung künftiger Weiterentwicklungen zu einem modernen, leistungsorientierten Bezugssystem und Dienstrecht.

Meine Damen und Herren! Abschließend – nicht weil es seine letzte Sitzung in unserem Gremium ist – sage ich dem Herrn Staatssekretär für sein Verhandlungsgeschick, für seine Fairness und Kompromissbereitschaft in den vergangenen Jahren ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

Ebenso bedanke ich mich namens meiner Fraktion vor dem Jahreswechsel bei allen öffentlich Bediensteten für die geleistete Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.18

Präsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Alfred Schöls das Wort. – Bitte.

10.18

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir haben heute bei der Berichterstattung durch Bundesratskollegen Hensler gehört, dass eine Reihe von Materien zu ändern sind, um den öffentlich Bediensteten, egal, ob jetzt im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder im Vertragsbedienstetenverhältnis, auch einen Anteil am Wirtschaftswachstum zuteil werden zu lassen.

Wir haben diese Gehaltsverhandlungen, die nicht, wie Kollege Weilharter irrtümlicherweise gemeint hat, von den Personalvertretern geführt wurden, sondern die die Gewerkschaften geführt haben, zum ersten Mal auch unter dem Gesichtspunkt zu führen gehabt, dass wir in einer der letzten Sitzungen das Homogenitätsgebot aufgehoben haben, das geregelt hat, dass mehr oder weniger automatisch auch die Gemeinde- und Landesbediensteten an der Gehaltserhöhung mit partizipieren konnten. Das hat sich geändert.

Ich möchte aber von dieser Stelle aus auch den Verantwortlichen in den Ländern dafür danken, dass nicht das eingetreten ist, was sich manche vielleicht sogar erhofft hätten, was aber viele befürchtet haben, dass nämlich die Gehaltsstruktur auseinander klafft, wodurch die Neidgenossenschaft innerhalb des öffentlichen Dienstes noch größer geworden wäre. Das ist das eine.

Ich kann es mir aber nicht verkneifen, Folgendes zu sagen – weil Kollege Weilharter am Schluss seiner Rede an das Hohe Haus gerichtet gemeint hat, dass wir verstehen werden, dass die Fraktion der Freiheitlichen diesen Novellen nicht zustimmt –: Herr Kollege Weilharter! Ich verstehe das nicht, aber das ist nicht Ihr Problem. Der Einzige, den ich verstehe, ist Ihr – ich muss jetzt sagen: ehemaliger – Kamerad Kleindienst, der anlässlich seines Ausscheidens aus der Gewerkschaft für öffentlich Bedienstete zum Schluss gesagt hat – ich habe einmal gesagt, dass sie mit der Vorgabe gegründet wurde, eine Bewegung für die Fleißigen und Tüchtigen zu werden, in der Zwischenzeit jedoch ist die "Sektion der Schleißigen und Flüchtigen" wieder um einen größer geworden (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen), weil sich auch Kollege Kleindienst in diese Sektion begeben hat –, dass er sich fragt, ob er in der richtigen Partei gewesen ist, und er wirft seinen Noch-Parteifreunden – zu dem Zeitpunkt war er noch nicht draußen – Unfähigkeit und Dilettantismus vor. – Das zu Ihrem Ersuchen, dass wir verstehen sollten, dass Sie diesen Novellen nicht zustimmen.

Wir verstehen es nicht, weil für uns die öffentlich Bediensteten ein wichtiger Garant für das Funktionieren unseres Gesellschaftssystems sind. Ich möchte daher von dieser Stelle aus allen


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Vertragsbediensteten und Beamten in den verschiedensten Bereichen, wo immer sie beschäftigt sind, ob in der Exekutive, im Sozialdienst oder im Unterrichtsdienst, ein herzliches Danke für ihre Arbeit und für ihre Geduld aussprechen!

Hohes Haus! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist den wenigsten bewusst: Wir haben zwar nur eine so genannte provisorische Regierung – bei verschiedensten Gelegenheiten hören wir auch von den Mitgliedern der Bundesregierung, dass sie nicht endgültig entscheiden können oder, das sage ich zwischen Klammern, auch nicht immer endgültig entscheiden wollen, weil sie sich darauf berufen, dass sie nur provisorisch bestellt sind –, während die Kontinuität im Bereich des öffentlichen Dienstes garantiert, dass die Gesetzesvollziehung funktioniert. Die öffentlich Bediensteten fragen nicht, ob die Regierung provisorisch ist oder nicht, sondern die öffentlich Bediensteten erfüllen – dem Legalitätsprinzip folgend – ihre Aufgaben. Wenn wir Politiker sehr froh darüber sind – ich gehöre auch zu jenen, die sehr froh darüber sind –, dass wir einen guten Wirtschaftsstandort haben, dass wir hohe soziale Standards haben, dann sollten wir auch sehen – das behaupte ich einmal –, dass das mit ein entscheidendes Verdienst der öffentlich Bediensteten ist.

Ich bedauere sehr, dass sich die Gehaltsdiskussion immer darauf reduziert, ob die Regierung umgefallen ist oder nicht, und die selbst ernannten Berechtigten sprechen dann ein Urteil darüber, ob das, was die Beamten bekommen, diesen auch zusteht.

Ich bin überzeugt davon, dass die öffentlich Bediensteten genauso ein Recht darauf haben, an den Vorteilen des Wirtschaftswachstums zu partizipieren.

Aus diesem Grund, meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen, wird die ÖVP-Fraktion den vorliegenden Entwürfen zustimmen, weil sie auch sozial ausgewogen sind – das möchte ich in aller Klarheit festhalten. Das ist uns immer wieder gelungen. Wir bekennen uns, Kollege Weilharter, nicht zum Leistungsprinzip nach dem Grundsatz: Nach dem, was wir uns leisten, müssen wir uns tatsächlich dazu bekennen!, sondern wir bekennen uns zum Leistungsprinzip, weil wir wissen, dass Leistungsanreize vorhanden sein müssen.

In vielen Wortmeldungen, die ich nicht ganz ernst nehme, kann man sich dann, wenn es konkret darum geht, den sozial Schwächeren und den Beziehern niedriger Einkommen zu helfen, an gewisse Dinge nicht mehr erinnern und wird einiges anders dargestellt. Aber das kann nicht das Verantwortungsbewusstsein der Gewerkschafter sein.

Kollege Payer! Es liegt in der Natur der Sache, dass ich die Strategie des Kollegen Neugebauer gutheiße, weil unter dem Strich das Ergebnis stimmt. Jeder Kompromiss, bei dem beide sagen: Es hätte besser sein können!, ist ein guter Kompromiss.

Ich bekenne mich zur österreichischen Sozialpartnerschaft und auch zu den Verhandlungen, denn mir ist es allemal lieber, die Sozialpartner sitzen am Verhandlungstisch – vielleicht greift beim einen oder anderen die Nervosität so weit durch, dass er einen Kugelschreiber zerbricht oder einen Bleistift zerbeißt –, als die Konflikte werden auf der Straße austragen – mit brennenden Autos und eingeschlagenen Fensterscheiben. Es kann daher keine Sozialpartnerrunde zu viel sein, wenn das Ergebnis stimmt.

Ich bin froh darüber, dass die soziale Ausgewogenheit unter dem Strich gegeben ist. Am Beginn der fünfziger Jahre standen die Höchsteinkommen zu den niedrigsten Einkommen in einer Relation von 1 : 12,7, heute liegt die Relation bei 1 : 7. Daher können wir mit Fug und Recht sagen, dass wir den Leistungsbereiten und den Leistungswilligen einen entsprechenden Leistungsanreiz bieten, dass wir aber auch jenen, die von den Soziologen manchmal als Wohlstandsverlierer dargestellt werden, nämlich den Beziehern niedrigster Einkommen, auch unsere soziale Verantwortung zeigen. In diesem Sinne bin ich froh darüber, dass das auch diesmal gelungen ist.

Herr Staatssekretär! Wünsche an Sie – außer dem Wunsch für ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahre –, politische Wünsche, kann ich nicht mehr anbringen, weil Sie erklärt haben, dass Sie aus der Bundesregierung ausscheiden werden.


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Ich sage bei dieser Gelegenheit auch ein Danke für das Bemühen, Verständnis für den öffentlichen Dienst aufzubringen. Wenn ich jetzt sage: Sehr oft haben wir auch gesehen, dass es durchgeschlagen ist, manchmal hätten wir uns aber mehr erwartet!, so ist das keine Polemik, sondern die nüchterne Analyse eines Verhandlungsergebnisses.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Erfolg für Ihren persönlichen Weg.

Wir werden dem Verhandlungsergebnis zustimmen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.26

Präsident Jürgen Weiss: Ich erteile nunmehr Herrn Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort. – Bitte.

10.27

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer: Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesräte! Das Bundesbudget befindet sich ohne Zweifel in keiner leichten Situation – wir wissen das natürlich schon viele Monate –, und trotzdem hat die Bundesregierung nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie, wie auch in den letzten Jahren, eine Besoldungsrunde durchführen wird, weil von Anfang an klar war, dass selbstverständlich auch die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ein Anrecht darauf haben, nicht nur eine Abgeltung der Geldentwertung zu erlangen, sondern auch wie alle anderen Sektoren der Wirtschaft ihren Anteil am Wirtschaftswachstum über eine Erhöhung der Bezüge abgegolten zu erhalten.

Es war dies im Lichte der Budgetsituation natürlich keine einfache Verhandlung, aber es ist, so glaube ich, trotzdem gelungen, zu einem für beide Seiten gerade noch akzeptablen Abschluss zu kommen – zu einem Abschluss, der in die gesamte Landschaft der Kollektivvertragserhöhungen passt, wie auch in den Vorjahren. Ich halte es für einen sehr wichtigen Punkt, dass sich der öffentliche Dienst in etwa parallel zu den übrigen Sektoren der österreichischen Volkswirtschaft entwickelt. Es ist dies aber auch ein Abschluss, der budgetär gerade noch verkraftbar ist, der zwar 2 Milliarden Schilling kostet, aber gerade noch vertreten werden kann, und auch ein Abschluss, der eine soziale Komponente insofern enthält, als wir einen Fixbetrag, einen Mindestbetrag in der Höhe von jedenfalls 300 S vorgesehen haben.

