5. Punkt

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Aus­schusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Vizepräsidentin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatz­mit­glieder vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Es liegen mir folgende Nominierungen der Fraktionen vor:

Als Mitglieder werden von der SPÖ Bundesrätin Mag.a Sandra Gerdenitsch (Burgen­land) und von den Grünen Bundesrat Andreas Lackner (Steiermark) vorgeschlagen.

Als Ersatzmitglieder werden von der ÖVP Bundesrat Bernhard Hirczy (Burgenland), von der SPÖ Bundesrat Günter Kovacs (Burgenland) und von den Grünen Bun­des­rätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Oberösterreich) vorgeschlagen.

Sofern sich kein Einwand erhebt, werde ich die Abstimmung über diese Wahlvor­schläge durch Handzeichen vornehmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem vorliegenden Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit.

Die genannten Mitglieder und Ersatzmitglieder sind somit mit Stimmeneinhelligkeit gewählt.

Ich gratuliere sehr herzlich. (Allgemeiner Beifall.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr zur Durchführung der Dringlichen Anfrage.