Bundesrat Stenographisches Protokoll 684. Sitzung / Seite 42

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Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Früher war es so, dass wir für die bildenden Künstler etwas hatten, ein bisschen etwas für die Schauspieler und ein bisschen etwas für die Autoren. Jetzt haben wir etwas, was oben drüber geht, das heißt, mit wesentlich mehr Geld, mit dreimal so viel Geld ausgestattet ist. Außerdem – und ich sage das noch immer gerne – lag früher die Einkommensgrenze bei 130 000 S, während sie jetzt bei 270 000 S liegt. Das ist eine substanzielle Verbesserung!

Ich muss an dieser Stelle aber auch sagen, dass ich in diesem Bereich noch ganz gerne Gespräche mit den IGs führen würde, denn es kann nicht so sein, dass wir zuerst alles gemeinsam verhandeln und gemeinsam zustimmen und hinterher quasi anstatt von Verbesserungsvorschlägen im Grunde eine starke Opposition in diesem Bereich verzeichnen müssen. Da muss ich auch sagen, es wäre schön, wenn die IGs irgendwann einmal auf die Idee kommen würden, dass sie auch eine Servicefunktion haben – so wie ich das habe, so wie das die Versicherungen haben, so wie wir alle das unseren Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gegenüber und vor allem den Künstlern gegenüber haben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Herr Staatssekretär.

Eine weitere Zusatzfrage wird von Frau Bundesrätin Mag. Trunk gewünscht. – Bitte.

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Staatssekretär! Sie haben ausgeführt, dass es zu diesem Thema jahrzehntelange Diskussionen gegeben hat – und auch, das füge ich jetzt hinzu, die Vorarbeiten Ihres Vorgängers Peter Wittmann; das sei an dieser Stelle im Zusammenhang mit der Künstler-Sozialversicherung auch gesagt. Daher ist es mir in der Frage, die ich an Sie zu richten habe, nicht möglich, all jene Verbesserungsvorschläge – Sie haben es selbst angesprochen –, das heißt auch Kritikpunkte, die Sie selbst als zuständiger Staatssekretär sehen, zu formulieren. Ich kann Ihnen diese Punkte, wie sie aus meiner Sicht existieren, auch schriftlich geben.

Grundsätzlich möchte ich dazu aber die Frage stellen: In welchem Zeitraum ist es Ihrer Ansicht nach möglich, allfällige Verbesserungsvorschläge in Bezug auf bestehende Mängel und Kritikpunkte mittels einer Novellierung umzusetzen?

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Bitte, Herr Staatssekretär.

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Das Gesetz ist jetzt knapp über zwölf Monate alt. Es sind noch nicht einmal alle Anträge behandelt worden, denn es erfolgt im Rahmen dieses Sozialversicherungsfonds jeweils auch die Feststellung, ob ein Künstler in diesem Zusammenhang als Künstler zu gelten hat oder nicht, durch Gremien, die von Künstlern und von den Verbänden gestellt werden. Das heißt also, wir müssen zunächst einmal den ersten Teil abwarten und dann schauen, wie das funktioniert: Wie funktioniert das finanziell, wie viele sind überhaupt Mitglieder in diesem Fonds, wie viel wird ausbezahlt, und was sind wirklich die Hürden?

Das sollte man dann objektiv machen. Es kann nicht so sein, dass zum Beispiel bei einer Aussendung einer IG auf 3 000 ausgesendete Briefe im ersten Durchgang nur 50 Rückmeldungen erfolgen und erst nach einer substanziellen Verlängerung der Frist dann mit Ach und Krach 7 Prozent Antworten erreicht werden. Ich erwarte mir hier eine größere Durchlässigkeit auch von den dafür zuständigen IGs – und nicht nur das, was ich bisher von ihnen bekommen habe –, und in diesem Dialog werden wir das erarbeiten.

Aber noch einmal: Das ist nicht die Bibel, aber es ist der erste Schritt – ich stehe nach wie vor dazu. Aber bevor wir den zweiten Schritt machen, sollten wir den ersten gemacht haben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Eine weitere Zusatzfrage wünscht Frau Bundesrätin Dr. Kanovsky-Wintermann. – Bitte.


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