Diese Verhandlungen haben gezeigt, dass es auch in einer sehr schwierigen Situation gelingt, in Österreich im Sinne der Sozialpartnerschaft zu Kompromissen, zu Konsenslösungen zu kommen. Das ist ein Wesenszug, der unser Land auszeichnet, und wir sollten danach trachten, diesen Wesenszug auch in Zukunft für unser Land zu erhalten. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin etwas überrascht, dass an die Bezugserhöhung gleichzeitig die Forderung geknüpft wird, zu einer Gesamtreform der Bezüge des Dienstrechtes zu kommen. Das ist bei einer KV-Runde nicht üblich, denn da geht es um eine Erhöhung. Ich verstehe schon, dass wir darüber hinaus versuchen sollten – aber das müssen getrennte Verhandlungen sein –, das Dienstrecht des Bundes zu vereinheitlichen, transparenter, leistungsorientierter zu gestalten.

Ich darf nur daran erinnern, dass gerade im laufenden Jahr und im Vorjahr doch ein wesentlicher Schritt in diese Richtung gemacht wurde. Wir haben mit der Reform des Vertragsbedienstetenrechtes ein modernes Dienstrecht vorgelegt, welches dann auch beschlossen wurde, das flachere Einkommensverläufe, einheitliche Zulagen, Leistungskomponenten und eine Pensionskasse vorsieht – also viele Elemente, die in der Diskussion als durchaus modern und erstrebenswert bezeichnet wurden.

Was nun vor uns liegt, ist, dieses Vertragsbedienstetenrecht in seiner Wirkung auszuweiten, von der Verwaltung als nächsten Schritt, so meine ich, in Richtung Lehrer, aber auch Universitätslehrer. Da könnte dieses Vertragsbedienstetenrecht eine sehr gute Rolle spielen. Es wäre anzustreben, dass es nun verstärkt in den Bereichen, die ich genannte habe, eingesetzt wird.

Es wird aber nie – das gebe ich schon zu bedenken – ein sehr einfaches Recht sein, weil eben mehr als 180 000 Mitarbeiter im Bundesdienst sind, die in den verschiedensten Sparten ihre


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Leistung erbringen – bei der Exekutive, als Lehrer, in der Verwaltung, als Ärzte und viele andere Berufsgruppen mehr. Natürlich erbringen sie solch spezifische Leistungen, dass man diesen teilweise durch Zusatzbestimmungen Rechnung tragen muss, weshalb es ein einfaches, über einen Kamm geschorenes Dienstrecht vermutlich auch in Zukunft für den öffentlichen Dienst nicht geben wird. Wir gehen gerade in Richtung mehr Differenzierung, in Richtung besserer Leistung für den Bürger, für den Kunden, und da ist es natürlich auch an der Tagesordnung, dass das Dienstrecht entsprechende Anreize für verbesserte Leistungen geben soll.

Ich glaube, dass der öffentliche Dienst – verglichen mit anderen europäischen Ländern – gerade in unserem Land sehr gut ist und dass wir da auf einem sehr vernünftigen Weg sind, sodass der öffentliche Dienst auch in Zukunft das Rückgrat der Volkswirtschaft, das er nämlich ist, sein wird. Gerade weil wir eine gesunde, eine gute öffentliche Verwaltung haben, wird der öffentliche Dienst mithelfen können, dass unsere Volkswirtschaft auch ein sehr attraktiver Beschäftigungs- und Investitionsstandort bleibt . – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hagen. – Bitte.

10.33

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt kein ungerechteres Gehaltssystem als jenes der Bundesbediensteten. In diesem Bereich wäre eine Reform dringend notwendig.

Ich kann mit Ihnen, Herr Staatssekretär, nicht mitgehen, wenn Sie hier nach dem Gießkannenprinzip einfach prozentmäßig drüberschütten, das heißt, wenn jene, die hohe Gehälter haben, einen ordentlichen Zuwachs haben, und jene, die niedrige haben, nicht viel dazubekommen werden. Das kann nicht sein.

Beim Bund wird nicht nach Leistung, Verantwortung oder Funktion bezahlt, sondern nach einem völlig veralteten System, durch welches die Älteren, die ohnehin schon einen gewissen Lebensstandard aufgebaut haben, bereichert werden, die Jungen aber, welche Familien gründen sollten, um die Pensionen der Alten zu sichern, sozusagen am Existenzminimum herumknabbern.

Wenn ich von Leistung spreche, meine ich auch Leistung. Ein Beispiel dazu: Ein junger Gendarmeriebeamter, Verwendungsgruppe E 2b, welcher zwei Jahre Schule mit enorm vielen Prüfungen über sich ergehen lassen musste, später im Berufsleben immer wieder neue Gesetze lernen muss, jährlich zahlreiche Fortbildungslehrgänge besuchen muss und vor Ort oft in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen muss, welche über Leben und Tod, angemessene oder unangemessene Gewalt entscheiden, psychischem Druck ausgesetzt ist, wird nach dem Gehaltsschema, das wir jetzt haben, wie ein beamteter Hilfsarbeiter bezahlt, und dies, obwohl er die Arbeit eines Polizisten bei der Bundespolizei und gleichzeitig auch die Arbeit eines Polizeijuristen der Bundespolizei macht. (Bundesrat Payer: Lebensverdienstsumme beachten!) – Darauf kommen wir noch.

Das heißt, er nimmt den Tatbestand vom Anfang bis zum Ende auf, schreibt die Anzeige, was bei der Bundespolizei von einem Polizeijuristen durchgeführt wird, der dem Schema E 2a angehört und entsprechend entlohnt wird.

Während nun der junge Gendarmeriebeamte, Verwendungsgruppe E 2b, ein Grundgehalt von 16 933 S brutto für das Durchführen derselben Arbeit wie ein Polizeibeamter, welcher den Sachverhalt, wie gesagt, nur aufnimmt und an den Polizeijuristen mittels eines Aktenvermerkes weitergibt, und gleichzeitig auch für das Durchführen derselben Arbeit wie ein Polizeijurist, welcher dann die Anzeige an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise Bezirksanwaltschaft weiterleitet, bekommt, erhalten bei der Bundespolizei der Polizeijurist, der die Anzeige erstattet, aber nicht den Sachverhalt aufnimmt, brutto 22 903 S plus Funktionszulage in der Höhe von 570 S und der Polizist ein Gehalt in der Höhe jenes des Gendarmeriebeamten. Obwohl der


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Gendarmeriebeamte also mehr Arbeit macht, bekommt er nicht mehr bezahlt. Das finde ich nicht in Ordnung.

Ein klassisches Beispiel zu der Ungerechtigkeit, dass im Bundessystem nach Alter und nicht nach Leistung bezahlt wird: Ein 43-jähriger Gendarmeriepostenkommandant, Gehaltsstufe 12, eines Gendarmeriepostens mit neun Beamten, Funktionsgruppe 4, verdient nach dem Gehaltssystem, das jetzt beschlossen werden soll, 23 021 S brutto plus eine Funktionszulage von 2 282 S. Wenn demselben Posten mit neun Beamten ein 30-jähriger Gendarmeriebeamter vorsteht, so verdient dieser, wenn er dieselbe Funktion ausübt, 20 430 S – also allein da schon um etwa 2 500 S weniger – plus eine Funktionszulage von 1 711 S – auch da besteht wieder ein Unterschied von ein paar hundert Schilling –, obwohl er genau dieselbe Tätigkeit macht. Ein 55-Jähriger würde im selben Fall brutto 28 648 S plus eine Funktionszulage von 3 424 S erhalten. Obwohl alle drei dieselbe Aufgabe erfüllen, dieselbe Verantwortung haben, verdienen sie unterschiedlich viel. Das sehe ich nicht ein – speziell bei der Funktionszulage. Man müsste schauen, dass sich beim Zulagensystem etwas tut.

Dasselbe System wirkt sich bei der Funktionsgruppe 7 – vorher habe ich von der Funktionsgruppe 4 gesprochen – so aus, dass für dieselbe Tätigkeit ein 30-Jähriger 5 500 S weniger erhält als ein 55-Jähriger. Der 55-Jährige verdient 5 500 S mehr, und das ist nicht einzusehen. Was ist daran gerecht?

Für dieselbe Leistung dasselbe Gehalt – das ist unsere Auffassung, und deswegen können wir diesem Beschluss des Nationalrates nicht zustimmen, da unserer Ansicht nach damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wird. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)

Ich könnte jetzt noch fünf Stunden lang solche Beispiele anführen, aber das ginge zu weit, und ich habe das auch nicht vor. Ich kann Sie nur auffordern: Wenn Sie ein Gewissen haben, dann stimmen Sie gegen diesen Vorschlag! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.39

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird (3 und 7/NR sowie 6082/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Grillenberger übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Der Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom


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15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straßenbenützungsabgabegesetz geändert wird, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Ich bringe den Antrag des Finanzausschusses.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ledolter. – Bitte, Herr Bundesrat.

10.41

Bundesrat Johann Ledolter (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Gesetzesmaterie wird eine EU-Anpassung vollzogen, die sowohl fiskal- als auch verkehrspolitische Aspekte enthält. Sie wurde dementsprechend ambivalent aufgenommen.

