Bundesrat Stenographisches Protokoll 722. Sitzung / Seite 147

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Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.04.0048. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkom­men vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kin­desentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich (831 d.B. und 875 d.B. sowie 7294/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Wir gelangen nun zum 48. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Lueger. Ich bitte um den Bericht.

 


Berichterstatterin Angela Lueger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Damen und Herren! Ich darf nun den letzten Bericht des Justizaus­schusses bringen über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte in­ternationaler Kindesentführung; Beitritt Bulgariens, Estlands, Lettlands und Litauens; Annahme durch Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, es erübrigt sich daher dessen Verle­sung.

Ich komme sogleich zum Antrag.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 23. Mai 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Danke für den Bericht.

Wortmeldungen liegen hiezu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

22.05.4249. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenz­überschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in straf­rechtlichen Angelegenheiten (816 d.B. und 877 d.B. sowie 7295/BR d.B.)

50. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 12. Mai 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Euro­päischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung


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