Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 32

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Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Herbert Thumpser. Ich erteile ihm dieses.

10.17

Bundesrat Herbert Thumpser (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! E-Mail vom 7. November erhalten. Ich freue mich – ich meine es durchaus ernst – wirklich darüber, dass wir auf diesem Weg mit den Ministerien kommunizieren können. Ich denke mir, es ist wichtig ist, dass auch Sie wissen, dass wir die E-Mails lesen und uns aus dem Computer herausholen.

Kollege Grasberger hat das Bundesgesetz über den Umweltsenat umfassend beschrieben. Ich möchte nur kurz auf drei Kleinigkeiten hinweisen, die sich sehr positiv auswirken werden. Zum Ersten ist es das Zuweisungsrecht an den Kammern. Zweitens sollen die Ersatzmitglieder des Senats zu ordentlichen Mitgliedern bestellt werden. Zum Dritten ist eine der wesentlichen Verbesserungen jene, dass im Zuge der Verhandlungen alle an der Sache beteiligten Personen und Parteien, nicht nur die Projektwerber den Umweltsenat anrufen können. Das sind in unseren Augen wesentliche und gute Änderungen.

Kollege Grasberger hat über Auswirkungen der Globalisierung gesprochen. Gestatten Sie mir dazu eine kurze Anmerkung, auch aufgrund der Tatsache, dass der Herr Bundesminister hier ist. Ich glaube, Umweltschutz ist Menschenschutz. In den letzten Wochen und Monaten wurde viel über das Thema Umwelt in Österreich diskutiert, und dies wird sicherlich auch noch in Zukunft der Fall sein, und zwar in dem für mich leider nicht sehr erfreulichen Zusammenhang mit dem Verkauf von Anteilen der Bundesforste. Ich möchte das hier zum Ausdruck bringen. Auch wenn es sich "nur" – unter Anführungszeichen – um 1 Prozent der Bundesforste handelt, ist es meines Erachtens wichtig, auf diese Problematik hinzuweisen, denn durch diesen möglichen Verkauf dieses 1 Prozents der Bundesforste geht über kurz oder lang doch ein Stück Eigentum der Allgemeinheit verloren und – das ist für mich ganz wichtig – wird auch der Einfluss des Staates darauf, ob der Wald auch weiterhin zur Erholung von Menschen dienen kann oder nicht, geringer.

Ich weiß schon, dass das im Forstgesetz anders niedergeschrieben ist. Ich glaube nur, dass der Druck auf die Bundesregierung auch irgendwann wesentlich größer werden kann, wenn sich Teile des Waldes nicht mehr im Besitz des Staates befinden. Der Wald hat durchaus auch einen wirtschaftlichen Faktor. Darüber hinaus erfüllt der Wald wesentlich andere Funktionen, die nicht in Form von Geld zu bewerten sind. Neben der erwähnten Erholungsfunktion hat der Wald auch eine Naturschutzfunktion wie zum Beispiel die Erhaltung der Artenvielfalt.

Gerade diese Aufgaben und Interessen sind sicherlich von der öffentlichen Hand auch in Zukunft leichter wahrzunehmen, als wenn es sich um private Besitzer handelt.

Wir werden der vorliegenden Gesetzesmaterie sicherlich unsere Zustimmung geben, werden aber weiterhin mit wachsamen Augen auf unseren Wald schauen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

10.21

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Peter Böhm. Ich erteile ihm dieses.

10.21

Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Umweltsenatsgesetz – USG 1993 – war, wie schon erwähnt, bis zum 31. Dezember 2000 befristet. Ab diesem Zeitpunkt wäre ohne eine Neuregelung nach einer Entscheidung der Landesregierung als der zuständigen UVP-Behörde keine weitere Instanz mehr vorgesehen. Mit dem gegenständlichen Gesetzesvorhaben soll daher der so genannte Umweltsenat als bewährte UVP-Behörde zweiter Instanz aufrechterhalten werden.


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