Ich darf gleich vorausschicken, dass wir von der ÖVP dieser Gesetzesmaterie unsere Zustimmung geben werden, und zwar deshalb, weil auch die Kritiker zugeben müssen, dass diese Novelle ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist, auch wenn dieser Schritt vielleicht manchen nicht weit genug geht. Klar ist, dass damit der Schwerverkehr – das heißt LKWs mit mehr als vier Achsen sowie alte, besonders abgasreiche LKWs – in Zukunft stärker belastet wird und dass vor allem der Nah- und Zustellverkehr mit den kleineren, flexibleren Einheiten wie auch modernere und emissionsärmere LKWs weniger besteuert werden als die alten LKWs, die Abgasschleudern, die lauten und alten "Stinker", wie sie sehr plastisch bezeichnet werden.

Insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass es rund 3,3 Millionen Fahrten mit ausländischen Kennzeichen im Jahr gibt, möchte ich betonen, dass die Einnahmen aus dieser Erhöhung in etwa 350 Millionen Schilling, die, wie gesagt, von ausländischen Fahrern geleistet werden, ausmachen werden. Insgesamt ist zu unterstreichen, dass es bei uns auch entgegen anders lautenden Meinungen nicht billiger ist als anderswo in der EU. Die Straßenbenützungsabgabe bringt im Jahr etwa 1,1 Milliarden Schilling, wovon rund drei Viertel aus dem Inland aufgebracht werden und rund ein Viertel aus dem Ausland geleistet wird.

Diese Erhöhung beträgt nach Schätzungen des Ministeriums in etwa 37 Prozent. Dabei schöpfen wir die betreffende EU-Richtlinie voll aus. All jenen, denen das zu wenig ist, sei gesagt, dass die EU höhere Beiträge nicht möglich macht und dass alles, was nicht konveniert, an Herrn Verkehrsminister Einem, der diese Materie verhandelt hat, zu adressieren ist. Ich stelle es Ihnen, meine Damen und Herren, anheim, dieses Verhandlungsergebnis mit dem Hintergrund Ihrer eigenen Befindlichkeiten beurteilen zu wollen.

Ich möchte außerdem noch unterstreichen, dass hiemit auch ein wichtiger Schritt in Richtung Differenzierung der Tarife nach Umweltkriterien gesetzt wird und auch entsprechende Anreize für die Transportwirtschaft geschaffen werden, auf schadstoffärmere LKWs umzusteigen, was ohnehin schwierig genug ist für eine Branche beziehungsweise einen Wirtschaftszweig, der schwer belastet ist, denn es muss auch gesehen werden, dass bei einem EU-weiten Vergleich die LKW-Steuerbelastung in Österreich im obersten Drittel angesiedelt ist.

Man muss da entsprechend subtil vorgehen, damit das Ganze wirtschaftsverträglich bleibt, denn insbesondere die Arbeitsplätze in der Transportwirtschaft – es sind einige tausend, um die es da geht – sind damit unter Umständen gefährdet. Wir von der ÖVP verlangen daher wirtschaftsverträgliche Tarife, und das auch im Hinblick auf das Road-Pricing, das kommen wird. Die Auswirkungen auf die österreichische Wirtschaft sollen auch da möglichst gering gehalten werden. Vergessen wir nicht, dass über 70 Prozent des gesamten LKW-Verkehrs inneröster


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reichischer Verkehr sind und daher auch mehr als 70 Prozent der Mauteinnahmen von innerösterreichischen Spediteuren und Frächtern aufzubringen sein werden.

Meine Damen und Herren! Die Straßenbenützungsabgabe macht jährlich weit über 100 Milliarden Schilling aus, wovon rund 30 Milliarden Schilling an Investitionen für den Straßenbau rückgeführt werden, und das auch mit dem Hintergrund der Bemühungen der ASFINAG. Aber dazu noch später einige Bemerkungen.

Ich möchte zum Road-Pricing, dem wir von der ÖVP grundsätzlich positiv gegenüberstehen, anmerken, dass es prinzipiell notwendig ist, das Road-Pricing ausschließlich im Einklang mit unserem deutschen Nachbarn einzuführen. Ein Alleingang bei dieser Regelung ohne Berücksichtigung unseres wichtigsten Handelspartners, mit dem wir mehr als 45 Prozent Verkehrs- und Wirtschaftsverflechtung aufweisen, wird von der ÖVP nicht goutiert und ist für uns nicht vorstellbar.

Es ist beim Road-Pricing, meine Damen und Herren, auch noch darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Ost-West-Verflechtung Österreichs als einheitlicher Wirtschaftsraum erhalten bleibt und dass wir nicht durch eine Sonderregelung auch im Hinblick auf die Mautstellen-Verordnung diesen einheitlichen Wirtschaftsraum in seinem Erscheinungsbild gefährden.

Ein Wort noch zur Mautstellen-Verordnung: Wir liegen auch da richtig im Zeitplan. Ich möchte gleich die Vorwürfe, die in diesem Zusammenhang gegen Wirtschaftsminister Farnleitner gegebenenfalls erhoben werden könnten, zurückweisen. Es besteht wirklich nicht der geringste Anlass, Bundesminister Farnleitner diesbezüglich Zögerlichkeit vorzuwerfen. Ganz im Gegenteil! Solche politisch motivierten Versuche könnten höchstens aus einem Verständnis kommen, welches diese beiden von mir vorhin erwähnten Rahmenbedingungen nicht berücksichtigt.

Ich möchte auch noch unterstreichen, dass Minister Farnleitner in dieser Causa auf die Interessen der Bundesländer Rücksicht nimmt. Es wird von der Volkspartei keine Vorgangsweise unterstützt werden, die nicht das unbedingte Einvernehmen mit den Bundesländern sucht.

Ich sehe auch nicht ein, dass die Diskussion um die Mautstellen-Verordnung von manchen zum Vorwand genommen wird, jetzt plötzlich Programme betreffend den Straßenbau, die dringend notwendig sind, zu stoppen oder Lückenschlussprogramme in Frage zu stellen, um damit die Bundesländer vielleicht ein wenig in die Pflicht zu nehmen. Das weisen wir von der Volkspartei mit aller Entschiedenheit zurück.

Ergänzend zum Road-Pricing möchte ich noch in Erinnerung rufen, dass nach Berechnungen und einem vorliegenden Entwurf der ASFINAG unter Einrechnung der Kfz-Steuer und bei Wegfall der Straßenbenützungsabgabe für die ASFINAG relativ wenig übrig bleibt – nach eigenen Berechnungen in etwa 3,2 Milliarden Schilling –, weil auf Grund des relativ teuren Betriebssystems eine runde Milliarde an Betreiberkosten von den Mauteinnahmen abzuziehen sein wird. Das möchte ich an die Adresse all jener sagen, die sich vielleicht jetzt zu Verteidigern der ASFINAG aufraffen. Ich möchte Ihnen ein Bild von der nicht gerade überschäumenden Flexibilität der ASFINAG geben. Dies wird für mich dadurch demonstriert, dass die vierte Spur der Süd Autobahn zwischen Guntramsdorf und Wien bereits seit Wochen fertig ist, dass es aber nicht gelingt oder es nicht gewünscht wird, diese vierte Spur tatsächlich dem Verkehr zur Verfügung zu stellen.

Abschließend auch einige Bemerkungen an die Adresse des Herrn Verkehrsministers, um auch folgenden Aspekt abzudecken: Im Wissen um die schwierige Position der Verkehrswirtschaft warne ich vor dem Wunschdenken, dass mit diesen und ähnlichen Maßnahmen der Straßenverkehr auf die Schiene zu zwingen wäre. Ich fordere den Herrn Verkehrsminister auf, endlich mit der Polarisierung zwischen Straße und Schiene aufzuhören, sei es durch diskriminierende Werbung oder auch durch konkrete Behinderungen. (Beifall des Bundesrates Saller. )

Solange sich beim Angebot der ÖBB nichts ändert, und zwar im Hinblick auf bessere Logistik und verbesserte Flexibilität, so lange wird sich in diesem Bereich nichts bewegen.


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Es sind da aber, meine Damen und Herren, nicht nur Geldmittel erforderlich – die 37 Milliarden Schilling Defizit der ÖBB im Jahr sind genug –, sondern es ist vor allem Beweglichkeit in den Köpfen vonnöten – auch wenn manche da organisiert und mangels besserer Sachargumente noch so laut schreien. (Beifall bei der ÖVP.)

10.51

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Hoscher. – Bitte, Herr Bundesrat.

10.51

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Meinem Vorredner möchte ich in einer Sache gleich Recht geben: Es stimmt, dass die EU keine höheren Tarife vorsieht, wohl aber kennt sie andere Systeme. Aber das Brieferl an den Verkehrsminister sollte man meiner Meinung nach gleich an den Wirtschaftsminister am Stubenring weiterleiten. Die Post wird das gerne erledigen. (Bundesrat Ledolter: Wenn sie nicht gerade streikt!) – Dazu gehören immer zwei.

Die heute zu behandelnde Novelle weist, wie schon erwähnt wurde, sicherlich einige erfreuliche Aspekte in Bezug auf den Bereich der Ökologisierung, was die Schadstoffklassen angeht, auf. Weniger erfreulich ist meiner Meinung nach der fiskalische Effekt, da der Ausfall auf rund 100 Millionen Schilling geschätzt wird und die Straßenbenützungsabgabe seit dem Beitritt Österreichs zur EU ohnehin deutlich gesunken ist. – So viel zur enormen Belastung der Frächter in Österreich.

Die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes in concreto – anstehende Generalsanierung der West Autobahn wie zahlreiche dritte Spuren im Bereich der Süd Autobahn oder der Lückenschluss – erfordert ohne Zweifel zusätzliche finanzielle Mittel, die mit den Einnahmen aus der Straßenbenützungsabgabe mit Sicherheit nicht zu leisten sind. Das war im Übrigen auch Ausgangspunkt von etlichen Gesetzen, die in den letzten Jahren beschlossen wurden, wie zum Beispiel des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes oder des Infrastrukturgesetzes 1997 und einer damit verbundenen Neuorientierung der ASFINAG, die von einer Finanzierungsgesellschaft in Richtung eines Bewirtschaftungskonzerns gegangen ist, in dem nunmehr sämtliche Einnahmen im Unterschied zu früher zu 100 Prozent für die Erhaltung und den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes zweckgebunden sind.

