BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 208

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

11.48.0140. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird (259 d.B. und 379 d.B. sowie 7843/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 40. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


11.48.19

Berichterstatterin Waltraut Hladny: Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Der Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

Der Ausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.

 


11.49.05

Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Bildungsdokumentationsgesetz ist ein höchst notwendi­ges Gesetz. Ich denke, wir brauchen es; darüber gibt es keinen Zweifel. Aber warum die Daten an die Sozialversicherungsnummer noch immer angehängt sind, obwohl jetzt bereits die Speicherung reduziert wurde – auf nur mehr zwei Jahre, was wir sehr be­grüßen –, das verstehe ich im Prinzip nicht. Wir haben ein System, bei dem wir Ersatz­nummern vergeben können. Dieses System funktioniert überall da, wo keine Sozialver­sicherungsnummer vorhanden ist.

Warum es nicht möglich ist, dieses System generell auszuweiten, ist im Prinzip nicht ganz verständlich, noch dazu, wo, wenn die Eltern sich weigern, die Sozialversiche­rungsnummern bekanntzugeben, es nicht zu einem Ersatz durch eine Ersatznummer kommt, sondern die Statistik Austria ermächtigt wird, die Sozialversicherungsnummer einfach vom Sozialministerium aus dem Melderegister zu holen. Ich verstehe schlicht und einfach nicht, dass man hier den Wunsch der Eltern, dem leicht, ohne Aufwand in den Schulen – und ich spreche aus der Praxis –, Rechnung zu tragen wäre, so miss­achtet und umgeht.

Ich kann mich an Zeiten erinnern, wo die SPÖ der gleichen Meinung war, dass die So­zialversicherungsnummer nicht das Gelbe vom Ei ist, um diese Daten zu verknüpfen. Ich schließe das aber auch daraus – und insofern bin ich ja wieder froh darüber –, dass in zwei Jahren ein Gesetz vorgelegt werden soll, wo dies nicht mehr so sein wird. Ich hoffe, dass in diesem Gesetz dann auch das Religionsbekenntnis nicht erhoben wird – ebenfalls eine Forderung, die die SPÖ über viele Jahre mit uns mitgetragen hat.

In diesem Sinne lehnen wir diese Änderung ab, verweisen aber, wie auch das Gesetz, auf die nächsten zwei Jahre.

11.51

 


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