BundesratStenographisches Protokoll883. Sitzung, 883. Sitzung des Bundesrates am 12. Juli 2018 / Seite 187

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In der neuen Gesetzesvorlage ist zu lesen, dass bei den Selbstverwaltungskörpern In­vestitionen nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Das gilt auch für die Nachbesetzung von Führungskräften, welchen nur mehr Verträge bis zum Jahr 2019 gegeben werden. In der KGKK, Frau Ministerin, ist die Stelle eines Chefarz­tes zu besetzen. Nach der Arbeitsbeendigung des früheren leitenden ärztlichen Ange­stellten wurde die Stelle neu ausgeschrieben und auch von den hausinternen Gremien, dem Verwaltungsausschuss, dem Vorstand und der Generalversammlung, ein neuer Mitarbeiter vorgesehen. Da eine GKK als Selbstverwaltungskörper über einen Chefarzt verfügen muss, ist die Frage zu stellen, wer als Führungskraft einen Vertrag mit einer Dauer von nur eineinhalb Jahren unterschreiben wird. Chefarzt kann nur ein Arzt mit einer entsprechenden Qualifikation sein. Er würde sich bei der Unterzeichnung eines Vertrages, der nur eineinhalb Jahre gilt, natürlich selbst disqualifizieren. Ich würde sa­gen, ein Arzt, der dies tut, braucht dann selbst einen Arzt. (Beifall bei der SPÖ.) – Es ist dies, Frau Ministerin, natürlich ein Ding der Unmöglichkeit.

Es ist die Frage zu stellen, wer dann eigentlich die legistische Verantwortung über­nimmt. Ein solch widersprüchliches Gesetz wie das vorgelegte kann und darf von ei­nem verantwortungsvollen Bundesrat nicht beschlossen werden. Hier müsste vorerst die Frage der gesetzlichen Haftung eindeutig geklärt sein.

Der Mensch, in diesem Fall die Patientin und der Patient, müssen im Fokus unseres Überlegens und Handelns stehen. Dazu ist die Politik aufgerufen. Schnellschüsse und Ruck-zuck-Handlungen können dabei nicht das Wesenselement und der Garant für einen positiven Weiterbestand des heutigen, an sich weltweit einzigartigen und positi­ven Sozialsystems in Österreich sein. Ein System, das wir noch haben, welches jedoch zunehmend ausgehöhlt und zum Nachteil der Menschen in unserem Lande verändert wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

20.49


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Michael Lindner. Ich erteile es ihm.


20.50.09

Bundesrat Mag. Michael Lindner (SPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Ministerin! Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Bundesrat Samt: Abschiedsrede?) – Nicht zu früh freuen! – Wenn du glaubst, das gibt es nicht mehr, dann kommt die Bun­desregierung daher. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Raml: Schlechter Reim!) – Ja, der Kickl hat ein bisschen nachgelassen, der kümmert sich jetzt um die Pferde und reimt weniger, jetzt müssen wir das übernehmen. (Bundesrat Raml: Reimen kann er besser! – Zwischenruf des Bundesrates Krusche.) Und täglich grüßt der Schnell­schuss, könnte man vielleicht zu diesem Thema auch sagen. (Bundesrat Mayer: Redet nur Stuss!)

Wenn ich Ihnen zuhöre, Frau Ministerin, erhalte ich den Eindruck, es ist im Zusammen­hang mit diesem durchgepeitschten versteckten Gesetz eigentlich noch weit dramati­scher. Es gibt für mich zwei Möglichkeiten: Entweder Sie sprechen nicht mit den Be­troffenen, mit dem Hauptverband und den Gebietskrankenkassen, und kennen deswe­gen die Auswirkungen nicht – schlimm genug! –, oder Sie haben sich inhaltlich nicht damit beschäftigt und kennen die Auswirkungen auf die Versicherten und die Sozial­versicherung nicht. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Hartinger-Klein.) Bei­des ist wirklich dramatisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist bemerkenswert, wenn sich heute drei Partner zusammensetzen und gemeinsam eine Pressekonferenz abhalten, die sonst nicht immer einer Meinung sind, nämlich der Hauptverband, die Ärztekammer und die Gewerkschaft; die führen sonst auch durch­aus spannende Diskussionen. Alle drei haben sich heute hingesetzt und gemeinsam


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