Das war auch einer der Gründe dafür, dass sich die Regierungsparteien dazu verstanden haben, das LKW-Road-Pricing, das heißt, eine entfernungsabhängige Maut, so rasch wie möglich einzuführen. Der Zeitpunkt der Einführung wurde leider mehrfach verschoben. Die ASFINAG hat ein ziemlich gutes, praktikables Modell in Abstimmung mit Experten und auch in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium vorgelegt, nämlich das Konzept eines halb offenen dualen Mautsystems, das am 1. 1. 2002 eingeführt werden sollte. Es sollte deswegen eingeführt werden – nun geht das Brieferl retour an den Stubenring –, weil die Voraussetzung für die Einführung dieses Mautsystems die Erlassung der Mautstellen- und Mauttarif-Verordnung ist – einer Verordnung, deren Entwurf von der ASFINAG bereits im Juni dieses Jahres dem Wirtschaftsministerium vorgelegt wurde. Dies geschah im Übrigen nach monatelangen Abstimmungsgesprächen sowohl mit den Bundesländern als auch mit den betroffenen Ministerien. Bei den Bundesländern selbst gibt es zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr viele Probleme, dort hat man sich weitestgehend geeinigt, sodass eigentlich einer Unterzeichnung nichts mehr entgegenstünde. (Zwischenruf des Bundesrates Ledolter. ) Auch mit Salzburg finden laufend Gespräche statt. Da geht es im Wesentlichen auch nur mehr um eine Hauptmautstelle. Im Übrigen wird es sicherlich nicht möglich sein, dass sämtliche Wünsche aller Bundesländern berücksichtigt werden, denn dann wird es kein Mautsystem geben. Dann hätte man sich nicht dazu verständigen sollen, dass man es einführt.

Wie gesagt, seit Juni brütet das Wirtschaftsministerium offensichtlich konzentriert über der Frage, wo, auf welcher Seite man diese Verordnung unterschreiben muss, denn erlassen ist sie bis dato nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass das mit dem Datum 3. Oktober zu tun hat, dass


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bis jetzt nicht unterschrieben wurde. (Bundesrat Ledolter: ... nicht geklärt ist! Die Fakten liegen auf dem Tisch!)

Da gehen unsere Meinungen aber weit auseinander. Ich war bei der Verhandlung dabei und kann sagen: Substanziell liegt da eigentlich überhaupt nichts mehr im Argen. Im Gegenteil: Arg sind die Konsequenzen, die mit einer Verschiebung verbunden sind. Diese Konsequenzen sind schlimm, auch wenn im Nationalrat zum Beispiel Abgeordneter Stummvoll meinte, dass es kein Problem macht, wenn man das ein halbes Jahr verzögert. Nun, pro verzögertem Monat kommt es zu Einnahmensverlusten in der Höhe von 300 Millionen Schilling. Pro Monat! Das macht für ein halbes Jahr 1,8 Milliarden Schilling aus. Ob das ein Betrag ist, auf den man angesichts der anstehenden Probleme so leicht verzichten kann, bin ich mir nicht ganz sicher.

Weitere Konsequenzen sind klarerweise die Rückstellung von Lückenschluss- und Generalsanierungsprojekten, eine höhere Verschuldung und ein damit verbundener höherer Zinsaufwand. Nur zur Illustration: Sollte das Road-Pricing überhaupt nicht eingeführt werden – es gibt durchaus Lobbys, die dahinter sind, dass das nicht geschieht –, würde der ASFINAG bis zum Jahre 2010 ein finanzieller Schaden in der Höhe von 25 Milliarden Schilling entstehen. Auch das ist nicht gerade ein kleiner Betrag.

Dazu kommt, dass das entsprechende Bundesbudget ... (Bundesrat Ledolter:  ... 110 Milliarden!) – 25 Milliarden Schilling sind auch nicht so wenig. Ich hätte es gerne auf meinem Konto. Aber gut. (Bundesrat Ledolter: Aber das jährlich!) – Na ja, aber trotzdem. Das ist für den Straßenausbau eine nicht unwesentliche Größe.

Auch das Eigenkapital der ASFINAG wird im Jahre 2001 wahrscheinlich aufgebraucht sein, sodass das Bundesbudget wahrscheinlich zunehmend in Anspruch genommen werden muss. Das bedeutet natürlich wiederum, dass das Budgetdefizit nicht so leicht sinken und auch die Staatsverschuldung nicht so leicht abbaubar sein wird, wie das in Sechs-Punkte-Programmen gerne aufgenommen wird. Ich muss sagen: Wenn man den Abbau der Staatsverschuldung und die Rückführung des Budgetdefizits verlangt und gleichzeitig die Einführung des LKW-Road-Pricings behindert, dann kann man eines von diesen Zielen nicht ganz ernst meinen – außer man glaubt an das Christkind oder an den Schatz im Silbersee oder derartige Dinge. (Bundesrat Dr. d'Aron: Seid ihr in der Regierung?) – Wir schon, und zwar relativ lange schon. (Bundesrat Dr. Nittmann: Gemeinsam?)

Ein leistungsfähiges hochrangiges Straßennetz ist ohne Zweifel ein extrem wichtiger Faktor der Qualität eines Wirtschaftsstandortes, sodass der Vorschlag, man möge mit der Einführung des LKW-Road-Pricings so lange warten, bis auch andere europäische Länder das mitvollziehen, etwa Deutschland, in Wirklichkeit den Wirtschaftsstandort schädigt, ihm nicht hilft, und zwar aus mehreren Gründen.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Wirtschaftspolitik ist ohne Zweifel die Schaffung von Rahmenbedingungen, die der Ökonomie komparative Wettbewerbsvorteile geben. Je länger mit dem Ausbau der Infrastruktur im Bereich des Straßennetzes zugewartet wird, weil die finanziellen Mittel nicht vorhanden sind, desto mehr Wettbewerbschancen verlieren wir in diesem Bereich.

Im Übrigen überlegt auch Deutschland, Mitte 2002 ein LKW-Road-Pricing einzuführen. Nur: Im Unterschied zu Österreich hat Deutschland diesbezüglich keine Vorarbeiten geleistet. Da kommt wiederum die ASFINAG, die angeblich so unflexibel ist, ins Spiel. Sie hat ein jederzeit implementierbares System ausgearbeitet, das sozusagen wiederum in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium der Mautstellen-Verordnung harrt. Das ist ein Konzept, bei welchem wir einen technischen Know-how-Vorsprung haben. Das heißt: Das ist ein Konzept, bei welchem die ASFINAG und österreichische Firmen, die an der Umsetzung beteiligt sind, eindeutig Chancen haben, in den Know-how-Export zu gehen, zusätzliche, hochwertige österreichische Arbeitsplätze und österreichische Wertschöpfung zu schaffen. Da gilt das Motto: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn es die Deutschen sind, werden sie das exportieren und womöglich dann noch uns verkaufen.


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Auch die Bauwirtschaft benötigt dringend Aufträge. Auch diese sind nicht finanzierbar, wenn keine zusätzlichen Mittel vorhanden sind. Das trifft auch auf die Verkehrssicherheit zu. Ich höre immer wieder, dass der Bau von zweiten Tunnelröhren von der ASFINAG gefordert wird. Das muss doch irgendjemand bezahlen, aber das Geld ist schlicht und einfach nicht vorhanden. Auch beim Transitverkehr wartet die österreichische Bevölkerung weiterhin auf eine Entlastung, gerade in Wien. All das sind Punkte, die für die Bundesländer wesentlich sind.

Wenn ich mir in Wien etwa die Verkehrsbelastung auf der A 22 oder auf der A 23, Praterbrücke, anschaue, dann erscheint mir dagegen der Brenner, überspitzt gesagt, wie ein Erholungsgebiet. Das sind zum Teil fast die fünffachen Belastungen im DTV.

Ein kurzes Wort auch zur Technik, weil immer gesagt wird, man soll die Einführung des Road-Pricings verschieben, weil die Technik noch nicht ausgereift sei oder weil dann andere Länder andere Systeme einführen würden. In dieser Hinsicht kann ich Sie auch beruhigen: Das System der ASFINAG ist ein Nahbereich-Funkkommunikationssystem, das nicht nur weltweit erprobt ist, sondern außerdem ein evolutives System ist. Das heißt, dass es anpassbar ist an geänderte technische Rahmenbedingungen, anpassbar an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und anpassbar auch an geänderte Kundengewohnheiten. Es entsteht also überhaupt kein Problem, wenn man das einführt. Das ist jederzeit mit anderen Systemen kompatibel.

In diesem Sinne hoffe ich, dass das Wirtschaftsministerium doch im Zuge des einkehrenden Weihnachtsfriedens vielleicht auch ein bisserl verstärkte ökonomische Besinnung an den Tag legt (Bundesrat Dr. Nittmann: Bravo!) und man sich dort endlich einigt, auf welcher Seite jetzt tatsächlich dieses Gesetz zu unterschreiben ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Dr. Nittmann und Dr. d'Aron. )

Ganz zum Schluss – das rote Licht leuchtet schon – möchte ich noch dem Herrn Staatssekretär für seine hervorragende Arbeit im Finanzministerium danken und ihm alles Gute für seinen weiteren Lebensweg wünschen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.00

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte, Herr Bundesrat.

11.00

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf ist stark EU-determiniert, das wissen wir ohnehin. Zur Historie ist zu sagen, dass die entsprechende Richtlinie etwa ein Jahr alt ist. In der Zwischenzeit hat am 10. und 11. Dezember ein Verkehrsministertreffen stattgefunden, bei dem über Liberalisierungen bei der Schiene geredet wurde.

