Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 239

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genau so wie meine Fraktion – nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung all der uns zu jenem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Information gehandelt.

Nach der Stellungnahme des Herrn Ministers, einer aus meiner Sicht sehr glaubwürdig erscheinenden Erklärung durch Mitarbeiter des Ministeriums und einer Darlegung der Situation erscheint es mir nicht mehr zulässig, der Frau Staatssekretärin zu unterstellen, dass sie nicht entsprechend gehandelt hätte.

Nach wie vor denke ich jedoch, dass aus diesem Fall gelernt werden sollte. Erlauben Sie aber, dass ich die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, für mich behalte, da die Verfahren ja im Gange sind!

Ich möchte daher einen neuen Entschließungsantrag einbringen, der da lautet:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen betreffend politische Verantwortung für den Grazer Sexskandal

Die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport wird auch im Hinblick auf die generalpräventive Wirkung ersucht, einen Bericht über sexuelle Übergriffe und Belästigungen und deren Verfolgung im Bereich des öffentlichen Dienstes zu erstellen.

Sie wird weiters ersucht, mit den Ländern und Gemeinden in Verbindung zu treten, um auch die Situation der Landes- und Gemeindebediensteten im Hinblick auf sexuelle Übergriffe und Belästigungen in diesen Bericht aufzunehmen.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

0.41

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Der von den Bundesräten Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend politische Verantwortung für den Grazer Sexskandal ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2002 betreffend ein Bundesgesetz, das die Kurzbezeichnung "Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002" hat.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates – so weit dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit .

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen, allerdings betrifft das nur die Teile, die dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Trunk, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend politische Verantwortung für den Grazer Sexskandal vor.


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