Bundesrat Stenographisches Protokoll 723. Sitzung / Seite 94

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Der erste Bericht ist der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz gegen Kartelle und andere Wettbewerbsbeschrän­kungen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juni 2005 mit Stimmen­einhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Arti­kel 44 Abs. 2 der Bundes-Verfassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich darf gleich zum zweiten Bericht kommen. Das ist der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wett­bewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden.

Der Justizausschuss hat ebenfalls darüber beraten und mit Stimmenmehrheit den An­trag gestellt, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich danke für beide Berichte.

Bevor wir in die Debatte eingehen, lasse ich feststellen, ob die Beschlussfähigkeit ge­geben ist.

14.06.40Ich unterbreche die Sitzung für 5 Minuten und bitte die Ordner der Parteien zu mir.

(Die Sitzung wird um 14.06 Uhr unterbrochen und um 14.08 Uhr wieder aufgenom­men.)

 


Präsident Mag. Georg Pehm: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

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Bevor wir in die Debatte eingehen, bringe ich den Antrag der Bundesräte Ludwig Bie­ringer, Prof. Albrecht Konecny, Dr. Peter Böhm, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 47 Abs. 5 der Geschäftsordnung zur Abstimmung, wonach bei der Debatte über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates die Redezeit eines Bundesrates 30 Minuten je Wortmeldung nicht übersteigen darf.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

*****

Wir gehen in die Debatte ein. Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Gruber. – Bitte.

14.08.54


Bundesrat Manfred Gruber (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesellschaftsrechts­änderungsgesetz 2005 sollten mehrere Ziele erreicht werden. Neben einer dem europäischen Standard entsprechenden Angleichung sollte vor allem das Vertrauen in die österreichische Wirtschaft gestärkt werden. Dazu wäre es notwendig gewesen, die Leitlinien des Corporate Governance Kodex nicht auf Freiwilligkeit beruhen zu lassen, sondern die Empfehlungen – nicht alle, aber einige dieser 82 Empfehlungen – sowie einige der 19 Anregungen verpflichtend für österreichische Kapitalgesellschaften und börsenotierte Gesellschaften umzusetzen. Nur so könnte die Qualität der Abschluss­prüfungen verbessert werden. Nur so könnte der Insiderhandel besser bekämpft und eine Sicherheit bezüglich der Verlässlichkeit von Finanzinformationen erreicht werden.

 


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