Der vorliegende Entwurf vollzieht eine zirka einjährige Richtlinie im Straßenverkehr. Da wurde auf das Verkehrsministertreffen keine Rücksicht genommen. Das lässt sich so erklären, dass wir in Österreich die Verkehrskompetenzen auf jeweils andere Bereiche aufgeteilt haben – Straße, Finanz, Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt, Unterstützung durch die Familien. Ergo dessen ergibt es sich, dass wir nunmehr einen Entwurf haben, der selbstverständlich einen fiskalpolitischen Aspekt im Hintergrund hat, jedoch im Grunde genommen keinen verkehrswirtschaftlichen und verkehrswissenschaftlichen Aspekt.

Worum geht es eigentlich? – Es geht darum, dass wir im Rahmen der österreichischen Wirtschaftsordnung zwischen den einzelnen Verkehrssystemen, den Verkehrsträgern und dann wieder zwischen den Verkehrsunternehmen einen Wettbewerb haben und haben wollen. Wir wollen Kostenwahrheit zwischen den Verkehrsträgern haben, und wir wollen, dass die Verkehrsunternehmen einen wirtschaftlich guten Verkehr abwickeln, der grundsätzlich umweltfreundlich ist – auch der vorliegende Entwurf geht in diese Richtung –, und selbstverständlich einen gewissen fiskalpolitischen Effekt erwirtschaften.

Das ist natürlich nicht der Fall, wenn man einen derartigen Entwurf vorlegt, obwohl dieser Entwurf grundsätzlich Ideen enthält, die in die richtige Richtung gehen: stärkere finanzielle Belas


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tung umweltfeindlicher Systeme, oder stärkere Berücksichtigung der Abnutzung des Verkehrsweges Straße und dadurch auch das Verlangen von höheren Kosten.

Für mich war diese Diskussion, wie sie von Herrn Bundesrat Ledolter und Herrn Bundesrat Mag. Hoscher geführt worden ist, sehr interessant. Natürlich muss Herr Bundesrat Ledolter die Interessen der Wirtschaft vertreten. Ich finde, es ist ein guter Schritt, sich hier so zu äußern, dass man sagt: Wenn es zu einem Road-Pricing kommt, dann sicherlich nur im Einklang mit den anderen. Das war die grundsätzliche Botschaft, das ist sicherlich ein Schutz unserer Wirtschaft.

Nur kann ich Herrn Mag. Hoscher nicht verstehen – das muss ich ehrlich und offen sagen –, weil ich, als er seine Ausführungen darüber getätigt hat, was in der Bundesregierung alles falsch läuft, das Gefühl gehabt habe: Die SPÖ war bis jetzt nicht in der Bundesregierung, sondern offenbar in Opposition, und daher wurde zum Ausdruck gebracht, was alles verbesserungsfähig wäre. (Demonstrativer Beifall des Bundesrates Ledolter und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich meine Folgendes: Grundsätzlich mag es schon so sein, dass Herr Bundesminister Farnleitner mit Herrn Bundesminister Einem nicht gut reden kann, oder umgekehrt. Der eine macht "Schiene statt Verkehrslawine", ohne dabei die Kostenseite zu berücksichtigen, er geht auf ein Verkehrsministertreffen und erläutert dort seinen Standpunkt. Der andere sieht die Welt vielleicht anders und überlegt das Road-Pricing. Es gibt dort also keine in dem Sinne richtig gute, kollegiale, wirklich funktionierende und alle Synergien nutzende Zusammenarbeit. Offenbar ist das nicht der Fall. (Bundesrat Dr. Böhm: So ist es!)

Wir als Freiheitliche würden uns jedenfalls wünschen, dass in Zukunft die Verkehrskompetenzen in einem Verantwortungsbereich zusammengeführt und fokussiert werden (Beifall bei den Freiheitlichen) , um wirklich zu einer konzertierten Verkehrspolitik zu finden. (Bundesrat Mag. Gudenus: Ja!)  – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen. (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer verabschiedet sich mit Händedruck von Vizepräsidentin Haselbach.)

Herr Staatssekretär! Auch von mir persönlich alles Gute für die Zukunft!

5. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird (17/A, 1/A und 11/NR sowie 6080/BR der Beilagen)

6. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die


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dem Bundesbezügegesetz unterliegen (Pensionskassenvorsorgegesetz – PKVG), geändert wird (12/NR sowie 6081/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird, und

ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird.

Die Berichterstattung über die Punkte 5 und 6 hat Herr Bundesrat Ing. Gruber übernommen. Ich darf ihn um die Berichte bitten.

Berichterstatter Ing. Franz Gruber: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird.

Diese Änderung des Bezügebegrenzungsgesetzes sieht vor, dass in Hinkunft die Inflationsrate der letzten beiden Jahre oder der Pensionsanpassungsfaktor für das laufende Jahr für die Anpassung der Bezüge öffentlicher Funktionäre heranzuziehen ist.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, der Bundesrat wolle dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Zum Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird:

Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Verfassungsausschusses des Nationalrates betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Dezember 1999 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gasteiger. – Bitte.

11.08

Bundesrat Klaus Gasteiger (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Naturgemäß geben Politikerbezüge immer wieder Anlass zu Diskussionen. Allerdings sollte dabei auf sachlicher Ebene argumentiert werden. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass ich den verschiedensten Ausführungen, welche da lauten, die Politik bewege sich in einer geschützten Werkstätte, nicht ganz Folge leisten kann. Gerade die letzten Nationalratswahlen haben gezeigt, wie schnell sich die Situationen verändern können und dass – wenn Sie so wollen – auch der Politiker dem freien Markt insofern unterliegt, als er jederzeit abgewählt werden kann.


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Ich glaube, dass ohne Unterschied der Parteien in allen demokratisch regierten Ländern die Überzeugung vorherrscht, dass die Politik einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren eines Staates und einer Gesellschaft leistet. Wenn wir nun wollen, dass diese Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen werden, müssen wir bereit sein, den Parteien entsprechende Geldmittel zur Verfügung zu stellen und auch den Politikern entsprechende Bezüge zu bezahlen. Erst dann ist es möglich, dass Parteien und Politiker unabhängig und zum Wohl des Landes arbeiten können.

Wäre dem nicht so, dann wäre die Politik ausschließlich im Ermessen jener Lobbys, die es sich leisten können. Das hieße aber nichts anderes, als dass einige wenige auf Grund ihrer wirtschaftlichen Macht alles bestimmen könnten. Das ist ein Zustand, den wohl niemand – ich glaube, auch nicht die FPÖ – wirklich erstrebenswert finden kann. Daher gilt in Österreich der Grundkonsens, dass Parteien und Politiker für ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung sowie für die Ausübung der Regierungs-, Kontroll- und Oppositionstätigkeit entsprechende Bezüge beziehungsweise Förderungen erhalten.

Die Bezügegesetze des Bundes und der Länder stellen kein starres System dar, sondern wurden im Laufe der Zeit immer wieder entwickelt und auch verbessert. Es ist aber unbestritten, dass es in der Vergangenheit Privilegien gegeben hat, die zu Recht kritisiert wurden. Insbesondere wurde immer bemängelt, dass die Bezügegesetze des Bundes und der Länder unterschiedlich und undurchschaubar sind und dass es kein transparentes, durchgängiges System gebe, das auch für den nicht informierten Betrachter einfach und verständlich ist.

Diese berechtigte Kritik wurde zum Anlass genommen, um 1997 ein völlig neues Bezügebegrenzungsgesetz zu erlassen. Dieses Gesetz gilt sowohl für die Politikerbezüge im Bund als auch in den Ländern und Gemeinden. Wesentlicher Inhalt ist zum einen, dass es nunmehr eine Bezügepyramide gibt, die vom Bundespräsidenten abwärts bis zu den Bürgermeistern in den Gemeinden eine Bezugsobergrenze einzieht, und zum anderen, dass die Politikerpensionen abgeschafft wurden. Weiters wurde ein Verfahren hinsichtlich der Bezügeerhöhungen eingeführt, wobei der Anpassungsfaktor durch den Rechnungshof errechnet wird. In Zukunft ist es eben nicht mehr so, dass sich die Politiker ihre Bezugserhöhungen selbst festlegen, sondern es gibt ein objektivierteres Verfahren.

Warum der Anpassungsfaktor heuer vergleichsweise hoch ausgefallen wäre, ist zu erklären. Den Ausgangsbetrag bildet das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen des Jahres 1996, und das hat sich seither eben um zirka 3 Prozent, um 3,3 Prozent erhöht. Man kann daher diesen Wert nicht ohne weiteres mit jenem Betrag vergleichen, der für die heurigen Pensionserhöhungen errechnet wurde, weil es sich eben um einen längeren Zeitraum handelt.

Ich glaube, wichtig ist jedenfalls, dass wir am System der Bezugspyramide festhalten sollen und dass es nicht mehr so sein darf, dass sich Nationalrat beziehungsweise Landtage die Bezugserhöhungen selbst beschließen können.

Kurz noch zu den Freiheitlichen: Deren Vertreter fordern zwar immer öffentlich und von starkem Medienecho begleitet eine Zurückhaltung bei den Politikerbezügen. Sie sind immer die Ersten, wenn es darum geht, die Klub- und Parteiförderungen in voller Höhe beim Land beziehungsweise beim Bund anzufordern. Auch eine eigentümliche Meinung des Herrn Dr. Jörg Haider: Er meint, dass die Politiker nicht mehr als 60 000 S aus Steuergeldern verdienen dürfen. – Nur ist er bis heute die genaue Erstellung eines solchen Konzeptes und eine Erklärung, ob brutto oder netto (Bundesrat Dr. Böhm: Netto!), oder was auch immer da gemeint ist, schuldig geblieben. (Bundesrat Mag. Gudenus: Netto für brutto! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Es gibt schon jetzt drei Politiker-Typen: einmal den wohlhabenden Politiker, der nicht von der Politik leben muss – Dr. Haider und Herr Prinzhorn sind prominente Beispiele dafür (Bundesrat Dr. Aspöck: Die gibt es in der SPÖ auch! – Bundesrat Dr. Böhm: Keinen Neidkomplex!)  –, Idealisten, die nicht von der Politik leben müssen, weil sie höhere Einkommen auf dem freien Markt bekämen, es aber trotzdem tun – Bundeskanzler Klima, aber auch seine Staatssekretäre


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Wittmann und Ruttenstorfer gehören zu dieser Kategorie –, oder Berufspolitiker, die die derzeitigen Politikereinkommen für mehr oder weniger angemessen halten.

