Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 93

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19.01.13

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Eine kurze Klarstel­lung zu den Ausführungen des Herrn Dr. Kühnel: Wir sind vier Fraktionsmitglieder, und das Ersatzmitglied war zu diesem Zeitpunkt aus Krankheitsgründen verhindert, die beiden anderen Fraktionsmitglieder waren in anderen Ausschüssen. Deswegen, denke ich, ist es nur mehr als verständlich, dass es in einer kleinen Fraktion passieren kann, dass ein Ausschuss einmal nicht wahrgenommen wird. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

19.01


Präsident Mag. Georg Pehm: Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

19.02.1814. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz, die Einführungsverord­nung zum Hypothekenbank- und zum Pfandbriefgesetz, das Gesetz betreffend fundierte Bankschuldverschreibungen, das Bankwesengesetz und das Finanz­marktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (795 d.B. und 893 d.B. sowie 7260/BR d.B.)

15. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (819 d.B. und 894 d.B. sowie 7261/BR d.B.)

16. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Börsegesetz, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Pensions­kassengesetz geändert werden (895 d.B. sowie 7262/BR d.B.)

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (854 d.B. und 896 d.B. sowie 7263/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 17, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

 


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