BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 20

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den deutschsprachigen Staaten im Wesentlichen gesprochen, in Deutschland liegt sie bei mehr als 50 Prozent und in der Schweiz bei 90 Prozent.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Eine weitere Zusatzfrage gibt es von Herrn Bundesrat Franz Breiner. – Bitte.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Frau Ministerin! Wäre es bei den Maßnahmen zur bedingten Entlassung nicht sinnvoll, in speziellen Fällen Auflagen nach verstärkter Therapie zu machen beziehungsweise die Auflage der Arbeitspflicht durch andere Formen von Tätigkeiten einzubringen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Ich habe das bereits bei der Beant­wortung der Frage nach Ausdehnung der Probezeit mit eingeschlossen, dass natürlich insbesondere die Verlängerung der Probezeit, die Möglichkeit des Instruments der Auf­lagen dem dienen soll, dass Therapien, die in der Haftzeit begonnen wurden, auch tat­sächlich fortgesetzt werden. Das scheint ganz allgemein ein sehr, sehr zentrales In­strument zu sein. Gerade auch im Bereich der Sexualstraftäter sehen wir ja, dass wir bei jenen, die sich zu einer Therapie entschließen, sehr gute Erfolge haben in dem Sinne, dass die Rückfallsquote sehr drastisch gesenkt werden kann. Insofern ist alles, was mehr Personen der Therapie zuführt beziehungsweise die Therapie auch fertig machen lässt, im Sinne einer Rückfallsprävention.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke schön. – Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth. – Bitte.

 


Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrte Frau Minister! Es geht ja bei der bedingten Entlassung auch um Einsparungen. Wie werden Sie denn die Mittel, die durch Umsetzung dieser Pläne frei werden, verwen­den?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Das gesamte Haftentlastungspaket soll in erster Linie dazu dienen, dass die Qualität des Strafvollzugs, der sich aufgrund der knappen Ressourcen derzeit hauptsächlich auf die Verwahrung konzentrieren muss und der Aufgabe der Betreuung, der Resozialisierung nicht in dem vom Strafvoll­zugsgesetz geforderten Ausmaß nachkommen kann, verbessert wird, indem wir diese Kapazitäten wieder frei bekommen. Meine erste Intention ist die Qualitätsverbesserung im Strafvollzug. Großartige finanzielle, budgetäre Einsparungen kann ich leider nicht versprechen, weil wir aufgrund des zu erwartenden weiteren Anstiegs des Neuanfalls schauen müssen, dass wir sozusagen diesen Neuanfall auch immer wieder verkraften. Eine großartige Entlastung werden wir, wie gesagt, auf längere Sicht nicht versprechen können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 3. Anfrage, 1570/M, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Stefan Schennach, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Frau Bundesministerin! Sie sehen, alle Fraktionen befassen sich hier intensiv mit dem Thema bedingte Entlassung. Es ist na­türlich schade, dass man das nicht vorab klären kann. Jetzt muss ich Ihnen diese Fra­ge, allerdings hat sie ja einen etwas anderen Spin in der Form, wie sie eingebracht wurde, noch einmal stellen, vielleicht doch mit einer Neuerung:

 


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