Seit Jahrzehnten wird eine Privilegiendebatte nach der anderen geführt, nur gibt es längst keine Privilegien mehr, die abgeschafft werden müssen. Vorbei sind die Zeiten, in denen Abgeordnete mit dem Tag ihrer Angelobung einen automatischen Anspruch auf eine Pension erworben haben. Vorbei sind die Zeiten, in denen Politikerbezüge steuerlich begünstigt waren. Vorbei sind die Zeiten, in denen Bundesländer-Politiker unterschiedlichen Bezügeregelungen unterworfen waren.

Es mag sicherlich sein, dass es für all diese Sonderregelungen früher sachlich begründete Rechtfertigungen gegeben hat und natürlich auch berechtigte Argumente dafür. Das mag sein. Das nährt aber genau jenen Verdacht, den die Politiker vermeiden wollen und der auch nicht korrekt ist: dass sie nicht zu rechtfertigende Vorteile aus dem politischen Geschäft zögen. Das Gegenteil ist der Fall.

Wer heute in die Politik geht, nimmt eine Zeit- und Arbeitsbelastung auf sich – was aber jedem bewusst ist –, die jedem Bekenntnis zur Arbeitszeitverkürzung Hohn spricht. Wer heute in der Politik tätig ist, steht unter Beobachtung, sodass es weder Privat- noch Familienleben gibt. Wer heute das politische Geschäft verlässt, ist in den meisten Fällen – natürlich bestätigen Ausnahmen die Regel – derart stigmatisiert, dass er kurz- beziehungsweise mittelfristig keine neue Arbeit finden kann oder in einem neuen Job als Protektionskind verrufen ist.

An all dem ist das politische Establishment zu einem gut Teil selbst schuld. Weil es auf populistisches Nachgeben statt auf gesundes Selbstbewusstsein setzt, verspielt es jeden Respekt. Um diesen Respekt nicht zu verspielen und auch um diesen Respekt vor uns selbst zu haben, werden wir Sozialdemokraten diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

11.15

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schaufler. – Bitte.

11.15

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Verehrte Damen, geschätzte Herren! Die Debatte und Diskussion rund um Politikerbezüge und -einkommen ist meines Erachtens älter als die Zweite Republik. Sie wird auch in Zukunft immer wieder geführt werden müssen.

Dass die Politik und die Politiker selbst wohl nicht immer mit dem richtigen Augenmaß auf die Diskussion antworten, zeigt die Regelung aus dem Jahr 1997, die meines Erachtens den Fehler hatte, dass sie nicht mit Beispielen dafür, wie sie vergangenheitsbezogen gewirkt hätte, durchgerechnet wurde. Das ist meines Erachtens der Fehler.

Vor allem das Zusammenfallen des Wahltages, 3. Oktober, mit dem Veröffentlichungsdatum, zu dem der Generaldirektor des Rechnungshofes (Bundesrat Dr. Böhm: Präsident!) – der Präsident, pardon, ich habe ja gewusst, ich habe jetzt den Falschen im Kopf, ich bitte, das zu berichtigen –, der Präsident des Rechnungshofes seiner Pflicht nachgekommen ist, hat natürlich zu großem Unmut bei den Wählern, in der Bevölkerung führen müssen. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber das habt ihr beschlossen!)

Da alle anderen Gruppierungen – selbst Branchen, die große Exporterfolge erreicht haben, ich denke an die Metallindustrie und dergleichen mehr – Lohnabschlüsse zustande gebracht haben, die mit 2 Prozent oder 2,5 Prozent zu Buche geschlagen haben, wäre natürlich eine Anhebung der Politikerbezüge um 3,3 Prozent tatsächlich ein Problem gewesen. Es ist richtig, dass hier in dem Bericht der Begriff "nicht vertretbar" vorhanden ist. Dem kann ich mich anschließen. Tatsächlich wäre es nicht vertretbar gewesen.


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Aber wenn wir – das hat mein Vorredner schon getan – Jahrzehnte zurückblicken, dann sehen wir, dass es die Diskussion, ob Privilegien oder nicht, immer gegeben hat. Das kann man so und so sehen. Ursprünglich waren die Politikerbezüge niedriger und steuerlich begünstigt, da gab es die Diskussion: Warum sind sie steuerlich begünstigt? – Dann hat man die Steuerpflicht in voller Länge eingeführt und hat die Politikerbezüge etwas angehoben. Das ist eben der Zug der Zeit gewesen – und dann hieß es: Die Politikerbezüge sind zu hoch, da muss sich etwas ändern.

Es hat sich mit den Regelungen von 1997 sehr viel geändert. Mit der völlig neuen Pensionsregelung ist das alte System ad acta gelegt worden. Ich denke, dass an und für sich ein Politiker, der seine Aufgaben ernst nimmt, mit dem jetzigen System eigentlich Anerkennung für seine Tätigkeit findet. Die Steuerleistung ist nicht so gering, wie alle wissen, die hier sitzen. Nur der einzelne Bürger sagt – das habe ich manchmal in Kursen erlebt, in denen ich über Arbeitsrecht referieren durfte, dass da auf einmal die Frage kommt –: Na ja, so ein Politiker, so ein Nationalrat verdient 100 000 S, das steht 14-tägig in der Zeitung, warum muss er so viel bekommen?

Wenn man dann auflistet, wie die Realität der Abgabenlast tatsächlich ist, dann gibt es großes Erstaunen. Denn der Durchschnittsbürger weiß nicht, wie sich die steuerliche Progression nach oben hin entwickelt. Wenn man ihm das realistisch vor Augen führt, kann man auch Verständnis für Politikerbezüge zustande bringen. Nur spielen das die Medien völlig anders, das ist unser Problem, die wir als Politiker tätig sind. Wir stehen an der Front – das ist klar – und sind ständigen Angriffen ausgesetzt. Das wird auch in Zukunft so sein.

Ich meine, dass man mit der nunmehr vom Nationalrat beschlossenen Regelung, der wir zustimmen werden – sodass es zwei Werte gibt, die Inflationsrate des Vorjahres und den Pensionsanpassungsfaktor, und dass von beiden nicht eine Mischform, sondern der niedrigere Wert genommen wird –, eigentlich glauben müsste, dass die Diskussion in Zukunft verstummen wird. Ich denke aber nicht, dass es so ist. Man wird wieder etwas finden. Es wird wieder Diskussionen geben.

Dann sollten wir aber eines nicht mehr tun, nämlich auf Grund einer nicht ganz berechtigten Diskussion – wenn sie jedoch wie jetzt berechtigt ist, sehr wohl! – eine Anlassgesetzgebung zu betreiben, sondern wohl überlegt zu prüfen, durchzurechnen, was Realität ist, und dann die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

In diesem Sinn meine ich, dass mit dem vorliegenden Beschluss der Diskussion um die Politikereinkommen vorerst ein Ende gesetzt wird. Es mag der Bürger da oder dort schon Recht damit haben, dass der eine oder andere vielleicht ein bisschen zu viel bekommt – zumindest aus der Sicht des Bürgers, im Nicht-Wissen, was tatsächlich geleistet, gearbeitet wird. Im Großen und Ganzen aber glaube ich, dass das nun vorliegende System und dessen Anpassungskriterien treffsicher sind und der Bürger damit leben wird können. Auch die Politiker werden damit leben müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.21

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Buchinger. – Bitte.

11.21

Bundesrat Ludwig Buchinger (Freiheitliche, Niederösterreich): Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren wurde im Nationalrat ein Bezügegesetz beschlossen, dem alle Parteien außer wir Freiheitlichen zugestimmt haben. Diesem "Bezügeerhöhungsgesetz" für Politiker, durch das es 1 Million Schilling mehr für den Bundeskanzler, 600 000 S mehr für den Vizekanzler und auch mehr für diverse andere Politiker gegeben hat (Bundesrat Prähauser: Bis hin zu den Landeshauptleuten natürlich!), haben wir damals aus guten Gründen die Zustimmung verweigert.

Damals wurden wir von Ihnen geprügelt, heute, rund zwei Jahre später, stellt sich heraus, dass wir wieder einmal Recht gehabt haben, als wir dieses Gesetz vorausschauenderweise abgelehnt haben. Heute haben auch Sie das schon erkannt.


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Denn geht es nach dem von Ihnen im Jahre 1997 beschlossenen Bezügegesetz, dann würde jetzt tatsächlich jeder Politiker eine Gehaltserhöhung von 3,3 Prozent bekommen. Das heißt, jeder von uns Bundesräten würde um rund 1 650 S mehr pro Monat kassieren – andererseits speist man aber jene Leute, die hart für dieses Land gearbeitet und es wieder aufgebaut haben, mit einer Pensionserhöhung von 0,6 Prozent ab. (Widerspruch bei ÖVP und SPÖ. – Bundesrat Schaufler: Das stimmt nicht, wie Sie heute gehört haben!)

Meine Damen und Herren! Diese Ihre Denk- und Handlungsweise ist der Stoff, aus dem unsere Wahlerfolge und Ihre Wahlniederlagen gemacht sind. (Bundesrätin Schicker: Sagen Sie die volle Wahrheit!)

Jetzt, nachdem die Zweidrittelmehrheit von SPÖ und ÖVP im Nationalrat gefallen ist, wird es nicht mehr möglich sein, ein solches Gesetz zu beschließen. Das haben auch Sie erkannt und sind daher sogar bereit, gemeinsam mit uns dieses ungerechte Bezügegesetz zu ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben immer den Standpunkt vertreten, dass die Politiker im Vergleich zu den arbeitenden Bürgern und Pensionisten mehr als genug verdienen. Daher darf es in Zukunft keine Reallohnerhöhung für Politiker mehr geben, und deshalb ist der jetzt vorgeschlagene Weg richtig.

Die Anpassung der Politikergehälter soll höchstens mit der Inflationsrate bemessen werden. Wenn jedoch die Anpassung der Pensionen in Zukunft unter dieser Inflationsrate liegt, dann werden auch die Gehälter der Politiker nur um diesen niedrigen Anpassungsfaktor angehoben werden.

Ich glaube, dieses abgeänderte Gesetz ist fair und dokumentiert, dass auch wir Politiker jene Spielregeln einhalten, die wir unseren Bürgern vorgeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. – Bitte.

11.24

Bundesrat Mag. John Gudenus (Freiheitliche, Wien): Frau Vizepräsidentin! Die Herren und Damen der Bundesregierung sind nicht anwesend – was mich einigermaßen erstaunt! –, daher frage ich die Frau Vizepräsidentin, warum kein Vertreter der Bundesregierung hier ist.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Das entzieht sich meiner Kenntnis.

Bundesrat Mag. John Gudenus (fortsetzend): Es entzieht sich auch meiner Kenntnis. Ich finde es nicht gut, dass die Bundesregierung in einer Sitzung wie dieser durch Abwesenheit glänzt. Das ist eine Brüskierung dieser zweiten Kammer.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Es ist dies schon primär ein Beschluss des Parlaments und keine Regierungsvorlage. Daher muss ich ehrlich sagen: In diesem Fall empfinde ich es nicht ganz so schlimm, dass niemand von Seiten der Bundesregierung anwesend ist.

Allerdings haben Sie Recht, es wäre ein Zeichen der Höflichkeit gewesen. Aber die vorliegenden Beschlüsse stammen von den Abgeordneten.

Bundesrat Mag. John Gudenus (fortsetzend): Das ist bei allen Gesetzen der Fall, Frau Präsidentin, dass die Beschlüsse von den Abgeordneten und den Bundesräten kommen und dass die Minister und Staatssekretäre hier das Rederecht haben und jederzeit das Wort ergreifen können.

Trotzdem reklamiere ich die Abwesenheit eines Regierungsmitgliedes! Es wäre möglich gewesen, den Herrn Staatssekretär – sei es nur in Vertretung der Vertretung – weiter hier sitzen zu lassen. Er ist sehr sympathisch, ich bin traurig, dass er gegangen ist. (Heiterkeit.) Hat jemand etwas dagegen? (Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Nein, das ist eine Tatsache.


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659. Sitzung / Seite 38

Zur Sache, meine Damen und Herren! Wir haben also heute ein Bezügegesetz für Politiker zu beschließen – 0,6 Prozent Gehaltserhöhung ab Juli 2000. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass das ein Ausdruck der jahrelangen, jahrzehntelangen finanziellen Überforderung dieses Staates ist, welche sich in einer Misswirtschaft sondergleichen der nun schon 13, 14 Jahre dauernden SPÖ-ÖVP-Regierung dokumentiert.

Immer wieder wurde uns eingeredet, wie gut es dem Staat geht. Wir protzen damit, einer der reichsten Staaten Europas, wenn nicht gar der Welt zu sein, finanziell aber – budgetmäßig gesehen – pfeifen wir aus dem letzten Loch. Es wird immer mehr versprochen, als dann gehalten werden kann. (Zwischenruf der Bundesrätin Fuchs. ) Eigentlich kann man nur den Antonius aus Shakespeares "Julius Caesar" zitieren: "Nun wirk es fort. Unheil, du bist im Zuge: Nimm, welchen Lauf du willst!" – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Dieses Zitat stammt von Shakespeare, er lässt es Marc Anton sagen. Ich will es nicht so haben! Wir bemühen uns auch, dem mit einem gemeinsamen Gesetzesantrag – mit 0,6 Prozent – ein bisschen gegenzusteuern, aber damit ist es nicht getan. Ich sage Ihnen: Unseren Staatsschulden werden wir damit nicht Herr werden! – Herr Finanzminister Edlinger, der die Sache eigentlich zu vertreten hätte, ist ein ehrenwerter Mann. Das sind sie natürlich alle, die in dieser Regierung sitzen, nämlich "ehrenwert" – ebenfalls in Anlehnung an Shakespeares "Julius Caesar".

Edlinger ist sehr wohl ehrenwert, aber er hat uns auch gesagt, dass wir 20 Milliarden Schilling einsparen müssten. – Aber es ertönt auch der Ruf, dass wir 50 Milliarden Schilling einsparen müssen, und das werden wir mit der geringen Bezugserhöhung um 0,6 Prozent für Politiker sicherlich nicht wettmachen.

Es ist dem Chef des Wirtschaftsförderungsinstitutes, Kramer, zuzustimmen, es ist Professor Frisch, ja auch Rechnungshofpräsidenten Fiedler zuzustimmen, dass ganz andere Dinge notwendig sind, um diesen Staat oder vielmehr den Staatshaushalt zu sanieren – denn nicht der Staat, sondern der Staatshaushalt liegt im Argen.

Dazu gibt es sehr viele Möglichkeiten, die jedoch nie angesprochen werden: Es ist zwar sehr wohl möglich, bei Gehältern zu sparen, aber man muss auch einmal auf den Kern dieser ganzen Misswirtschaft zurückkommen und feststellen, dass wir Guthaben – uneinbringliche Guthaben. – im Ausland haben, etwa in Russland und Polen. (Bundesrat Grillenberger: ... und bei den Privaten!)  – Ja.

Wir machen Schuldennachlässe, aber was sind Schuldennachlässe anderes, als den österreichischen Staatsbürger damit zu belasten? – Das Geld muss hereinkommen. Oder man muss dort Waren einkaufen – diese Möglichkeiten bestünden in dem einen oder anderen Fall. Aber man tut es nicht.

So könnte man etwa mit einem Zero-Budgeting beginnen, also das Budget überall und für jeden Bereich neu aufrollen. Jede Ausgabe muss dann begründet werden. – Das wäre eine Möglichkeit, endlich einmal durchzugreifen, damit wir aus dem altgewohnten Trott herauskommen. Jeder, der in der öffentlichen Verwaltung tätig ist, weiß, wo, wann und in welchem Bereich seiner eigenen Umgebung Sparpotentiale vorhanden sind. Diese werden nur deshalb nicht ausgenützt, weil sie nie gesagt werden können – oft aus Loyalität, Kollegialität dem Kollegen gegenüber, dem man nicht sagen will: Wieso sitzt du eigentlich da? – Es ist aber nicht sein Fehler, dass er da sitzt und wenig zu tun hat. Es gäbe also die Möglichkeit, die Dinge aufzugreifen, und die sollen aufgegriffen werden.

Oder: Streichung der Subventionen. Wir sind ein Land, in welchem es einen Dschungel von Subventionen sonder Zahl gibt. Viele profitieren von diesen Subventionen – das sei gar nicht in Abrede gestellt, Kollegen und Kolleginnen –, aber es müsste, wenn man dieses Thema "Staatshaushalt sanieren" in Angriff nehmen will, etwas intensiver getan werden, als dass sich vier oder fünf Parteien auf den gemeinsamen Beschluss einigen, die Politikerbezüge um nur 0,6 Prozent zu erhöhen.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
659. Sitzung / Seite 39

Oder: Wir werden jetzt in der nächsten Zeit sehr viel Geld in Bezug auf die Wiedergutmachung für Zwangsarbeiter ausgeben können. – Das ist menschlich, das ist gut. Denken wir aber auch daran, dass es Österreicher gab, die bis zu zehn Jahre lang Zwangsarbeit geleistet haben! Vielleicht könnten wir für diese vom Ausland Geld bekommen, damit es auch einen Rückfluss gibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das wäre auch Humanität. Humanität ist nicht immer nur in der einen Hand. Beide Hände müssen human sein. Jede Hand, jeder Griff, den wir tun, muss bemüht sein, Gerechtigkeit ... (Bundesrat Bieringer: Und die eine Hand wäscht die andere!)  – Herr Kollege! Das ist bei der ÖVP oft der Fall. Ich habe noch nicht die Möglichkeit dazu gehabt, aber wir wissen, wo es getan wird, insofern haben Sie Recht.

Aber dieser Zwischenruf ist derzeit durchaus zweckmäßig. (Bundesrat Mag. Himmer: Können Sie bitte sagen, von wem Sie das Geld haben wollen? Haben Sie dafür Beispiele? – Bundesrat Schöls: Das hat er nicht aufgeschrieben! – Heiterkeit bei der ÖVP.)  – Sie wissen genauso gut wie ich, in welchen Ländern österreichische Kriegsgefangene und Zivilverschleppte nach dem Krieg Zwangsarbeit geleistet haben. Es ist berechtigt, diese Forderung zu stellen. Nichts anderes erwarte ich. Ob es dann einbringlich ist oder nicht, ist eine andere Angelegenheit. Aber es wäre ein Zeichen politischer Anständigkeit, ein Zeichen dafür, dass wir die österreichischen Staatsbürger genauso gut behandeln wie andere Staatsbürger oder jene Landsleute, die wieder nach Österreich zurückkehren. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Dipl.-Ing. Missethon: Wir würden uns auch viel ersparen, wenn es weniger Rosenstingls und Meischbergers gäbe! – Heiterkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)  – Möglich!

Oder: Verzichten wir auf Prestige-Objekte. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Maier. ) Die Gebietskörperschaften haben noch immer Pläne für Prestige-Objekte wie zum Beispiel das Landhausviertel in St. Pölten oder ein Opernhaus in Linz oder ein Haus der Toleranz beziehungsweise ein Haus der Geschichte in Wien. All das sind Dinge, die ins Geld gehen, und man weiß nicht mehr, wie man sie finanzieren soll.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt sehr viele Sparpotentiale. Diese gehören nur endlich einmal aufgegriffen. Wenn wir dieser Vorlage heute gemeinsam zustimmen, wird uns allen, so hoffe ich, das Jahr 2000 die Möglichkeit geben, darüber nachzudenken, wie wir den Staatshaushalt sanieren können, ohne dass die Volkswirtschaft Schaden nimmt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse getrennt durchgeführt wird.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre geändert wird.

Bei dem vorliegenden Beschluss handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedarf.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
659. Sitzung / Seite 40

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung ... (Bundesrat Dr. d'Aron betritt den Saal.) Ich warte, bis Herr Kollege d'Aron Platz genommen hat. (Bundesrat Steinbichler betritt ebenfalls den Saal.) Ich sehe, es kommt noch ein Kollege. – Bitte nehmen Sie Platz! Sie wissen, Ihre Stimme zählt nur, wenn sie von Ihrem Platz aus abgegeben wird, und wir sind gerade im Abstimmungsverfahren.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
659. Sitzung / Seite 41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach:
Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Einer Vereinbarung der Fraktionen entsprechend sind vom Bundesrat drei Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Herrn Bundesrat Dr. Linzer, Frau Bundesrätin Johanna Schicker und Herrn Bundesrat Dr. d'Aron als Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel verlangt? – Das ist nicht Fall.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die Wahlvorschläge sind somit angenommen.

Die von mir genannten Mitglieder des Bundesrates sind somit als Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt. Ich wünsche den gewählten Ersatzmitgliedern bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

8. Punkt

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung: Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948.

Der Ausschuss besteht aus insgesamt 26 Mitgliedern, von denen jeweils 13 vom Bundesrat und 13 vom Nationalrat zu wählen sind. Im Sinne der Bestimmungen des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes entfallen von den vom Bundesrat zu wählenden 13 Mitgliedern und 13 Ersatzmitgliedern jeweils 6 auf die ÖVP, 4 auf die SPÖ und 3 auf die FPÖ.

Es liegt mir ein Wahlvorschlag vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei vor, als Mitglieder die Bundesräte Bieringer, Giesinger, Ing. Gruber, Dr. Hummer, Keuschnigg, Mag. Wilfing sowie als Ersatzmitglieder die Bundesräte Ager, Hensler, Ledolter, Dr. Liechtenstein, Dr. Linzer und Wolfinger zu wählen.

Weiters liegt ein Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Bundesratsfraktion vor, als Mitglieder die Bundesräte Boden, Haselbach, Meier, Payer und als Ersatzmitglieder die Bundesräte Prähauser, Schicker, Mag. Trunk und Winter zu wählen.

Ferner liegt ein Wahlvorschlag des Klubs der Freiheitlichen Bundesratsfraktion vor, als Mitglieder die Bundesräte Dr. Böhm, Mag. Neuner, Ing. Scheuch und als Ersatzmitglieder die Bundesräte Hagen, Dr. Nittmann und Weilharter zu wählen.

Ich lasse über diese Wahlvorschläge unter einem abstimmen.

Erhebt sich gegen diese Vorgangsweise ein Einwand? – Es ist dies nicht der Fall.

Wir gelangen daher zur Abstimmung .

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die von mir genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit in den Ständigen gemeinsamen Ausschuss des Nationalrates und Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz gewählt.

9. Punkt

Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000

Präsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung: Wahl der beiden Vizepräsidenten des Bundesrates sowie von zwei Schriftführern und drei Ordnern für das 1. Halbjahr 2000.

Mit 1. Jänner 2000 geht der Vorsitz des Bundesrates auf das Bundesland Wien über. Zum Vorsitz berufen ist gemäß Artikel 36 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz die an erster Stelle entsandte Vertreterin dieses Bundeslandes, Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach.

Die übrigen Mitglieder des Präsidiums des Bundesrates sind gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung für das kommende Halbjahr neu zu wählen.

Wahl der Vizepräsidenten

Präsident Jürgen Weiss: Ich werde die Wahl der beiden Vizepräsidenten durch Erheben von den Sitzen vornehmen lassen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel gewünscht? – Das ist nicht der Fall.


Bundesrat
Stenographisches Protokoll
659. Sitzung / Seite 42

Wir gehen nunmehr in den Wahlvorgang ein und kommen zur Wahl des ersten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der ÖVP-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Jürgen Weiss lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist somit angenommen.

Ich bedanke mich und erkläre, die Wahl anzunehmen. (Allgemeiner Beifall.)

Wir kommen nunmehr zur Wahl des zweiten zu wählenden Vizepräsidenten des Bundesrates. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu. Es liegt hiefür ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrat Johann Payer lautet.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist somit angenommen. (Allgemeiner Beifall.)

Ich frage den Gewählten, ob er die Wahl annimmt.

Bundesrat Johann Payer (SPÖ, Burgenland): Ich nehme die Wahl an. – Danke.

Präsident Jürgen Weiss: Ich wünsche ein erfolgreiches und freudvolles Wirken.

Wahl der Schriftführer

Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nun zur Wahl der beiden Schriftführer.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesrätinnen Ilse Giesinger und Hedda Kainz für das 1. Halbjahr 2000 zu Schriftführerinnen des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Einwand wird nicht erhoben.

Ich bitte jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist angenommen.

Ich frage Frau Bundesrätin Giesinger, ob sie die Wahl annimmt.

Bundesrätin Ilse Giesinger (ÖVP, Tirol): Ich nehme die Wahl an und danke Ihnen für Ihr Vertrauen. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Jürgen Weiss: Die krankheitshalber entschuldigte Frau Kollegin Hedda Kainz hat mitgeteilt, dass sie die Wahl annimmt. (Allgemeiner Beifall.)

Wahl der Ordner

Präsident Jürgen Weiss: Wir kommen nunmehr zur Wahl der drei Ordner.

Es liegt mir der Vorschlag vor, die Bundesräte Engelbert Schaufler, Erhard Meier und Engelbert Weilharter für das 1. Halbjahr 2000 zu Ordnern des Bundesrates zu wählen.

Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Einwand wird nicht erhoben.


Bundesrat
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659. Sitzung / Seite 43

Ich bitte daher jene Mitglieder des Bundesrates, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Wahlvorschlag ist angenommen.

Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen. – Herr Bundesrat Schaufler.

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Ich nehme die Wahl an und danke für Ihr Vertrauen.

Präsident Jürgen Weiss: Herr Bundesrat Meier hat erklärt, die Wahl anzunehmen. Er ist bei einem Besprechungstermin mit einer Vertretung des tschechischen Senats.

Herr Bundesrat Engelbert Weilharter.

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Ich nehme die Wahl an und danke für die Zustimmung. (Allgemeiner Beifall.)

Präsident Jürgen Weiss: Danke.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung die Anfrage 1670/J eingebracht wurde.

Eingelangt ist der Selbständige Antrag der Bundesräte Gerstl, Bieringer, Weiss, Schaufler, Dr. Hummer, Ager und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz geändert wird. Da dieser Antrag von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterstützt wird, wird er gemäß § 21 Abs. 6 der Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 41 Abs. 1 B-VG unmittelbar dem Nationalrat zur weiteren geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin ist Donnerstag, der 3. Februar 2000, in Aussicht genommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen jene Vorlagen in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit sie dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

Die Ausschussvorberatungen sind für Dienstag, den 1. Februar 2000, ab 14 Uhr vorgesehen.

Ich möchte noch in Erinnerung rufen, dass jetzt, im Anschluss an diese Bundesratssitzung die neu gewählten Mitglieder des Bundesrates des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 im Lokal III zur Wahl des Ausschussvorsitzenden zusammentreten.

Schlussansprache des Präsidenten

Präsident Jürgen Weiss: Meine Damen und Herren! Ich bedanke mich am Ende des Halbjahres, in dem das Land Vorarlberg den Vorsitz im Bundesrat zu führen hatte, für die gute Zusammenarbeit. In besonderer Weise gilt das für Frau Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach, der ich eine gute Präsidentschaft im 1. Halbjahr des Jahres 2000 wünsche, für Herrn Vizeprδsidenten Dr. Milan Linzer, fόr die Fraktionsvorsitzenden Bieringer, Konecny und Bφhm sowie fόr alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesratsdirektion, die uns in gewohnt sachkundiger und verlδsslicher Weise unterstützt haben. (Allgemeiner Beifall.)

Das zweite Halbjahr 1999 war wegen des Auslaufens der Legislaturperiode des Nationalrates für den Bundesrat nicht besonders ereignisreich, durch das Ergebnis der Nationalratswahl politisch aber sehr wohl. Es wird durchwegs als Veränderungswunsch interpretiert, und die nach der Wahl bekannt gewordene Lage der Staatsfinanzen dürfte dies eher verstärkt als abgeschwächt


Bundesrat
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659. Sitzung / Seite 44

haben. Es liegt auf Grund der innerhalb und außerhalb dieses Hauses geführten Diskussion auf der Hand, dass der Bundesrat kein vor Veränderung geschützter Bereich sein kann und soll. Wir wissen heute noch nicht, wie diese Veränderungen aussehen werden. Es ist aber jedenfalls zu wünschen, dass sie von jenem sachlichen und kultivierten Meinungsaustausch geprägt sein mögen, der den Bundesrat im Besonderen – wie zweite Kammern im Allgemeinem – immer wieder auszeichnet.

Ich wünsche Ihnen am Schluss des Jahres 1999 ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesegnetes Neues Jahr!

Die Sitzung ist geschlossen. (Allgemeiner Beifall.)

Schluss der Sitzung: 11.47 Uhr